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Änderung in der Warnwestenpflicht? Aber nicht doch…

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Zuletzt aktualisiert am 4. April 2015

WarnwesteAm 27.03.2015 berichteten ET-Radio, der Udo Skoppeck, Truckonline, Danika’s Blog und meine Wenigkeit gemeinsam, das es ab heute dem 01.04.2015 eine wichtige Änderung in Sachen Warnwestenpflicht geben würde.

Nun ja. Einige haben es richtig erkannt, denn die Meldung ist ein Fake. Wie sollte es auch anders sein, denn es ist ja der Erste April und da macht man nun mal Scherze. Auch wenn dies jetzt einer mit Langzeitwirkung ist.

Was uns nicht gewundert hat, ist das viele aufgrund dieser Meldung sehr schnell auf 180 waren. Das ging sogar soweit, das der eine oder andere der Merkel etwas antun wollte.

Was uns auch nicht gewundert hat ist, das der Beitrag ohne Quellangabe auf der Seite des Berufskraftfahrer-„Magazins“ autauchte. Denn gerade der Betreiber dieser eher weniger Seriösen Seite ist ja schließlich bekannt dafür, das er einfach mal so Beiträge wo anders „klaut“ und diese im Sinne einer Urheberrechtsverletzung auf seiner Seite veröffentlicht. In diesem Fall war es ja nicht die erste Falschmeldung die er veröffentlicht hat 😀 Danke Herr Radüge.

Verwundert waren wir darüber, das es Leute gibt, die die Sache so ernst nehmen, das man auch bei Mimikama angefragt hat, ob die Sache wirklich ernst zu nehmen sei.

Gabs nen Grund?

Ja einen Grund für diesen Aprilscherz gab es. Mir ist anfang März ein Posting bei Gesichtsbuch aufgefallen, in welchem behauptet wurde, das es ein neues Gesetz gäbe, wonach man dafür belangt wird, wenn man auf Autobahnen länger als 5 Minuten mit 85 km/h fährt.

Neu ist dieses Gesetz zwar nicht, denn es gilt ja schon seid Jahren eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für LKW’s auf den Autobahnen, doch die Reaktionen zu diesem Posting liessen mich schmunzlen und gleichzeitig auch überlegen, wie man das noch Toppen kann.

Die Lösung kam 2 Tage später, als ich mal wieder einige Fahrer sah, die mit Warnwesten bzw. Warnjacken im LKW sitzend, durch die Lande fuhren. Also besprach ich dies kurzerhand mit Udo Skoppeck bezüglich der Umsetzung. Das musste auch sein, den ein einzelner Blog alleine erzeugt bei einer solchen „Meldung“ keine Glaubwürdigkeit. Somit wurden noch Maik Erdmann von TruckOnline und Daniela Kampschulte von Danika’s Blog mit ins Boot geholt. Als Krönung kam dann noch die Idee, das man das ganze ins Radio bringen sollte. Also wurde André Sahorn von ET-Radio auch gleich noch mit der Idee „infiziert“.

Das Ergebnis, dieses „Brainstormings“ kann man ja seid dem 27.03.2015 nach lesen.

Auch wenn einige andere Seiten, wie etwa die Trucker-Job Börse diesen Artikel ebenfalls verbreitet haben, so ist es dennoch nichts anderes als ein Aprilscherz.

Also noch mal: Bei der ganzen Geschichte handelt es sich um einen Aprilscherz, dem leider viele von euch auf dem Leim gegangen sind.

Nich böse sein, es ist nun mal der Erste April und da macht man so etwas nun mal. Und da es meine Idee war, übernehme ich auch keine Verantwortung dafür 😀

[stextbox id=“alert“]

Trotz alledem, auch wenn wir das ganze als Aprilscherz verkauft haben, so ergibt sich auch den Arbeitsschutzgesetzen und der UVV Fahrzeuge BGV – D29 eine generelle Tragepflicht während der Arbeitszeit bei Tätigkeiten im Straßenverkehr getragen werden, da die Warnweste zur Persönlichen Schutzbekleidung gehört. Als Beispiele kann man hier Müllabfuhr, Straßenbau, Kurierdienste etc. nennen

Allerdings wird das nicht unbedingt kontrolliert / geahndet.

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  1. Meine Meinung dazu hat sich nicht geändert.

    Aber für die Sau, die unter Garantie die nächsten Jahre durchs Dorf getrieben wird, gratuliere ich Euch gerne!

    • Na aber klar doch 😀 Es sprechen doch alle zur Zeit von Nachhaltigkeit. Da darf ein Aprilscherz ja nicht fehlen 😀

  2. Gregor Ter Heide

    schade Christian … das ich nicht emotional explodieren konnte, 🙂
    da ich es ja wusste…
    da ich am 1 April grundsätzlich kein Mensch auf den sog Arm nehmen kann, will … konnte ich dem auch nichts abgewinnen.

    Es war euch trotzdem sehr gut gelungen und bei Faceboock ein erhebliche Beteiligung hervorgerufen

    ich hab den Eindruck, das es 95 % gemerkt hatten und man hat ja gesehen, das es gelingen kann viele BKF zu beteiligen.

    • Naja 95% finde ich etwas hoch angesetzt. 😀

      Ich denke mal eher es waren 50 / 50

  3. Brummischubser

    Wo bitteschön ist in der BGV nachzulesen, dass sich eine generelle Tragepflicht während der Arbeitszeit ergibt? Wieder ein vorgezogener Aprilscherz für das nächste Jahr?

    • Wer lesen kann ist klar im Vorteil:

      Ich schreibs noch mal so das auch Du das lesen kannst:

      eine generelle Tragepflicht während der Arbeitszeit, da die Warnweste zur Persönlichen Schutzbekleidung gehört, muss diese auch bei Tätigkeiten im Straßenverkehr getragen werden

      • Udo

        Warnwestenpflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge in Deutschland:

        Die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung hat eindeutig das mitführen einer Warnweste in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben.

        Diese Regel gilt auch für PKW die gewerblich genutzt werden.

        Nachzulesen in der Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge BGV – D29, ehemals VGB 12 & 56.

  4. Brummischubser

    Ich wollte eigentlich keine Wiederholung deines Textes sondern die entsprechende BGV wissen, wo das drinsteht. Weißt du es nicht und hast geraten?

    • Nun, ich weiß es, da ich selber im Bereich der Müllentsorgung tätig war. Und alle Informationen die ich darüber erhalten habe, belaufen sich auf der bereits genannten BGV. Das diese nur Auszugsweise im Internet zu sehen ist, liegt nicht an mir.

      Allerdings, mit ein wenig googlen stößt man auf ein PDF-Dokument in dem es gerade um dieses Thema, zumindest im Bereich Abfallentsorgung, geht. Ich denke, wenn man ein wenig mehr sucht, dann findet man noch mehr Verordnungen der BG die genau das Belegen, was ich bereits geschrieben habe. Und zwar das bei Tätigkeiten im Straßenverkehr Warnkleidung zu tragen ist.

      Selbst in der StVO ist das Tragen von Warnkleidung geregelt. Vielleicht hilft Dir dabei diese Seite hier weiter: https://www.diemer-ing.de/newsletter/2007-05/Trage

      Findet man alles, wenn man nur eine Suchmaschine seiner Wahl benutzt….

    • Udo

      BGV A1: Grundsätze der Prävention, § 30 Benutzung – VBG

      (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass persönliche Schutzausrüstungen entsprechend bestehender Tragezeitbegrenzungen und Gebrauchsdauern bestimmungsgemäß benutzt werden.

      (2) Die Versicherten haben die persönlichen Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu benutzen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und festgestellte Mängel dem Unternehmer unverzüglich zu melden.

  5. Michael

    Unsere Firma hat gerade -nach einer Woche- eine SMS an alle Fahrer geschickt, dass nun eine Warnweste während der Fahrt zu tragen sei 😉 Naja, waren eh nie die schnellsten im Büro. Mal sehen, wie lange es dauert bis sie den Scherz kapiert haben 😉

    • Brummischubser

      Es ist einfach nur traurig, wenn eine Firma auf so einen Scherz hereinfällt. Von einem leitenden Angestellten kann ich erwarten, dass er wenigstens die Grundzüge unseres Staatswesens kennt. Es war noch niemals so und wird auch niemals so sein, dass der Bundesrat eine gesetzgeberische Funktion erfüllt. Der Bundesrat ist ein reines Mitbestimmungsgremium, mehr nicht.
      Was müssen das für Leute sein, die in deiner Firma in der Führungsriege sitzen…?

      • Weißt Du, selbst der Fachverband für Verksehrswesen in NRW wäre fast auf diesen Aprilscherz reingefallen. Zumal wir das ganze als Hochoffizielle Pressemitteilung verpackt haben.

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Änderung in der Warnwestenpflicht? Aber nicht doch…

by Christian time to read: 5 min
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