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Ende 2013 soll die neue Punkteregelung kommen

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Zuletzt aktualisiert am 22. August 2012

War bislang der Führerschein bei 18 Punkten in Flensburg weg, so soll man sich ab Ende 2013 bereits ab 8 Punkten davon verabschieden können. Soll deshalb, weil in dieser Sache noch kein genauer Zeitpunkt festgelegt ist, ab wann diese Regelung nun genau kommen soll.

Für Kraftfahrer bedeutet das zwar die Arbeitslosigkeit, aber im Gegensatz zu der Allgemeinen Meinung bekommt man „nicht so schnell“ die 8 Punkte zusammen.

Die neue Punkteregelung auf der Seite des BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) eingesehen werden.

Das Verkehrsministerium geht davon aus, das das neue System:

  • Einfacher
  • Gerechter
  • Transparenter

sein soll.

Einfacher weil:

  • Drei Maßnahmen Stufen: Beim Punktestand von 0 bis 2 soll die Vormerkung ohne weitere Maßnahme erfolgen. Wer 3 bis 5 Punkte erreicht (1. Stufe/gelb), würde dann eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem erhalten. Beim Punktestand von 6 oder 7 (2. Stufe/rot) soll eine Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar erfolgen. Das Erreichen von 8 Punkten oder mehr (3. Stufe/schwarz) würde zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
  • Von sieben auf drei Kategorien: Künftig soll nur zwischen schweren und besonders schweren Verstößen sowie Straftaten unterschieden werden, die mit einem bzw. mit zwei oder drei Punkten bewertet werden. Zuvor war vorgeschlagen worden, diese Differenzierung sogar nur auf zwei Punkte zu begrenzen. Aufgrund der Bürgerwünsche wird nun aber ein 3-Punkte-System vorgeschlagen.
  • „Schwere“ und „besonders schwere“ Verstöße sowie Straftaten: Ordnungswidrigkeiten mit bisher 1 bis 4 Punkten ohne Regelfahrverbot sollen als „schwere“ Verstöße, Ordnungswidrigkeiten mit 3 oder 4 Punkten und einem Regelfahrverbot sollen als „besonders schwere“ Verstöße eingestuft werden. Die Straftaten sind eine eigene Kategorie, die zukünftig mit drei Punkten bewertet werden soll.
  • Tilgungshemmung und Überliegefrist sollen entfallen: Jede Tat verfällt nach ihrer Tilgungsfrist. Schwere Ordnungswidrigkeiten nach 2,5 Jahren, besonders schwere Ordnungswidrigkeiten nach 5 Jahren und Straftaten generell nach 10 Jahren. Ein neuer Verstoß während dieser Zeit soll nicht mehr dazu führen, dass eine alte Tat länger im System gespeichert bleibt.

Gerechter weil:

  • Fahrverhalten muss sich ändern: Ein Abbau von Punkten durch eine freiwillige Teilnahme an Seminaren soll künftig ausgeschlossen werden. Keine Rabatte für notorische Verkehrsrowdys!
  • Einheitliche Fahreignungsseminare: Zusammen mit der Verwarnung soll ein Fahreignungsseminar angeordnet werden, das innerhalb von drei Monaten absolviert werden muss. Dieses wird von der Bundesanstalt für Straßenwesen konzipiert. Das Ziel: Geeignetere Seminare im Sinne der Verkehrssicherheit.
  • Fahreignung steht im Mittelpunkt: Durch die neuen Regelungen würden voraussichtlich rund eine Million Personen, die zwar für die Verkehrssicherheit relevante, aber leichtere Verstöße begangen haben, nicht mehr im Register erfasst werden. Demgegenüber würde es jährlich bei rund 500 Personen mehr zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

Transparenter weil:

  • Konzentration auf Verkehrssicherheit: Erfasst werden sollen nur die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße. Auf die Erfassung von Verstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, kann verzichtet werden, z. B. das Fahren in der Umweltzone und Straftaten wie z. B. den Kennzeichenmissbrauch.
  • Rechtskraft der Entscheidung: Nicht der Tag des Verstoßes soll mehr ausschlaggebend für die Fristberechnung im Fahreignungsregister und die Maßnahmen nach dem „Fahreignungs-Bewertungssystem“ sein. Entscheidend wäre dann die Rechtskraft der Entscheidung.
  • Information steht obenan: Verkehrsteilnehmer sollen ab der Ermahnung beim Erreichen jeder weiteren Stufe informiert werden. Es ist bereits heute möglich, im Internet mittels des neuen Personalausweises einen Antrag auf Auskunft zum Punktestand zu stellen.

1 zu 1 kopiert von der Seite des BMVBS

Allerdings geht bislang noch aus keiner der mir bekannten Quellen hervor, was mit denen ist, die bereits Punkte in Flensburg haben. Sobald ich da genaueres weis, werde ich diesen Text ändern.

  1. Sorry, da muss ich Dir jetzt widersprechen!

    Du weisst ja selber wie es oft läuft. Fremdauflieger im Rücken und 4 von 6 Reifen sind relativ abgefahren. In einer Kontrolle reicht das damit Du den Lappen los bist.

    Fährste nicht und gehst vors Arbeitsgericht, kriegt der Boss recht, denn man hätte ja im Interesse der Firma noch fahren können und "danach" den Reifenwechsel veranlassen können… was den "Strafrichter" aber widerum herzlich wenig interessieren wird!

    Und Du weisst selbst, "wie" die Arbeitsgerichte" zusammengesetzt sind…. .

    Somit bleibt uns "Lenkradrehern" so oder so wiederum nur die "Arschkarte".

  2. Wo ist denn das Problem? Wenn ich bei der Abfahrtskontrolle feststellen muss, das der Auflieger Technische Mängel hat, bleibt das Teil stehen. Notfalls hole ich entweder (sofern vorhanden) den Betriebsrat mit dazu oder die Polizei damit das Teil stillgelegt wird.

    Da ändert auch kein Richter was daran. Und ja ich weiß selber wie die Arbeitsgerichte sind. Das hier zuständige in Hamm ist Arbeitnehmer freundlich.

  3. @Christian:

    In der Regel siehts dann so aus: "Du fährst oder du gibst den Schlüssel ab!"

    Und aus eigener Erfahrung:

    Das Arbeitsgericht hat der Firma Recht gegeben, den Strafrichter hat das Urteil und die Begründung des Arbeitsgerichts nicht interessiert.

    Weisst ja, vor Gott auf hoher See und vor Gericht…

    Das Problem ist, dass sich die Arbeitsgerichte NICHT auf Urteile anderer AGs stützen und eine kontinuierliche Rechtssprechung praktizieren, sondern IMMER Einzelfallentscheidtungen treffen, ebenso die Strafgerichte.

  4. Diese Regel "entweder fahren oder Schlüssel abgeben" kenn ich. Auch wenn es keine Arbeitsverweigerung ist mit einem nicht verkehrstauglichem Fahrzeug sich zu weigern zu fahren.

    Allerdings in Unternehmen die solche Regeln haben, bin ich als Fahrer falsch. Und es gibt für mich keinerlei Entschuldigungen dafür das man sich als Mensch so etwas und auch noch andere Dinge gefallen lässt.

    Ja, hört sich wieder nach grauer Theorie an und ich weiß auch was für Ausreden die Leute haben, nur um irgendwas zu rechtfertigen von dem Sie wissen, das es eigentlich falsch ist. Aber an wem liegt es denn, das solche Zustände geändert werden? Doch wohl an den Leuten selber.

    Klar mit einer Gewerkschaft im Rücken geht ne Menge, aber auch nur dann, wenn diejenigen die Hilfe von einer solchen Arbeitnehmervertretung haben möchten, auch hinter den Dingen stehen und auch die Gewerkschaft bei der Durchsetzung unterstütz, für die Sachen für die man Hilfe haben will.

    Ich hatte mal so ein ähnliches Problem. Ich arbeitete bei einer Silospedition die größtenteils Gefahrgüter transportierte. Alles was man in Staubförmiger Form kennzeichnen musste, kam in die Kessel.

    Als bei einem Auflieger den ich mal dahinter hatte die SP fällig war, sollte ich mit dem an einem Dienstag in unsere Vertragswerkstatt (Vertragshändler für ein Holländischen LKW Hersteller) fahren um diese machen zu lassen.

    Bei der Untersuchung des Aufliegers, mit dem hauptsächlich Braunkohlenstaub transportiert wird, wurden folgende Mängel festgestellt:

    – An allen Achsen sämtliche Stoßdämpfer schrott

    – alle Radnarben schrott

    – die bremsen an 2 Achsen blank

    Der Werkstattmeister hätte diesen Auflieger bis zur Behebung der Mängel eigentlich stilllegen müssen, aber unser Disponent war am rumheulen das der Auflieger gebraucht würde und man den Samstag dann wieder bringen würde.

    Trotz das ich mich geweigert hatte mit dem Auflieger zu fahren um dann Braunkohlenstaub zu laden und ich diesen eigentlich bei der Werkstatt abstellen wollte, weigerte man sich mir einen geeigneten Abstellplatz zu sagen. Ich sollte mich nicht so anstellen und fahren. Somit wäre ich im Falle eines Unfalls doppelt am Arsch gewesen.

    1. weil ich mit einem nicht Verkehrstauglichem Auflieger in der gegend rum fahre

    2. weil ich den Anweisungen meines Disponentens und des Werkstattmeisters folge geleistet wäre und selber hätte eigentlich sagen müssen, der Auflieger bleibt stehen.

    Aber wie es der zufall wollte, hatte ich für den ganzen Theater einen Zeugen (Headset und Telefon sei dank) der bestätigen konnte das besagter "Meister" mir gesagt hat ich solle mit dem Auflieger fahren. Als ich ihm damit drohte die Polizei zu holen und Ihm ne Anzeige an den Arsch heften würde, war seine Frage nach Beweisen ganz schnell geklärt als er mit meinem Gesprächspartner am Telefon gesprochen hatte 😀

    Und nein, ich habe da nicht meinen Job verloren, sondern habe im Februar letzten Jahres da selber gekündigt, da ich was besseres gefunden habe.

  5. Dann hast Du Glück gehabt. Sei mal ehrlich:

    "Wann" hat man schon immer einen Zeugen, der auch juristisch als "neutral" gilt, in der alltäglichen Praxis? So gut wie nie… .

    Und bei Dir mags in der Region noch besser ausschauen mit der Möglichkeit, neue Arbeitgeber zu finden. Wenn die Region aber überschaubar ist, wirst Du in der Praxis irgendwo versuchen, dass Du einfach "durchkommst", auch wenn es nicht richtig ist, dass man sich auf "faule Kompromisse" einlässt.

    In der Praxis läuft es doch so ab:

    Am Monatsende kriegste vom Chef einfach kein Geld, wenn Du Pech hast und stehst auf dem Trockenem. Da nützt es Dir überhaupt nichts, dass du 1000-mal "Recht hast", wenn Dir der Kühlschrank leer bleibt und Du erstmal vors Arbeitsgericht deswegen musst, in der Zwischenzeit die Miete, Strom, Versicherungen etc. nicht zahlen kannst, mit all den Folgen die daran hängen…

    Und das wissen die Chefs _sehr wohl_ und agieren entsprechend.

    Und bezüglich der Eigenwerbung zur Gewerkschaft:

    Die gestehe ich Dir durchaus zu… aber bezüglich des "christlichen Gewerkschaftsbundes" bzw. der darin verinigten Untergewerkschaften gibt es auch Gerichtsurteile, welche diverse Einzelgewerkschaften als "nicht tarif-fähig" erklärt haben… .

    Aber dies wäre mal ein Punkt für einen privaten Chat.

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Ende 2013 soll die neue Punkteregelung kommen

by Christian time to read: 5 min
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