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Systemparken? Die neuste Abzocke oder bringt es wirklich was?

Zuletzt aktualisiert am 3. August 2018

Wie ich bei Dani im Blog gesehen habe, scheint Ihr die Möglichkeit, Parkplätze zu buchen, eine gute Alternative zum Suchen eben solcher zu sein.

Allerdings ist es nicht gerade billig und nicht überall auch Möglich. Vielleicht liegt es am noch nicht, oder wird niemals so sein.Ich gebe Ihr ja schon irgendwo recht, das die mittlerweile sehr Zeitaufwändige Suche nach Parkmöglichkeiten Lenkzeit kostet. Das es einige Berufskollegen auch dazu treibt an den „dollsten“ Orten zu parken, die nicht immer Sicher sind (weder für einen selber noch dem nachfolgendem Verkehr) ist auch klar.

Aber was ich nicht verstehen kann, wie mich das Systemparken wie z.b. (Zitat)

Gefährdung durch Kriminalität.
Kriminelle Übergriffe auf Fahrer und Fracht nehmen stetig zu.

schützen könnte, da ich auf der Webseite des Anbieters normale Autohöfe und Rastanlagen auswählen kann und nicht wie z.b. in Osteuropa extra abgesicherte Parkplätze für so etwas habe.

Klar, es fehlen eine Menge Stellplätze, wo wir Fahrer und Fahrerinnen unsere Vorgeschriebenen Pausen einhalten können. Aber anstatt dafür eine hohe Handyrechnung zu riskieren, riskiere ich lieber einen Blick in die eine oder andere EU Verordnung wie z.b. die VO 561/2006/EG die man sich hier kostenlos als PDF als originale EU Ausgabe runterladen kann.

In einer solchen Verordnung gibt es Regeln die man als Fahrer / Fahrerinn zu beachten hat. Dort sind neben den erlaubten Lenkzeiten auch Mindestvorgaben an die Ruhezeiten vermerkt. Und auch was man machen kann, wenn man keinen Parkplatz findet. Nämlich weiterfahren. Auch wenn die Lenkzeit um ist. Klar macht ja jeder, wenn es nicht mehr anders geht. Aber dokumentiert das auch jeder? Wohl kaum, denn die wenigsten wissen das.

Artikel 12
Sofern die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet wird, kann der Fahrer von den Artikeln 6 bis 9 abweichen, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, soweit dies erforderlich ist, um die Sicherheit von Personen, des Fahrzeugs oder seiner Ladung zu gewährleisten. Der Fahrer hat Art und Grund dieser Abweichung spätestens bei Erreichen des geeigneten Halteplatzes
handschriftlich auf dem Schaublatt des Kontrollgeräts
oder einem Ausdruck aus dem Kontrollgerät oder im
Arbeitszeitplan zu vermerken.

Und genau dieser Artikel 12 der VO 561/2006/EG gibt uns die Möglichkeit so lange nach einem sicheren Parkplatz zu suchen bis wir einen gefunden haben. Ich bin danach auch nicht gezwungen meine Ruhezeit so zu verkürzen das ich unter 9 / 11 Stunden komme.

Nachteil, die Dokumentation der Verstöße muss nicht anerkannt werden.

Das Systemparken mag eine bedingt gute Sache zu sein, wenn man bereit ist, 50 Cent pro Minute aus dem Deutschen Festnetz zu bezahlen (via Handy wirds deutlich teurer). Aber wer seinem Geld nicht böse ist, der sollte sich wirklich mal mit den Gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzen. Das kann nicht nur bei solchen Situationen Geld sparen.

Hinzu kommt noch, das es anderen die Parkplätze weg nimmt. Und wenn man das ganze mal weiter spinnt, würden alle dieses System nutzen, werden die Parkplätze dadurch auch nicht mehr. Der Mangel an Parkplätzen bleibt nach wie vor bestehen.

Von daher finde ich das ganze als Abzocke und nichts anderes.

Systemparken? Die neuste Abzocke oder bringt es wirklich was?

by Christian time to read: 4 min
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