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Neue Regelung der Wochenruhezeit

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Zuletzt aktualisiert am 19. November 2023

Das Übernachten in der Kabine wird nun konkretisiert

Anders als in vielen anderen Online-Medien, brauche ich hierbei keine reißerische Überschrift.

Man konnte Überschriften lesen, wie etwa „EU will das Übernachten in den Kabinen verbieten“, „Fahrer dürfen nicht mehr übernachten“ usw. Auf solche Überschriften verzichte ich, da es genügend Menschen gibt, die eben nur diese Überschriften lesen und daraus dann Ihre Meinung bilden. Das ist wie immer falsch. Denn eine Überschrift alleine, gibt nicht das Hintergrundwissen, was man braucht um sich darüber eine Meinung zu bilden.

Das will ich dann hier mal ändern, auch wenn es hier wieder nur Menschen geben wird, die eben nur die Überschrift lesen.

Worum geht es überhaupt?

Viele haben mitbekommen, dass sich viele dem Kampf des Sozialdumpings verschrieben haben. Ich zähle mich dazu, auch wenn sich meine Arbeit in diesem Bereich nur auf die Aufklärung beschränkt.

Sozialdumping? Was ist das?

Ich denke, um es mal kurz zu beschreiben, reicht hier die Definition von Wikipedia

Sozialdumping ist ein politisches Schlagwort, mit dem kritisch zum Ausdruck gebracht wird, dass Anbieter aus Ländern, in denen nicht die gleichen arbeits- und sozialrechtlichen Standards gelten wie im eigenen Land, ökonomische Güter billiger anbieten und deshalb eine illegitime Konkurrenz darstellten. [1]

Im Gegenzug wird behauptet, hinter dem moralischen Anspruch und Forderungen nach Handelssanktionen wegen Sozialdumping verberge sich eine neue Form von Protektionismus. Weniger entwickelte Länder kämen durch verstärkten Handel zu steigendem Wohlstand, was eine Ausweitung ihrer Sozialpolitik erlauben würde. Es gebe auch keinen Grund dafür, warum in allen Ländern die gleichen Standards gelten sollten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialdumping

Allerdings sehen wir es auch jedes Wochenende auf den Rastplätzen, Autobahnraststätten etc. Aneinander gereiht stehen osteuropäische LKWs, um dort das Wochenende zu verbringen.

Jetzt wird der eine oder andere sagen: „Die haben sich das doch selber ausgesucht.“ Mag sein, doch ich weiß auch von anderen ausländischen Fahrern, dass der Nachwuchs damit gelockt wird, dass man die Freundin mitnehmen kann. Hauptsache man fährt.

Das viele auch bei familiären Problemen nicht nach Hause kommen, wie etwa Beerdigungen von Familienangehörigen etc. ist auch schon mehrfach durch die Medien gegangen.

Verschiedene Kommentare

zu diesem Thema sollte man besser nicht lesen. Viele fühlen sich durch die neue Regelung hintergangen, weil man ja dann nicht mehr draußen bleiben darf und es wäre ja auch schließlich kein Problem, wenn man mal mehrere Wochen draußen bleibt.

Aber ganz ehrlich? Um das was die im Verhältnis zu denen, die draußen bleiben müssen, wollen, spielt hier keine Rolle. Sorry Leute, doch es geht hier nicht um euch.

Die Auswirkungen dessen, dass Ihr mal ein paar Wochen nicht zu Hause seid, im Gegensatz zu denen, die erst nach Monaten nach Hause kommen, merkt Ihr doch gar nicht. Wie oft konnte man in den vergangenen Jahren lesen, dass der eine und auch andere osteuropäische LKW betrunken mit seinem LKW durch die City gerast ist. Bis auf einen mir bekannten Fall, hat es dabei nur Sachschäden gegeben. Bei dem einen Fall wurde ein 28-jähriger Radfahrer von einem 25-jährigen Rumänen platt gefahren.

Das ist doch Touren technisch gar nicht machbar

Ist das wirklich so? Wenn ich bedenke, dass wir Mitte der 1990er-Jahre (die Zeit, als ich mit dem Fahren angefangen habe), noch Sammelgüter durch ganz Deutschland in einer Nacht von A nach B und C gebracht haben, hielten wir es auch nicht für möglich, dass man das nicht ändern kann. Und was ist heute? Begegnungsverkehr ist das Zauberwort. Und warum soll das im internationalen Fernverkehr nicht auch gehen?

Aber hey, Überraschung. Es wird bereits gemacht. Trailer oder Wechselbrücken ab auf nen Zug und dahin in Europa schicken, wo er hin soll. Oder zumindest weitestgehend in die Nähe. Nennt sich [the_tooltip text=“Intermodaler oder auch Multimodaler“ tooltip=“Intermodaler Verkehr umfasst den Transport von Gütern in ein und derselben Ladeeinheit oder demselben Straßenfahrzeug mit zwei oder mehreren Verkehrsträgern, wobei ein Wechsel der Ladeeinheit, aber kein Umschlag der transportierten Güter selbst erfolgt.“ url=“https://de.wikipedia.org/wiki/Intermodaler_Verkehr“ background=““ color=““] Verkehr.

Wie man sieht, möglich ist es.

Und einen kleinen Kompromiss gibt es trotzdem. 14 Tage am Stück dürft Ihr ja doch noch im LKW schlafen …

Ach ja halt…. Da fällt mir noch was ein

In dem dazugehörigen Online-Artikel der DVZ kann man gar lustiges in den Kommentaren lesen.

So ist doch ein gewisser Peter Körner nachfolgender Meinung … ich zitiere mal…

Dann wäre das Ganze auch noch unseren ausländischen Fahrern zu erklären, die ihr Fahrzeug verlassen sollen und die Ladung unbeaufsichtigt stehen lassen sollen. Totaler Schwachsinn, aber wir sind ja nichts anderes gewohnt.

Nun Herr Körner, auch wenn es ausländische Fahrer sind. Nur weil diese oder auch wir Deutschen Fahrer in der Nähe des LKWs sind, wir sind Fahrpersonal, was die Ware von A nach B befördert. Wenn sie Personal brauchen, was die Ladung auch bewacht, dafür gibt es dann speziell geschultes Personal!

Mir als Fahrer ist keine Ladung wichtig genug, als dass ich für den mickrigen Lohn mein Leben riskiere! Und mal ganz nebenbei, wenn wir vorn in der Kabine schlafen, ist die Ladung auch unbeaufsichtigt. Sogar während der Fahrt…

Bildquellen

  • fragwuerdige_erholung: Udo Skoppeck
  1. Gregor Ter Heide

    Für den BKF ist im LKW- Fahrerhaus, beweisbar nicht ein angenehmer, geräumiger und sicherer menschenwürdiger Arbeits-, Lebens- und Überlebens-Raum vorhanden und daher müsste u.a. der Schlafbereich laut § 7 ArbStättV, wie es auch im GMBl 2014 Seite 288 beinhaltet wurde, als Raum nun 6 m² betragen.

    Das Verbot die rWRZ im Fahrerhaus zu verbringen ist *Öffentlichkeitsrecht*

    Fast immer stimmt der LKW- Standort auch nicht mit der Adresse vom Transport-Unternehmer oder vom familiären Lebensmittelpunkt des BKF überein. Es besteht derzeit für ca. 70 % der BKF (ca. 377.000), kein tariflicher Rechts-Anspruch an ihren familiären Lebensmittelpunkt, das nun durch das *Privatrecht* als Tarif-Recht bewirkt werden muss.

    Da ist nun die Verdi gefordert den Rechtsanspruch, wenn der BKF es wünscht, das Recht durch ein BMT-F inkl. AVE, an seine Familie zu gewährleisten.

  2. Karina

    Was betrifft „will meinen Lkw nicht verlassen, nicht unbeaufsichtigt lassen“ – da gibt noch einen Aspekt, der nicht zu unterschätzen ist. Mir ist die Ware wurscht, es ist richtig: meine Aufgabe ist die Ladung, ordnungsgemäß transportgesichert, von A nach B zu transportieren – den Warenwächter möchte ich nicht spielen! Aber ich will meinen Lkw über Nacht doch nicht verlassen – wegen meiner Sachen, welche ich in der Kabine habe – Kleidung, Laptop, Navigeräte, Gasköcher und alles andere was man so zum Camping braucht…

    Deswegen bleibe ich lieber in der Kabine, wo ich auf meinem Bett schlaffe in meiner Bettwäsche. Aber ich möchte an eine Raststätte campen, wo ich saubere Toilette habe und Dusche, wo ich gutes Essen bekomme zum fairen Preis, wo ich auch eine Waschmaschine finde, damit ich was waschen kann wenn’s nötig!

    Ich will nicht in eine Unterkunft, mit grauen Wänden und Fensterblick nach andere Wände. Ich will nicht alle meine Sachen einpacken und wie ein Esel beladen durch die Gegend transportieren.

    Bin Fernfahrer weil ich diesen Beruf gerne habe. Bin Fernfahrer weil ich gerne unterwegs bin. Habe Übernachtung in der Kabine mit in Kauf genommen. Was ich brauche zum gute Erholung übers Wochenende in der Kabine, sind gute Raststätten, mit genug Platz für Lkws, mit guten auf Fernfahrer orientiertem Service !

  3. Was betrifft „will meinen Lkw nicht verlassen, nicht unbeaufsichtigt lassen“ – da gibt noch einen Aspekt, der nicht zu unterschätzen ist. Mir ist die Ware wurscht, es ist richtig: meine Aufgabe ist die Ladung, ordnungsgemäß transportgesichert, von A nach B zu transportieren – den Warenwächter möchte ich nicht spielen! Aber ich will meinen Lkw über Nacht doch nicht verlassen – wegen meiner Sachen, welche ich in der Kabine habe – Kleidung, Laptop, Navigeräte, Gasköcher und alles andere was man so zum Camping braucht…

    Deswegen bleibe ich lieber in der Kabine, wo ich auf meinem Bett schlaffe in meiner Bettwäsche. Aber ich möchte an eine Raststätte campen, wo ich saubere Toilette habe und Dusche, wo ich gutes Essen bekomme zum fairen Preis, wo ich auch eine Waschmaschine finde, damit ich was waschen kann wenn’s nötig!

    Ich will nicht in eine Unterkunft, mit grauen Wänden und Fensterblick nach andere Wände. Ich will nicht alle meine Sachen einpacken und wie ein Esel beladen durch die Gegend transportieren.

    Bin Fernfahrer weil ich diesen Beruf gerne habe. Bin Fernfahrer weil ich gerne unterwegs bin. Habe Übernachtung in der Kabine mit in Kauf genommen. Was ich brauche zum gute Erholung übers Wochenende in der Kabine, sind gute Raststätten, mit genug Platz für Lkws, mit guten auf Fernfahrer orientiertem Service !

    • Gregor Ter Heide

      Das LKW- Fahrerhaus darf als Schlafbereich laut § 7 ArbStättV nicht als Ruheraum benutzt werden.

      Es muss dem BKF freigestellt bleiben, wo und wie er seine Freizeit verbringt. Wenn es demnächst ohne Recht an den Lebensmittelpunkt bleibt, könnten allein zu 90 % der deutschen BKF aus diesem Grund nicht mehr bereit sein, sich auf das Wohlwollen des Arbeitgebers oder auf den Zufall ankommen zu lassen, dass sie ihre Familie evtl. nur „einmal im Monat“ nur 45 Stunden besuchen dürfen. Wie Familien untauglich muss ein BKF überhaupt sein, unter diesen Bedingungen viele Wochen unterwegs sein zu wollen, obwohl sie eine Familie haben.

      Wenn der BKF irgendwo ganz privat ohne Bezahlung bei der rWRZ unterwegs sein will und seine rWRZ außerhalb vom Fahrerhaus verbringt, so muss er sich das *ohne* Übernachtung-Quitung vom Hotel, Motel usw mit „Erklärung an Eides statt“ belegen. Dann müssen die 45 Std der rWRZ von den bis zu 52 Stunden erlaubte Mehrarbeit innerhalb eines Monats, auf der Gehaltsabrechnung sehr genau in Stunden berechnet abgezogen werden. Somit muss der BKF dann mind. 5 Gehaltsabrechnungen unterwegs, für Polizei, Zoll, BAG oder Amt für Arbeitsschutz, bzw. Gewerbeaufsicht, mitführen, damit die Richtigkeit der rWRZ außerhalb vom LKW-Fahrerhaus, durch die Belege / Beweise der geeigneter Schlafmöglichkeit innerhalb von 45 bzw. 66 Stunden, berechnet bzw. überprüft werden kann.

      vgl. EuGH Rs C-102/17 vom 02.02.2017 – Gutachten vom Generalanwalt zu Art. 8 (6) VO (EG) 561/2006
      vgl. EuGH C-325/15 vom 18.02.2016 – Arbeitgeber muss beim BKF die Übernachtungskosten tragen

      Der AG hat die Organisation so zu bewerkstelligen, das er dem BKF eine erholsamer rWRZ in der Vorplanung ermöglicht und trägt alle Kosten.

      Die Frachtführer können sich beim Diebstahl gem. Art. 29 CMR, weder auf ein unabwendbares Ereignis iSd. Art. 17 (2) CMR noch auf Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen berufen, wenn sie den Schaden grob fahrlässig verursacht haben. Es sei, so heißt es in den Urteilen bei vielen Gerichten, dass von einer grob fehlerhaften Organisation der Transportdurchführung durch die Beklagte auszugehen ist, wenn es nicht gelungen ist, die Folgen einer grob mangelhaften Transportorganisation zu widerlegen oder auch nur zu entkräften oder in Zweifel zu ziehen. Bei einem völlig ungeklärten Schadenshergang ist der Frachtführer grundsätzlich verpflichtet, detailliert den Ablauf zur Organisation seines Betriebes darzulegen und zu den von ihm gegen einen Verlust von Transportgut eingerichteten Sicherheitsmaßnahmen dementsprechend vorzutragen, da ansonsten ein Organisationsverschulden besteht. Wird der Obliegenschaftsverpflichtung nicht ansatzweise nachgekommen, lässt das im Allgemeinen den Schluss darauf zu, dass der eingetretene Schaden durch Leichtfertigkeit iSv. § 435 HGB und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, verursacht wurde. Die Berücksichtigung eines mitwirkenden Schadensbeitrages nach § 425 (2) HGB kommt auch dann in Betracht, wenn dem Frachtführer ein qualifiziertes Verschulden iSv. § 435 HGB sowie der unlimitierten Haftung gem. Art. 29 CMR anzulasten ist.

    • Wenn du Campen willst, empfehle ich Dir den Kauf eines Wohnwagens. LKW steht für Lastkraftwagen. Ein Lastkraftwagen ist ein Arbeitsgerät, und kein Campingwagen.

    • Und zum anderen was ich noch alles geschrieben habe, hast du nichts zu bemerken ??

    • Sehr gut geschrieben. Dem ist kaum was hinzuzufügen, außer vlt: es gibt Leute, die das freiwillig machen. Ich fahre mit meinem Partner zusammen. Daheim wartet keiner auf uns außer Post und Stress. Wir möchten was von der Welt sehen. Unsere Wochenenden an Orten verbringen wo andere viel Geld für zahlen. UND: wir sind mündige Bürger, die schon selbst entscheiden können wo und wie sie ihre Wochenenden verbringen. Das hat mir absolut niemand vorzuschreiben. Ansonsten hast du alles gesagt, was dazu zu sagen ist.

    • An die Leute die es Freiwillig machen, habe ich in dem Artikel auch gedacht. Doch wie ich auch geschrieben habe, gibt es hier die Kompromisslösung, dass man halt 14 Tage im Fahrzeug verbringen kann.

  4. Respekt… Sowas wie Herr Körner hat auch schon Herr Marquard erzählt und der leitet das BAG…

  5. Guter Beitrag Christian. Nur leider ist es so, dass die Änderung so wie vorgesehen, nichts, nein rein gar nichts dazu beiträgt, dass die Fahrer, ich meine die Gleichen wie Du, öfters nach Hause kommen. Aber wie gesagt, ansonsten ein aufklärender Beitrag.

    • Stimmt schon, aber es ist ein Anfang. Auf eine Europäische Lösung zu warten würde bedeuten, dass sich nichts ändern würde. So hat man wenigstens die Möglichkeit eine Nachbesserung zu fordern.

  6. Lieber Christian, Danke für die Mühe. Fakt ist, dass es laut Generalanwalt des EuGH eigentlich schon immer verboten war, die rmWöRZ im LKW zu verbringen. Und es wäre sicher nicht so dramatisch geworden, hätten es nicht durch die massenhafte Missachtung des Verbots derartige schlimme Verschiebungen in der Logistik gegeben, die heute kaum mehr zu lösen sind. Ich verstehe das Klagen einiger deutscher Fahrer auch nicht. Die wenigsten werden von diesem Verbot wirklich betroffen sein, denn in der Tat kann man 14 Tage im LKW unterwegs sein und dabei die reduzierte Ruhezeit das ganze WE lang im LKW sein, wenn das nun der größte Wunsch sein sollte. In der Tat aber wird es massive Probleme geben, wenn die LKW, sollte das Verbot nun kommen, unbewacht auf Parkplätzen stehen. Es muss also in der ersten Zeit konsequent kontrolliert und eigentlich überwacht werden, bis die Logistik anders strukturiert ist, sodass die LKW aus MOE alle 14 Tage wieder an der Basis sind. Die LKW aus Rumänien und Bulgarien werden das kaum schaffen, sie werden zuerst vom Markt verschwinden. Es wird allein aus Platzgründen keine massenhaften Containerdörfer geben, auch keine billigen Hotels. Allerdings wird es dann auf Grund des Fahrermangels in D und PL niemanden geben, der die Touren fahren wird.

    • Moin Jan, das es schon immer verboten war, musste doch eigentlich nicht ein Staatsanwalt des EuGH sagen. Es steht schon seid 2006 in der 561 drin was erlaubt ist. Die, wie Du schon sagst, 14 Tage draußen bleiben.

      Für das Unbewachte auf dem Parkplatz stehen… Naja dafür habe ich ja einen von bestimmt mehreren Lösungsvorschlägen in meinem Artikel genannt. Inter-/ Multimodaler Transport. Wird ja schon praktiziert….

    • Christian, ich habe oft genug darüber geschrieben: es war eben nicht explizit verboten und wurde deshalb nie richtig kontrolliert. Der Internationale modale Verkehr wäre gar nicht in der Lage, die Massen an LKW annähernd aufzunehmen. Der ist jetzt schon komplett ausgelastet

    • Es musste auch nicht explizit verboten werden, da ja schon drin stand was erlaubt war. 2x verkürzte Wochenruhezeit war nicht erlaubt, das „campieren“ im LKW nach Ablauf der Regulären Wochenfahrzeit wurde als verkürzte gewertet.

      Nun das der komplett ausgelastet ist liegt aber dann eher bei der Bahn bzw. am Schienennetz.
      Dort wird ja der Transport von „Subunternehmen“ der DB Cargo übernommen.

      Aber ich denke mal, dass sich auch hier über kurz oder lang etwas ändern wird. Eigentlich ändert sich im Transport und Logistikbereich ja immer was. Nur die ewig gestrigen wollen dies nicht verstehen

    • Christian, wenn es so gewesen wäre, hätte es das Problem nicht gegeben. Bevor du Dinge in die Welt setzt informiere dich doch bitte richtig. Es braucht nicht umsonst ein baldiges Urteil des EuGH, um diesen Punkt klarzustellen

    • Wie sagte mir ein Rechtsanwalt mal: Es steht in keinen Gesetz oder Verordnung drin, dass man im Straßenverkehr mit einem PKW nicht auf 2 Rädern fahren darf. Verboten ist es trotzdem…

    • Sorry falsch herum formuliert: Man darf nicht auf 2 Rädern mit einem PKW im Straßenverkehr fahren. Aber es steht weder in einem Gesetz, noch in einer Verordnung, dass es verboten ist

    • Ja, Christian, das steht da so drin, und deswegen ist es nach Ansicht der Länder aus MOE eben nicht verboten. Deswegen ein Verfahren in Belgien. Warum glaubst du wohl, dass gerade ein nationales Verbot in D in Vorbereitung ist?

    • U.a. wegen den Ereignissen der letzten 4 Jahren. Sie waren zwar nicht maßgeblich, haben aber dazu beigetragen.

  7. Ich hab schon die ersten rumänischen zugmaschinen vor etap hotels in frankreich ubers wochenende stehen sehen und die fahrer waren im hotel….es geht also…

    • Das könnte man, wenns den Tatsachen entspräche. Ich habe nur gesagt, was ich tagtäglich sehe. Und es stinken nicht nur Rumänen bis zum Himmel, sondern auch deutsche Fahrer. Und das schon am Montag morgen!

    • Christians Blog….
      Also ich kenn die Ines, die hat nie gesunken…..wer weis was du für leute kennst….,

    • Uwe, wer hier pauschale Urteile fällt, muss damit rechnen, dass andere über einen selber das auch machen.

      Ich kann nicht beurteilen wie die Hygienestandarts in den Hotels entlang der Autobahnen sind, muss ich aber auch nicht.

      Ich halte das ganze für einen guten Anfang und die Logistikbranche wird sich entsprechend anpassen müssen. Egal was die Fahrer wollen! Es gibt nun mal keine Lösung alla Wünsch Dir was.

    • Egal was die Fahrer wollen? Das, was hier geplant ist, ist ein Eingriff in meine Privatsphäre. Und die geht KEINEN was an, außer mir selbst!

    • Eingriff in deine Privatsphäre? Jetzt wird es aber lächerlich.

      In erster Linie ist der LKW ein Arbeitsplatz an dem es Dank Telematik und GPS Überwachung schon lange keine „Privatsphäre“ gibt.

      Und Privatsphäre hat ebenfalls nichts damit zu tun, dass man hier dafür sorgen will, dass alle Fahrer Ihr Soziales Umfeld da pflegen können, wo Ihre Familien und Freunde leben. Und das ist bei dem Großteil der Fahrer nun mal nicht direkt neben der Autobahn!

  8. Du hast vergessen, dass es sicherheitsrelevante Touren (TAPA) gibt, wo 2 Fahrer vom Kunden angefordert werden, damit immer einer am Auto bleiben kann. Was ist mit Eventtouren? Ich habe auch persönliche Dinge im Auto, die ich da nicht über Stunden unbeaufsichtigt lassen möchte. Und ich habe absolut keine Lust, die Karre jede Woche komplett auszuräumen. DAS stört meine „nachhaltige Regenerierung“ nämlich ganz extrem. Auch habe ich keine Lust in irgend einer versifften Absteige mein Wochenende zu verbringen. Ich bzw. wir (Doppelbesatzung) bleiben gern freiwillig mehrere Wochen „draußen“. Dass was für die Osteuropäer getan werden muß steht außer Frage. Aber dass man mich bevormundet, indem man mir vorschreibt, wie und wo ich mein Wochenende zu verbringen habe, das geht entschieden zu weit. Denn das ist ein Eingriff in meine Privatsphäre. Ich bin mündiger Bürger und entscheide das fanz allein und, verdammt noch mal, niemand sonst!

    • Nun die Sicherheitsrelvanten Touren sind auch so machbar. Schließlich geht es ja nur darum, den Laderaum von A nach B zu kriegen. Wie Du schon geschrieben hast, es werden 2 Fahrer vom Kunden gefordert. Welche 2 das dann letztendlich sind, ist unerheblich. Und auch hier gilt, es sind Fahrer, kein Wachpersonal!

    • Auch ne Doppelbesatzung hat nicht unendlich Fahrzeit. Es gibt einfach Touren, die sind trotzdem nicht an einem Tag machbar sind. Der Kunde bestimmt die Termine und TAPA darf auch nicht jeder fahren. Und zu meinen anderen Punkten hast du ja scheinbar keine Antwort.

  9. Also, ich muß das auch nicht haben, das WE im (Autobahn-) Hotel /Motel verbringen zu müssen, wo unten im LKW meine Sachen liegen. Meiner Meinung nach wäre die optimale Lösung: 1x 24er, 1x die 45er und das nächste WE zu Hause (!) die mind. 66er.

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Neue Regelung der Wochenruhezeit

by Christian time to read: 7 min
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