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Fahrerkarte – Alles, was es da zu wissen gibt

Zuletzt aktualisiert am 3. April 2024

Wenn die Fahrerkarte ungültig wird

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Die Fahrerkarte ist genau wie der Führerschein nur 5 Jahre gültig. Daher ist es wichtig, vor Ablauf der Fahrerkarte eine sog. Folgekarte zu beantragen. In der Regel dauert es 10 Tage, bis die neue Karte da ist. Preise können je nach Führerscheinstelle / Bundesland variieren. Ich habe im Dezember 2015 hier im Hochsauerlandkreis 46 € bezahlt. Nur so als Hinweis.

Moderne Fahrtenschreiber zeigen an, in wie viel Tagen die Fahrerkarte ungültig wird, angesichts dessen immer mal einen Blick auf den Tacho haben, wenn man die Karte rausnimmt.

Was darf der Chef mit meiner Karte anstellen und was nicht?

Was der Arbeitgeber mit meiner Fahrerkarte machen darf und was nicht, ist schnell erklärt. Denn er darf nur eine Sache: Meine Fahrerkarte im Rahmen der Dokumentationspflicht auslesen und mehr darf er nicht!

Damit keine weiteren Fragen auftauchen, er darf nicht:

  • die Karte einbehalten,
  • an Dritte weitergeben (anderen Fahrer etwa, damit der darauf weiter fahren kann)
  • mir nicht untersagen, die Daten selber auszulesen

Somit beschränkt sich sein Handeln mit meiner Karte lediglich, auf das, was ich oben schon beschrieben habe: Er darf Sie nur auslesen und mehr darf er nicht! Die Karte ist auf Euren Namen ausgestellt und somit Euer Eigentum!

Die ausgelesenen Daten sind zu archivieren und auf Verlangen der Behörden an diese weiterzuleiten. Unbefugten Dritten dürfen die Daten der Fahrer nicht herausgegeben werden.

Ab wann benötige ich eine Fahrerkarte / Fahrtenschreiber?

Grundsätzlich muss man erst einmal klären, ab wann überhaupt ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben ist.

Denn hier gibt es bestimmte Gewichtsklassen, für die keine Fahrtenschreiber vorgeschrieben sind.
Bei einem gewerblichen Transport sind Fahrtenschreiber dann vorgeschrieben, wenn:

  1. Das Fahrzeug / die Fahrzeugkombination, das zzG. mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
  2. Busse mit mehr als 8 Fahrgastsitzen

Wird das Fahrzeug privat betrieben, wird keine Fahrerkarte benötigt, auch wenn ein Fahrtenschreiber verbaut ist. Hier spielt dann auch das Gewicht keine Rolle.

Für Fahrzeuge zwischen 2,5 Tonnen und 3,5 Tonnen besteht keine Pflicht die Fahrzeuge mit einem Fahrtenschreiber auszurüsten. Ist allerdings einer verbaut, muss der auch benutzt werden.

Somit ist festzuhalten: Eine Fahrerkarte brauche ich nur im gewerblichen Transport von Gütern / Personen.

Die Handwerkerregelung

Hier noch ein spezieller Fall, wann man keine Fahrerkarte braucht.

Die sog. Handwerkerregelung. In groben Zügen beschrieben besagt diese Regelung, dass ein Handwerker, der lediglich das Material, welches er auf seiner Baustelle benötigt, transportiert und danach seiner eigentlichen Aufgabe nachgeht, braucht im Umkreis um 100 Kilometer (bis zum 02.03.2015 galt ein Radius von 50 km) um den Firmensitz keine Fahrerkarte einlegen.

Heißt im Umkehrschluss, geht es über diese 100 km hinaus, braucht man eine Fahrerkarte.

Wie teuer wird es, wenn nix gemacht wurde?

Hier mal das Thema Bußgelder.

Natürlich bleibt es in diesem Bereich nicht dabei, dass man nen klapps auf die Finger bekommt, wenn man sich nicht an die Regeln hält. Die aktuellen Bußgelder findet Ihr im Internet. Wahlweise hier auf dieser Seite: https://lkw.bussgeldkatalog.org/fahrtenschreiber/

Arbeitszeit!

Das Stecken und das Entnehmen der Fahrerkarte, so wie das Bedienen des Fahrtenschreibers, zählt mit zur Arbeitszeit. Heißt also, bevor ich die Fahrerkarte in den Tacho stecke und sie auch wieder aus selbigem entnehme, muss ich mich vergewissern, dass der Tacho auf Arbeitszeit (die beiden Hämmerchen) steht.

Heißt also auch, wenn ich die Karte die ganze Woche über im Fahrtenschreiber lasse, muss ich mich, bevor ich Beginn und Ende Land nachtrage, davon vergewissern, dass auch hier der Fahrtenschreiber auf Arbeitszeit steht.

Ansonsten kostet es Geld: Pro Verstoß 75 € für den Fahrer, 225 € für das Unternehmen.

Die Fahrerkarte entnehme ich immer bei laufendem Motor, weil ich es, auch wenn man es heute nicht mehr machen müsste, den LKW noch etwas nachlaufen lasse. In der Zeit kann ich die Karte entnehmen, da der Fahrtenschreiber beim Anhalten ohnehin auf Arbeitszeit umspringt.

Ausdruck, was muss ich hier beachten?

Gelegentlich kommt es ja mal vor, dass man einen Ausdruck machen muss. Eigentlich immer nur dann, wenn man einen Verstoß dokumentieren muss.

Grundsätzlich gilt hier aber: Das Thermopapier ist, sofern Ihr es nicht selbst bezahlen müsst, Eigentum der Firma. Somit auch das, was darauf gedruckt wurde. Und auch der Grund ist in erster Linie egal, weshalb man einen Ausdruck gemacht hat.

So ein Ausdruck muss 28 Tage mitgeführt werden, wenn dieser zur Dokumentation bei Verstößen oder im Falle der 15 Tagesfrist, wenn die neue Fahrerkarte bisher nicht angekommen ist.

Es besteht aber ein Anspruch einer Kopie der gemachten Ausdrucke!

Wer ist für die Aufbewahrung der Fahrerkarte verantwortlich?

Die Fahrerkarte ist und bleibt Eigentum des Fahrers, auf den die Karte ausgestellt wurde. Daher ist auch nur er allein für die sichere Aufbewahrung verantwortlich. D. h. ein achtloses liegen oder das auch immer wieder gern genommene »Im Tacho stecken lassen«, oder aber auch dem Chef zur Aufbewahrung überlassen, fällt nicht unter den Begriff sichere Aufbewahrung.

Sollte hier ein anderer die Karte dann verwenden, so stellt dies ein strafrechtlicher Missbrauch dar, für den auch der Eigentümer der Karte unter Umständen haften muss.

Fahrerkarte der nächsten Generation

Seit dem 15.06.2019 gibt es den sog. Intelligenten Fahrtenschreiber. Dieser zeichnet nicht nur die Lenk- und Ruhezeiten auf, oder die die anderen Zeiten wie Pause, Arbeits- und Bereitschaftszeit, sondern auch per GPS zu Beginn, Ende und alle 3 Stunden den Standort des Fahrzeuges auf. Klar, die Verstöße werden auch weiterhin protokolliert.

Aber der neue Fahrtenschreiber macht auch eine neue Generation von Fahrerkarten notwendig. Sicher, die alten kann man noch bis zum Ablauf der Karte mit dem neuen Tacho benutzen, jedoch sind dann auf der Karte nicht alle Daten verfügbar.

Denn zusätzlich zur Postion des Fahrzeuges müssen auch noch andere Daten gespeichert werden, wenn die Fahrzeit mehr als 3 Stunden beträgt:

  • Datum und Uhrzeit, wenn die ununterbrochene Lenkzeit des Karteninhabers 3 Stunden übersteigt
  • Position des Fahrzeuges
  • GNSS-Genauigkeit, Datum und Uhrzeit der Feststellung der Position

Genau genommen muss die Fahrerkarte insg. 252 Datensätze speichern können.

Die Fahrerkarten der zweiten Generation erkennt man am G2 unten links auf der Vorderseiten der Karte.

Zukunftsmusik

Bislang müssen aktuell nur der aktuelle Tag + die letzten 28 Tage nachgewiesen werden. Laut einem Artikel auf eurotransport.de soll sich das ab Ende 2024 ändern. Ab dann soll die Nachweispflicht von 28 auf 56 Tage ausgeweitet werden. Heißt der aktuelle Tag + die letzten 56 Tage.

Nachfolgende Informationen gelten NUR für die Dauer der Corona-Pandemie!

Fahrerkarten beantragen in Corona Zeiten

Eines vorweg, die Art und Weise wie eine neue Fahrerkarte beantragt werden muss, kann von Region zu Region unterschiedlich sein!

Bei uns hier im Hochsauerlandkreis läuft das aktuell so, dass man ein Formular zugeschickt bekommt. Dieses füllt man aus, klebt ein Passfoto rein, überweist 46 Euronen auf das Konto der Kreissparkasse und erhält innerhalb kürzester Zeit seine Fahrerkarte.

Führerschein

Ich will hier auch ganz kurz auf den Führerschein eingehen. Denn nicht immer haben wir ja alle die gleichen Ablaufzeiten und müssen alle gleichzeitig zum Amt rennen. 🙂

Normalerweise müssen wir alle 5 Jahre unsere 5 Weiterbildungen nachweisen, damit wir den Führerschein verlängert bekommen.

Wegen Corona geht das momentan nicht. Das weiß auch die EU und unsere Regierung. Daher wurde, wie 2020 auch, seitens der EU wieder die Möglichkeit der Verlängerung ohne Weiterbildungsnachweise gewährleistet.

Die Dokumente, die im Zeitraum vom 01.09.2020 – 30.04.2021 auslaufen, können ohne Nachweise um weitere 7 Monate verlängert werden.

Aber ACHTUNG! Die EU Mitgliedsstaaten KÖNNEN diese Optionen übernehmen. Müssen Sie aber nicht. Vom BMVI ist bislang noch keine Äußerung dazu gekommen. Nachfrage ist aber raus 🙂

Hilfstransporte

Aufgrund des Krieges in der Ukraine, gibt es viele Hilfstransporte, die an die Polnisch / Ukrainische Grenzen gehen. Doch welche Regelungen gelten da? Einfach Tacho auf Out stellen und abgeht die Luzi? Oder muss man doch die Karte stecken?

Was steht eigentlich dazu in der VO561/2006/EG? Der Artikel 3 Buchstabe d sagt:

Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
d)Fahrzeuge — einschließlich Fahrzeuge, die für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe verwendet werden —, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden;

Heißt also: Wenn der Hilfstransport nicht gewerblich ist, also wenn der Unternehmer nicht wie üblich für den Transport bezahlt wird, fällt man als Fahrer nicht unter die Lenk- und Ruhezeiten und benötigt somit keine Fahrerkarte einzulegen.

Fahrerkarten Typ 1 oder 2?

Kartenversion

Dem einen oder anderen wird vielleicht aufgefallen sein, dass wenn man einen Ausdruck von der Fahrerkarte machen möchte, gefragt wird, ob die Fahrerkarte von Typ 1 oder 2 ist. Das hat etwas mit den neuen Fahrtenschreibern zu tun, die seit dem 01.07.2020 vorgeschrieben sind.

Diese Fahrtenschreiber zeichnen nicht nur, wie vorangegangene Versionen, Deine Fahrzeit und sonstige eventuellen Fehltritte auf, sondern speichern auch zu Beginn und Ende des »Tages« so wie alle 3 Stunden den jeweils zu dem Zeitpunkt festgestellten Standort des Fahrzeuges auf. Diese Standorte werden bei einer Fahrerkarte Typ 2 ebenfalls auf selbiger gespeichert.

Woran erkenne ich, welche Karte ich habe?

Unten links auf der Karte steht entweder G1 oder G2. In Zukunft werden alle nur noch Karten diesen Typs haben. Daher werden die Kontrollorgane immer wissen, wann ihr wo gewesen seid. Klar, Start und Ende Eures Arbeitstages ebenfalls. Und diese Art Fahrtenschreiber werden wir ab etwa Sommer 2025 in allen Fahrzeugen haben. Es müssen auch Bestandsfahrzeuge auf die zu dem Zeitpunkt aktuelle Version des Fahrtenschreibers umgerüstet werden. Und ja, auch hier gibt es wieder Ausnahmen.

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Fahrerkarte – Alles, was es da zu wissen gibt

by Christian time to read: 21 min
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