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Ende 2013 soll die neue Punkteregelung kommen

Zuletzt aktualisiert am 22. August 2012

War bislang der Führerschein bei 18 Punkten in Flensburg weg, so soll man sich ab Ende 2013 bereits ab 8 Punkten davon verabschieden können. Soll deshalb, weil in dieser Sache noch kein genauer Zeitpunkt festgelegt ist, ab wann diese Regelung nun genau kommen soll.

Für Kraftfahrer bedeutet das zwar die Arbeitslosigkeit, aber im Gegensatz zu der Allgemeinen Meinung bekommt man „nicht so schnell“ die 8 Punkte zusammen.

Die neue Punkteregelung auf der Seite des BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) eingesehen werden.

Das Verkehrsministerium geht davon aus, das das neue System:

  • Einfacher
  • Gerechter
  • Transparenter

sein soll.

Einfacher weil:

  • Drei Maßnahmen Stufen: Beim Punktestand von 0 bis 2 soll die Vormerkung ohne weitere Maßnahme erfolgen. Wer 3 bis 5 Punkte erreicht (1. Stufe/gelb), würde dann eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem erhalten. Beim Punktestand von 6 oder 7 (2. Stufe/rot) soll eine Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar erfolgen. Das Erreichen von 8 Punkten oder mehr (3. Stufe/schwarz) würde zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
  • Von sieben auf drei Kategorien: Künftig soll nur zwischen schweren und besonders schweren Verstößen sowie Straftaten unterschieden werden, die mit einem bzw. mit zwei oder drei Punkten bewertet werden. Zuvor war vorgeschlagen worden, diese Differenzierung sogar nur auf zwei Punkte zu begrenzen. Aufgrund der Bürgerwünsche wird nun aber ein 3-Punkte-System vorgeschlagen.
  • „Schwere“ und „besonders schwere“ Verstöße sowie Straftaten: Ordnungswidrigkeiten mit bisher 1 bis 4 Punkten ohne Regelfahrverbot sollen als „schwere“ Verstöße, Ordnungswidrigkeiten mit 3 oder 4 Punkten und einem Regelfahrverbot sollen als „besonders schwere“ Verstöße eingestuft werden. Die Straftaten sind eine eigene Kategorie, die zukünftig mit drei Punkten bewertet werden soll.
  • Tilgungshemmung und Überliegefrist sollen entfallen: Jede Tat verfällt nach ihrer Tilgungsfrist. Schwere Ordnungswidrigkeiten nach 2,5 Jahren, besonders schwere Ordnungswidrigkeiten nach 5 Jahren und Straftaten generell nach 10 Jahren. Ein neuer Verstoß während dieser Zeit soll nicht mehr dazu führen, dass eine alte Tat länger im System gespeichert bleibt.

Gerechter weil:

  • Fahrverhalten muss sich ändern: Ein Abbau von Punkten durch eine freiwillige Teilnahme an Seminaren soll künftig ausgeschlossen werden. Keine Rabatte für notorische Verkehrsrowdys!
  • Einheitliche Fahreignungsseminare: Zusammen mit der Verwarnung soll ein Fahreignungsseminar angeordnet werden, das innerhalb von drei Monaten absolviert werden muss. Dieses wird von der Bundesanstalt für Straßenwesen konzipiert. Das Ziel: Geeignetere Seminare im Sinne der Verkehrssicherheit.
  • Fahreignung steht im Mittelpunkt: Durch die neuen Regelungen würden voraussichtlich rund eine Million Personen, die zwar für die Verkehrssicherheit relevante, aber leichtere Verstöße begangen haben, nicht mehr im Register erfasst werden. Demgegenüber würde es jährlich bei rund 500 Personen mehr zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

Transparenter weil:

  • Konzentration auf Verkehrssicherheit: Erfasst werden sollen nur die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße. Auf die Erfassung von Verstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, kann verzichtet werden, z. B. das Fahren in der Umweltzone und Straftaten wie z. B. den Kennzeichenmissbrauch.
  • Rechtskraft der Entscheidung: Nicht der Tag des Verstoßes soll mehr ausschlaggebend für die Fristberechnung im Fahreignungsregister und die Maßnahmen nach dem „Fahreignungs-Bewertungssystem“ sein. Entscheidend wäre dann die Rechtskraft der Entscheidung.
  • Information steht obenan: Verkehrsteilnehmer sollen ab der Ermahnung beim Erreichen jeder weiteren Stufe informiert werden. Es ist bereits heute möglich, im Internet mittels des neuen Personalausweises einen Antrag auf Auskunft zum Punktestand zu stellen.

1 zu 1 kopiert von der Seite des BMVBS

Allerdings geht bislang noch aus keiner der mir bekannten Quellen hervor, was mit denen ist, die bereits Punkte in Flensburg haben. Sobald ich da genaueres weis, werde ich diesen Text ändern.

Ende 2013 soll die neue Punkteregelung kommen

by Christian time to read: 5 min
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