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Die Spielregeln für einen Mindestlohn in Frankreich

Zuletzt aktualisiert am 30. Juli 2016

Der Mindestlohn in Frankreich ist an gewisse Bedingungen geknüpft, die man wissen sollte.

Seit dem 01.06.2016 gilt in Frankreich ein Mindestlohn für alle dort tätigen Menschen. Genau wie in Deutschland, gilt dieser auch für Ausländische Fahrer. D.h. wenn ich nach Frankreich muss, muss mein Chef mir den dort geltenden Mindestlohn zahlen.

Doch anders als in Deutschland, ist der Mindestlohn in Frankreich gestaffelt.

Für LKW Fahrer gilt in Frankreich ein Mindestlohnbereich von 9,73 € bis 10 € Brutto pro Stunde. Was nun genau zu zahlen ist, ist abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des LKW’s und der Qualifikation des Fahrers. Was nun genau zu zahlen ist, steht in diesem verlinkten PDF Dokument.

War das alles?

Nein. Denn Frankreich wäre ja nicht Frankreich, wenn es da nicht noch mehr Dinge geben würde, die man zu beachten hat, wenn man seine Fahrer in das Land der berühmten Weine und Gourmets schickt.

Entsendebescheinigung

Ja man liest richtig. Obwohl ein LKW Fahrer theoretisch nicht entsendet werden kann, will man in Frankreich eine solche Bescheinigung haben. Eine solche Bescheinigung kann man sich hier in französisch-englischer Ausführung runterladen.

Weitere Bescheinigungen

Neben der o.g. Entsendebescheinigung muss auch noch der aktuelle Arbeitsvertrag oder ein Gehaltsnachweis mitgeführt werden. Aus beiden muss der Lohn und die zu leistenden Arbeitsstunden hervorgehen. Auf eine Übersetzung kann verzichtet werden. Selbständige Fahrer brauchen dies nicht.

Ein Repräsentant

Auch ein Repräsentant als Ansprechpartner wird gefordert. Timocom verweist in einer Pressemitteilung unter Nennung anderer Quellen hier auf die Firma GU-RETRUCK, ein in Europa tätiger Dienstleister für Transportunternehmen.

Eine Strafe

Natürlich gibt es auch eine Strafe bei nicht Einhaltung der ganzen Geschichte. Nicht nur für den Arbeitgeber werden 1500 € Strafe fällig, auch gibt es genau wie in Deutschland eine Auftraggeberhaftung. Somit bekommt auch der Auftraggeber im Falle einer Nichteinhaltung einen drüber.

Ausnahme?

Eine Ausnahme, ab wann man den Mindestlohn nicht zahlen muss, gibt es auch. Allerdings auch nur für den Transitverkehr. Für alle anderen die in Frankreich Be- oder Entladen gilt der Mindestlohn ab überschreiten der Grenze.

Quelle: Timocom

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Die Spielregeln für einen Mindestlohn in Frankreich

by Christian time to read: 3 min
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