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Erklärung von Gregor Ter Heide zur der Gewerkschaft „KFG“.

Zuletzt aktualisiert am 15. Oktober 2021

Ich veröffentliche hier einen weiteren Beitrag von Gregor Ter Heide, der hier ja immer recht fleißig meine Artikel kommentiert. Dieser Artikel stammt auch wieder zu 100 % von ihm und ist wie auch der letzte über den Bundesmanteltarifvertrag, sehr lesenswert und informativ.

Die Geschichte einer Möchtegern-Gewerkschaft

von Gregor Ter Heide

Die „Kraftfahrer Gewerkschaft „KFG“ ist keine echte Gewerkschaft iSv. Art. 9 (3) GG, sondern nur eine einfache Arbeitnehmerkoalition und bis heute ohne gewerkschaftlicher und Tarifvertraglicher Anerkennung unter dem Dach des Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB).

Neben der Art. 9 (3) GG muss eine Gewerkschaft als eine Arbeitnehmer-Koalition die Tariffähigkeit besitzen, in dem die Mächtigkeit als Druck gegenüber den Arbeitgebern als Koalitions-Partner ausüben muss und diesen auch Aufrecht halten kann. Für die Interessen ihrer Mitglieder in der Eigenschaft als Arbeitnehmer, muss die satzungsmäßige Aufgabe haben, Tarifverträge abzuschließen. Sie muss frei gebildet, unabhängig und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein und das GG, sowie geltende Streik und Tarifvertragsrecht, als für sich verbindlich anerkennen.

Das trifft für die heutige KFG beweisbar nicht zu, die vorher sich GKD nannte.

Die erste Gründungs-Versammlung der „Gewerkschaft der Kraftfahrer Deutschlands“ (GKD) in Würzburg wurde am 08.02.1992 vollzogen, allerdings ohne eine rechtlich juristisch richtige Satzung. Dort schlossen sich die Gründungs-Mitglieder der GKD dem CGB an und zum Vorsitzenden wurde Wolfgang Glaubacker gewählt. Eine vom CGB vorgelegte bzw. einfach geschriebene Bundes-Satzung, beinhaltete deren Mitgliedschaft. Genauer betrachtet war diese GKD- Satzung, rechtlich, juristisch, sowie fachlich nicht ausreichend um überhaupt eine Gewerkschaft zu gründen. Es fehlten die Anerkennung des GG (Grundgesetz), sowie andere wichtige rechtliche Inhalte wie z.B. das TVG (Tarif-Vertrag-Gesetz). Jede deutsche Gewerkschaft muss sich grundsätzlich über die 16 Bundesländer aufbauen, wobei mindestens 3 Bundesländer zu Anfang dazu gehören müssten.

Eine Gewerkschaft ist eine Arbeitnehmer-Koalition und muss die Tariffähigkeit besitzen, in dem sie ihre Mächtigkeit als Druck – z.B. als Streik –, gegenüber den Arbeitgebern als Koalitionspartner ausüben (können) muss und diesen auch Aufrecht halten kann. Für die Interessen ihrer Mitglieder in der Eigenschaft als Arbeitnehmer, muss die Gewerkschaft die satzungsmäßige Aufgabe haben, Tarifverträge abzuschließen. Sie muss frei gebildet, unabhängig und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein. Das GG (Grundgesetz) und den Aufbau bei der Gründung von mindestens 3 Landesgewerkschaften, muss die Gewerkschaft für sich als verbindlich in der Satzung beinhalten.

Diese Voraussetzungen zur vorschriftsmäßigen Gewerkschafts-Gründung, die Wolfgang Glaubacker initiiert hatte, waren bei der ersten GKD in Würzburg unter dem Dach des CGB, nicht berücksichtigt worden. Die GKD- Satzung in Würzburg, wurde auch zur GKD- Landes-Gründung mit ca. 70 Personen und 62 Stimmberechtigten in Essen /NRW am 28.03.1993 ohne Abstimmung benutzt und somit rechtswidrig die erste Landes-Gewerkschaft der GKD in NRW gegründet, was nach der „damaligen“ GKD- Bundes-Satzung nicht möglich war. Vom Landesvorsitzenden des CGB Herr Jäger und Herrn Lutz als Gewerkschaftssekretär des CGB, wurde in Würzburg und die Gründung in Essen geleitet. Friedrich Abrecht wurde zum GKD- Landes-Vorsitzenden von NRW gewählt. Es wurde bei der GKD Landes-Gründung in Essen auch keine GKD- Landes-Satzung vorgelegt bzw. auch nicht verabschiedet, sondern es wurde der Name GKD, rechtswidrig in KFG umbenannt.

Als ÖTV-Mitglied wurde ich als ehrenamtlich aktiver Gewerkschaftler, offiziell in Essen von der GKD eingeladen und hatte offiziell ein Vortrag iZm. der km/h auf der Tachoscheibe gehalten. Der damalige ÖTV Abteilung-Geschäftsführer für Transport, Spedition war ebenso auch Unerkannt anwesend. Es war vom CGB die Absicht, dass sie sich auf die schnelle ein paar Mitglieder aneignen wollten und dabei die GKD Gründungs-Mitglieder in Würzburg und in Essen, falsch informiert hatten.

Der GKD- Landesvorstand NRW, hatte den Namen GKD, satzungswidrig ohne die NRW-Mitgliedschaft davon vorher in Kenntnis zu setzten bzw. einen Gewerkschaftstag einberufen, den Namen GKD rechtswidrig in KFG (Kraftfahrergewerkschaft) umbenannt. Nur der Name der alten ersten GKD wurde in der Bundes-Satzung geändert, die weiterhin Bestand hatte.

Ich stelle hier rechtlich richtig:

1.) Die KFG Gründung hatte unter den Namen GKD am 28.03.1992 in Essen stattgefunden und nicht in Bottrop und es wurde keine Landes-Satzung und Bundes-Satzung der GKD verabschiedet.

2.) Die KFG ist bis heute im Jahr 2016, nicht als „Gewerkschaft“ iSv. Art. 9 (3) GG anerkannt. Wenn die KFG behauptet, das sie eine echte Gewerkschaft ist, kann das als Vortäuschung falscher Tatsachen betrachtet werden und somit Anzeigepflichtig sein.

3.) Am 14.01.2014 wurde schriftlich als Petition in Berlin von einen BKF zum Artikel 8 (8) VO (EG) 561/2006 von Udo Skoppeck eingelegt, wobei diese dann nach Erweiterung im Inhalt unter Pe-1-18-12-9302-003934 angenommen wurde.

Erklärung von Gregor Ter Heide zur der Gewerkschaft „KFG“.

by Christian time to read: 6 min
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