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Urlaubsbescheinigungen sind hinfällig

Zuletzt aktualisiert am 24. Oktober 2022

Wie schon mehrfach in den einschlägigen Fachmedien bekannt gegeben wurde, gabs eine Änderung des Fahrpersonalgesetzes / Verordnung, da die EU Richtlinie VO (EU) 165/2014 das eine und andere Update bekommen hat.

Nun können sich diejenigen seid heute (02.03.2015) freuen, die einen digitalen Tacho verbaut haben, denn hier sind die »Urlaubsbescheinigungen« europaweit hinfällig geworden.

Das bedeutet nichts anderes, dass man nur noch, wie bereits in Deutschland seid längerem praktiziert, keinen extra Nachweis mehr darüber mitführen muss, was man »außerhalb« des LKWs’s gemacht hat. Nachtrag auf der Fahrerkarte reicht hier.

Und hey, das sogar in Frankreich, für diejenigen, die immer behaupten, dass es in Frankreich anders ist.

Hier mal der dazugehörige Auszug aus der VO (EU) 165/2014, und zwar Artikel 34:

(3) …
Die Mitgliedstaaten dürfen von den Fahrern nicht die Vorlage von
Formularen verlangen, mit denen die Tätigkeit der Fahrer, während sie
sich nicht im Fahrzeug aufhalten, bescheinigt wird.

(7) Der Fahrer gibt in den digitalen Fahrtenschreiber das Symbol des
Landes ein, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beginnt, und das Symbol
des Landes, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beendet.

Anmerkung von Gregor Ter Heide dazu:

Das betrifft vor allem die Regelungen zur Benutzung von Fahrer-Karten für
sämtliche nachweispflichtigen Zeiten, also auch Urlaubs- oder
Krankheitszeiten, Weg-Zeiten zum LKW- Standort, und auch für die
verkürtzten bzw. regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten, die per Hand
als Nach- bzw. Eintragungen getätigt werden müssen.

(BGBl. 2014, Teil I Nr. 16 vom 25.04.2014)

Leider gilt dies dann nicht für Fahrzeuge, die noch mit dem analogen Tacho rumfahren …

Nachtrag

Da ich in einem Forum ein paar Zweifler gefunden habe, die sich auf diesen Artikel hier, genauer gesagt auf die Passage mit dem BAG berufen,

Ob diese Vorgehensweise auch im grenzüberschreitenden Güterverkehr akzeptiert wird, konnte das BAG auf Anfrage des DSLV nicht bestätigen.

und ich diese »Zweifler« nicht als Einzelfall betrachte, habe ich diesbezüglich noch mit dem belgischen Polizisten Raymond Lausberg gesprochen / geschrieben.

Er bestätigte mir, dass mit der Umsetzung der EU Richtlinie VO (EU) 165/2014 in nationales Recht der EU Mitgliedsstaaten, wir Fahrer in keinem EU-Land mehr einen Nachweis über andere Tätigkeiten mitführen müssen, sofern wir über einen digitalen Tacho verfügen. Hier reicht ein manueller Nachtrag. Allerdings kann man auch weiterhin einen schriftlichen Nachweis mit sich führen.

Was Herr Lausberg geschrieben hat, kann man in der FB Gruppe Plauderecke der Actie nachlesen.

Ach ja, der DSLV wollte ja an der Sache weiterhin dran bleiben, hat dies aber bislang nicht getan. Wäre auch zu einfach gewesen, mal bei ausländischen Behörden nachzufragen.

Urlaubsbescheinigungen sind hinfällig

by Christian time to read: 4 min
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