Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Französischer Mindestlohn gilt für alle

9

Zuletzt aktualisiert am 19. September 2016

Auch für uns Fahrer!

Laut der DVZ gilt ab 01.07.2016 der Französische Mindestlohn für alle. Auch für uns Fahrer. Und hier zwar ab überschreiten der Grenze.

Gleiches gibt es bereits seit letzten Jahr hier bei uns in Deutschland. Aber nachdem die Ostblockstaaten dagegen Protestierten, wurde das ganze zumindest für den Transit Verkehr gestrichen. Aber auch so ist es zu bezweifeln, dass Osteuropäische Fahrer weder in Deutschland noch zukünftig in Frankreich den Mindestlohn bekommen werden.

Aber: Der Französische Mindestlohn wird auch für uns Deutsche Fahrer gelten. Dieser liegt derzeit bei 9,61€. Mal sehen wer diesen bezahlt bekommt und ob die Ostblock Spediteure auch hiergegen protestieren werden.

  1. Gregor Ter Heide

    Christian deine Frage ist richtig und gut:
    „Mal sehen wer diesen Bezahlt bekommt und ob die Ostblock Spediteure auch hiergegen protestieren werden“

    Bei der Durchsetzung Dienstleistung und Transport iZm. den vier EU Grundfreiheiten, darf gem. Art. 18 AEUV, weder nach der Staatsangehörigkeit unterschieden werden, noch darf die Ausübung dieser Grundfreiheiten beschränkt oder unattraktiver gemacht werden. Wenn die Grundfreiheiten des EU Vertrags Art. 56; Art. 62; Art. 53 AEUV, als Dienstleistungsfreiheit, mit Art. 45; Art. 46 AEVU zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, national beschränkt werden, ist hierbei das deutsche MiLoG dem tatsächlichen Sinn zuwider. Natürlich ist die Dienstleistungsfreiheit Art. 56 ff AEUV, für den Transport und Verkehr von grundsätzlicher Bedeutung und somit ein verpflichtender elementarer Grundsatz der EU. Widerrechtlich wird aufgrund der Vorschriften im Art. 90 ff AEUV, EU-weit die Dienstleistungsfreiheit im gewerblichen Güterkraftverkehr – ohne Koalitionsrecht -, hergestellt.

    Für Dienstleistungen im Bereich des Transport- und Verkehrswesen bestehen in den Art. 59 und Art. 91 ff AEUV gesonderte Vorschriften, die im eigentlichen Sinn iZm. der Dienstleistungsfreiheit, grundsätzlich nicht zum Nachteil, gegen bzw. ohne dem Schutz und dem Recht der Beschäftigten am Ort der Arbeit benutzt werden darf.

    Die Entsende-Richtlinie 96/71/EG des EU-Parlaments und des Rates um die „Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“, verabschiedet am 24.09.1996, war damals nicht vollumfänglich durch die Rechtssetzungs-Ermächtigung, u.a. des Art. 57 (2) EG a.F. (jetzt Art. 68 AEUV) und Art. 66 EG a.F. (jetzt Art. 74 AEUV), gedeckt! Es ist nach heutigen Art. 168 AEUV nicht nur ein Überschreiten der Kompetenz, sondern auch ein schwerwiegender Fehlgebrauch dieser Ermächtigung festzustellen. Einen Tarif können und dürfen nur die zuständigen Tarifpartner in der EU verabschieden. Dazu fehlt es allerdings an der Ermächtigung einen Grenzüberschreitenden Tarif abzuschließen.

    Ohne EU-Tarifvertragsverordnung, besteht bei grenzüberschreitender Dienstleistung ein Problem, sodass ein Dumping der MOE-Staaten weiterhin bestehen bleibt !

    Ein bedeutendes Beispiel:

    Die Europa AG (int. Societas Europaea – SE) ist eine Rechtsform für Aktiengesellschaften in der EU. Mit ihr ermöglicht die EU seit dem Jahresende 2004 die Gründung von Gesellschaften nach weitgehend einheitlichen Rechtsprinzipien. Die SE bietet europäischen Unternehmen die Möglichkeit, EU-weit als rechtliche Einheit mit nationalen Niederlassungen bzw. Betriebsstätten aufzutreten. Die Europaweit tätigen Firmen ermöglicht die SE, ihre Geschäfte in einer Holding in nur einen einzigen Geschäfts-Sitz in einem ausgesuchten und günstigen EU-Land zusammenzufassen und alle EU-weiten Tochter-Gesellschaften mit bestimmten europaweit geltenden Normen als SE zu gründen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Gründung einer SE ist ein grenzüberschreitendes Element, abhängig von jeweiliger Gründungsform.

    Möchte nun Deutschland und die EU-Staaten weiterhin – so geschehen bei Opel -, die Fabrik-Standorte in Bochum gegenüber der Fabrik Brüssel, gegenseitig in den Lohn-Dumping Wettbewerb schicken, weil es keinen grenzüberschreitenden Haustarif geben konnte. Fakt ist zur Zeit, dass nur wer den niedrigsten Lohn-Tarif innerhalb eines EU-weit tätigen Konzern bei einer SE hat, darf z.B. als Auto-Fabrik „Überleben“. Dieser Hintergrund wird allerdings derzeit in unverständlicher Weise auch im gewerblichen Güterkraftverkehr genau so verkehrt gesehen werden, denn es wird innerhalb der EU tarifpolitisch nur die Abschottung praktiziert, wobei die Transport-Unternehmen normal keine SE berücksichtigen müssen oder benutzen können. Es können oder sollen somit gewollt, osteuropäischen BKF gegen teure westeuropäischen BKF in den Dumping-Wettbewerb geschickt werden. Demnach müssten im Wettbewerb die BKF Gehälter in Westeuropa niedriger werden oder die BKF müssen monatlich mit 52 Opt-out Stunden dagegenhalten.

    Frage:
    Was ist mit den Tarifverträgen und Sozialpartnern, die einen grenzüberschreitenden Haustarifvertrag über die jeweiligen nationalen Grenzen hinaus abschließen wollen.

    Antwort:
    Das ist derzeit noch nicht möglich, da es keine EU-Tarifvertragsverordnung und auch keinen dazugehörigen EU-Tarifvertragsregister gibt.

  2. Was mich ja interessiert bei einem Arbeitsvertrag hat ein Fahrer ein Festlohn xy
    Wie soll man da die 9, … Euro berechnen wie wird dass gerechnet oder woher weiß ich dass ich den Zuschlag bekomme

    • Dein Festlohn interessiert dabei gar nicht. Wichtig sind die Stunden die Du in Frankreich verbracht hast. Ist im übrigen mit dem Deutschen Mindestlohn nicht anders. Und der „Zuschlag“ steht Dir ab überschreiten der Grenze zu. Heißt, fährst du irgendwo über die Grenze nach Frankreich, zählt der dortige Mindestlohn.

    • Na, du musst dir schon deinen stundenlohn ausrechnen.
      Alle geleisteten Arbeitsstunden pro Monat geteilt durch Monatsbruttolohn( ohne Spesen und ohne Prämien) bzw. Monatsbruttolohn geteilt durch Arbeitsstunden!

    • Für 7,-€ darfst selbst in D nicht fahren hier gilt ja schließlich der Mindeslohn von 8,50 € bei durchschnittlich 240h im Monat wären das 2040,00€ brutto

  3. Gregor Ter Heide

    240 Stunden ?
    Falsch
    Es sind bzw dürfen nur 208 Stunden sein

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Französischer Mindestlohn gilt für alle

by Christian time to read: 1 min
9