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Frankreich: Beifahrerzeiten sind jetzt Lenkzeit [UPDATE]

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Zuletzt aktualisiert am 29. Juli 2016

lichtkunst.73 / pixelio.deQuelle: lichtkunst.73
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Wie man auf der DSLV berichtet, backt sich Frankreich in Sachen Lenkzeiten seinen eigenen Kuchen.

Galten bisher auch in Frankreich die Zeiten des Beifahrers als Bereitschaftszeit, machen sich die Franzosen aufgrund der seit dem 01.03.2016 gültigen VO 165/2014 neue Regeln.

 


[stextbox id=“alert“]In dieser Sache gibt es aktuelle Änderungen. Diese finden sich am Ende des Beitrages![/stextbox] Die Französischen Behörden interpretieren die Änderungen der VO 165/2014 (speziell Artikel 34) nun so, das die bisherige Beifahrerzeit als galt „Lenkzeitunterbrechung“, zählt diese Zeit in Frankreich nun zur Lenkzeit. Ja Ihr lest richtig. In Frankreich ist das nun Lenkzeit. Und somit müsste nicht nur nach 4,5h Lenkzeit eine 45 Minütige Pause eingelegt werden, sondern nach insgesamt 9 bzw. 10h Lenkzeit wäre Feierabend. Somit wäre der Sinn einer Doppelbesatzung verfehlt.

Laut DSLV soll es in Frankreich diesbezüglich schon zu saftigen Strafzahlungen gekommen sein. Allerdings habe man sich schon bei der EU-Kommission beschwert. Die Kommission wird Frankreich in einem ersten Schritt auffordern, sich zur gegebenenfalls vertragsverletzenden Anwendung des EU-Rechts zu erklären.

Mal abwarten was daraus wird. Damit der DSLV das Ausmaß der Kontrollen besser gegenüber der Kommission darstellen zu können, nimmt man gerne Erfahrungsberichte bei etwaigen Kontrollen zur Weiterleitung entgegen.

Quelle: DSLV

 

PS: Obwohl wenn man es recht bedenkt… Es könnte auch ein Vorgezogener Aprilscherz sein. Unser vom letzten Jahr hatte ja sehr guten Erfolg 😀

 

Update

Wie nun in der Verkehrsrundschau bekannt wurde, stellt Frankreichs Transportministerium seinen Polizisten nun das Armutszeugnis aus und stellt klar, dass bei einer Doppelbesatzung nach dem Wechsel keine 45 Minütige Pause eingelegt werden muss. Laut dem Ministerium haben die Polizisten dies zuletzt falsch interpretiert…

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  1. wilfried Klodt

    Hallo Christian, finde Dein Engagement in Deinem Blog sehr vorbildlich. Zu Deinem obigen Artikel sei noch folgendes hinzuzufügen, das Problem an sich ist der Wegfall der EU VO 3821/85. Hierin waren nämlich die Begriffsbestimmungen wie Lenkzeit, Lenkzeitunterbrechung, Ruhezeit, Bereitschaftszeit ganz klar definiert und geregelt.
    Hier war auch deutlich geregelt was eine Lenkzeitunterbrechung sein kann.

    In der EU VO 165/2014 ist die erweiterte Definition der Lenkzeituntrbrechung nicht mehr so vorhanden. Das könnte somit die Grundlage dafür sein, dass die Bereitschaftszeit im Teambetrieb nicht mehr als Lenkzeitunterbrechung gewertet wird.
    Man kann es aber auch so verstehen, dass die Franzosen einfach näher am Gesetzestext sind, frei nach dem Motto „in der 165/2014 ist dieses Thema nicht mehr geregelt, also gibt es die auch nicht mehr, und die nichteingehaltene Lenkzeitunterbrechung wird als Versoß gewertet.“

    Das ist nach gültiger Rechtsauffasung in Deutschland jedoch nicht so der Fall, da hier der Geist des Teambetriebs noch weitergelebt wird.
    Es kann also schlichtweg behautptet werden, die Politik hat sich beim Wegfall der VO 3128/85 gar keine Gedanken gemacht wie das Handling der Bereitschaftszeit im Teambetrieb weiterhin zu geschehen sei.
    Oder hat man gar unterstellt, das die jeweiligen Strafverfolgungsbehörden zwischen den Zeilen lesen können??? Denn es kann ja wohl nicht Sinn sein, dass der Teambetrieb durch die VO 165/2014 ausgehebelt wird.

  2. Erlass zu Art 34 der VO 165/2014; Dokumentation der Ruhezeiten bzw. Dokumentation von Urlaub und Krankenstand 1. Einleitung: Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber /Kontrollgeräte im Straßenverkehr, Abl. L 60/1 vom 28.2.2014, regelt diesen Bereich neu und hebt die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 auf. Gemäß Artikel 48 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 [… https://actie-in-de-transport.org/dokumentation-von-ruhezeiten-urlaub-und-krankenstand/ ]

    Im Hinblick auf eine EU-weit einheitliche Vorgangsweise, damit es bei Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr keine Probleme gibt, hat die EUKommision bereits eine neue Leitlinie angekündigt. Allenfalls muss dieser Erlass nach Vorliegen der neuen Leitlinie angepasst werden.

    7.1 Begriffe und Erklärungen

    7.1.1 Schichtzeit (gibt es nicht mehr)
    7.1.2 Pause (gibt es nicht mehr)
    7.1.3 Wartezeit (gibt es nicht mehr)
    7.1.4 Lenkzeit
    7.1.5 Ruhezeit
    7.1.6 Arbeitszeit
    7.1.7 Arbeitsbereitschaft
    7.1.8 Bereitschaftsdienst
    7.1.9 Lenkzeit-Unterbrechung
    7.1.10 Arbeitsvertrag

    https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Elkawe/Berufskraftfahrer_Petition#Begriffe_und_Erkl.C3.A4rungen

  3. Engelbert Motikat

    Mit zwei Fahrern in der kleinen Blechkiste und das 24 h am Tag und über mehrereTage – Monate – Jahre hinaus, sollte grundsätzlich verboten werden.
    Der persöhnliche Freiraum eines Fahrers wird schon mit Einzelbesetzung sehr eingeschränkt. Ich gebe den Franzosen recht.

    • Gut über längeren Zeitraum würde ich das auch nicht wollen, aber um neue Fahrer anzulernen lässt sich das nun mal nicht vermeiden. Nicht jede Spedition hat auch eine Nahverkehrsabteilung…

  4. Hengel

    Lt Kollegen aus GB handelt es sich nicht um einen vorgezogenen Aprilscherz da einige schon bezahlen durften

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Frankreich: Beifahrerzeiten sind jetzt Lenkzeit [UPDATE]

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