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Privatsphäre am Arbeitsplatz

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Zuletzt aktualisiert am 27. November 2023

Angeregt durch einen meiner letzten Artikel, bzw. eher mehr aufgrund eines Kommentars dazu, dachte ich mir, ich guck mal, was Privatsphäre am Arbeitsplatz bedeutet und ob diese überhaupt existiert.

Doch zunächst einmal, was ist überhaupt Privatsphäre, oder besser, wie definiert man Privatsphäre eigentlich?

Definition


Laut Wikipedia definiert man Privatsphäre folgendermaßen:

Privatsphäre bezeichnet den nicht öffentlichen Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt von äußeren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt. Das Recht auf Privatsphäre gilt als und ist in allen modernen Demokratien verankert. Dieses Recht kann aufgrund des öffentlichen Interesses an einer Person oder zu Zwecken der Strafverfolgung eingeschränkt werden.

 

 

Privatsphäre und Bewerbungsgespräche

Wie immer nimmt bei Erklärungen um solche rechtlichen Themen keiner Rücksicht auf uns Lkw-Fahrer. Angesichts dessen beschreibe ich mal, wie das im Büro so läuft. Oder halt auch Angaben in Personalfragebögen … Dieser Artikel wird dann also was länger 🙂

Personalfragebögen

Auskunft geben über bestimmte Dinge

Sei es die Religion, Mitgliedschaft in Vereinen oder auch Gewerkschaften, solche Dinge werden gerne in Personalfragebögen erfragt. Da diese Dinge zum privaten Teil des Lebens gehören, brauchen diese entweder gar nicht, oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Gerade was die Frage mit der Gewerkschaft anbelangt, kann man Lügen. Auch die politische Weltanschauung fällt unter dieses Recht, da es ebenfalls nicht mit der Arbeit zu tun hat.
Allerdings gibt es auch hierbei Ausnahmen. Etwa dann, wenn man bei einer Partei arbeiten will und man dort nach anderen Mitgliedschaften gefragt wird. Bei einer Bewerbung einer kirchlichen Einrichtung könnte die Glaubensrichtung schon eine Rolle spielen, wenn man dort den Job hat. Sogar die sexuelle Neigung kann hiervon Belang sein, auch wenn das nun wirklich keinen etwas angeht, ob man Hetero- oder homosexuell ist.

Familienstand, Kinderwunsch oder Schwangerschaft?

Auch wenn gerade letzteres, die Schwangerschaft auf nur einen kleinen Prozentanteil auf die Angehörigen unserer Zunft zutrifft, so will ich doch darauf eingehen.
Was den Familienstand, der Kinderwunsch oder auch die Schwangerschaft anbelangt, so zählt dies auch mit in den privaten Bereich und muss eigentlich nicht beantwortet werden. Wobei der Familienstand spätestens so halbwegs bei der Angabe der Steuerklasse zum Vorschein kommt, ebenso die Anzahl der Kinder, wenn man denn welche hat. Was die Schwangerschaft anbelangt, so gibt es hier eine eindeutige Rechtsprechung.

Früher war es gerechtfertigt, dass der Arbeitgeber nach einer Schwangerschaft im Bewerbungsbogen fragte, und zwar dann, wenn die Tätigkeit im Falle einer Schwangerschaft untersagt war, wenn also zum Schutz des ungeborenen Kindes ein Beschäftigungsverbot galt. Der EuGH sah dies jedoch anders. Dieser urteilte, dass ein Beschäftigungsverbot nur während der Schwangerschaft gilt und hat somit nur einen vorübergehenden Charakter. Somit ist es einem Arbeitgeber zuzumuten, dass er mal auf eine Arbeitnehmerin während des Zeitraums der Schwangerschaft verzichtet.
Das gilt sogar bei befristeten Arbeitsverträgen!

Diskriminierung verboten
Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes besagt: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Leider gibt es Arbeitgeber, die sich nicht daran halten… Die Kirche z.b.

Vorstrafen

Auch so eine Sache, die gerne in Personalfragebögen gefragt werden. Solange der Job nicht im Zusammenhang mit dem begangenen Delikt steht, braucht man hier auch keine Auskunft geben, da sonst auch generell angenommen werden muss, der potenzielle Arbeitnehmer sei nicht vertrauenswürdig. Im Internet wird hier gerne das Beispiel von Verurteilung wegen Betrug und man möchte als Bankangestellter tätig werden.

Arbeitgeber dürfen in Vorstellungsgesprächen danach fragen, was dauerhaft Einfluss auf die Tätigkeit haben kann. Allerdings müssen sie darauf achten, keine Fragen zu stellen, die eine geschlechtsspezifische Benachteiligung zur Folge haben.
 


Privatsphäre während der Arbeitszeit

Natürlich gibt es auch während der Arbeitszeit ein gewisses Maß auf Privatsphäre. Was hier absolute NoGo’s sind, erkläre ich nun nachfolgend.

Fremdes Handy

An das Handy eines Arbeitskollegen zu gehen, ist ein NoGo. Zumindest dann, wenn es das private Handy ist. Und auch dann nicht, wenn es nur gut gemeint war! Ist es das berufliche Handy und der Kollege ist gerade nicht verfügbar, darf man auch nur im Notfall dran gehen.
Wird man nicht explizit darum geben, an das private Handy zu gehen, sollte man es besser lassen. Auch wenn es nur eine Textnachricht ist!

Schreibtische, Schubladen Staufächer

An einen fremden Schreibtisch darf man nicht so einfach dran gehen. Doch wer jetzt denkt, das gelte auch für Schubladen oder Staufächer im LKW, weit gefehlt. Gerade wenn man im Urlaub ist und der Aushilfsfahrer braucht etwas, wie z.b. die Tankkarte, Werkzeug, halt alles, was er zum Arbeiten braucht, sucht darf er auch einen Blick in die Schubladen / Staufächer des LKW’s werfen. Wer das nicht will, sollte halt seine privaten Sachen auch im Urlaub aus dem Fahrzeug räumen. Viele bauen sich auch extra Schlösser an die Staufächer im LKW, um diese abzuschließen. Wenn man das macht, dann sollte man auch darauf achten, dass auch nur die privaten Sachen eingeschlossen werden und nicht fahrzeugrelevante Dinge wie etwa die Fahrzeugscheine und Tankkarten.
 

Gesetzliche Regelungen

Um nun mal wieder auf den inspirierenden Kommentar zu kommen… Der Grundgedanke bei der Privatsphäre ist der, dass es einem Menschen möglich sein, muss, einen privaten, nicht zugänglichen Bereich zu haben, in dem er sich frei entfalten kann, ohne dass man befürchten muss, dass Dritte einen beobachten oder abhören können. Ein LKW zählt nicht zu einem solchen Bereich, da alleine schon die Firma in der Regel einen Ersatzschlüssel hat. Und ja ich weiß, es gibt Ausnahmen!

Jetzt wurde ja in jüngster Vergangenheit beschlossen, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit eben nicht mehr im LKW verbracht werden darf, bzw. es ist bisher nicht zu 100 % durch, aber das ist nur noch reine Formsache. Wobei, beschlossen ist auch nicht so ganz richtig. Eigentlich war es schon immer verboten, denn in der VO561/2006/EG stand immer drin, dass nur die verkürzte Wochenruhezeit im Fahrzeug verbracht werden darf. Das schließt also die regelmäßige aus.

Da ich ja nun schon oben geschrieben habe, dass ein LKW eben kein Bereich ist, der durch das Persönlichkeitsrecht / Privatsphäre abgedeckt ist und auch das Wohl der Allgemeinheit höher zu bewerten ist, als das eines einzelnen, ist weder die Privatsphäre noch das Persönlichkeitsrecht von der Neuregelung der Wochenruhezeit betroffen. Egal, was man hier als „Ausreden“ benutzen will.

Es stimmt zwar, dass man als Mensch das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, doch dies gilt jedoch nicht am Arbeitsplatz. Und der LKW ist in erster Linie eben nichts anderes als ein Arbeitsplatz!

Mehr zum Thema Privatsphäre findet man dank Google oder auch hier in der neuen Kategorie Privatsphäre im Internet.

  1. Gregor Ter Heide

    guter Ansatz Christian
    Könnte man sehr groß ausarbeiten

    *Wo ein Bett – da eine Wohnung*

    Das Recht auf Achtung vom Privatleben und Wohnung bei Einsatz von Durchsuchungen und Beschlagnahmen, iZm. Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten, muss Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Der Begriff: Wohnung iSd. Art. 8 EMRK umfasst nicht nur die private Wohnung im engeren Sinne.

    Es besteht eine Darlegungslast und Prüfungskriterien bei Durchsuchungen sowie bei Beschlagnahmen. Die von Art. 8 (2) EMRK zugelassenen Ausnahmen sind jedoch eng auszulegen und das Bedürfnis zu ihrer Anwendung muss für den vorliegenden Einzelfall überzeugend dargetan werden.

    Der Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit muss erstens gesichert sein, dass die relevante Gesetzgebung und die diesbezügliche Praxis zum Schutz der Betroffenen adäquate und effektive Schutzinstrumente gegen Missbrauch vorhalten. Durchsuchungen und Beschlagnahmen kommen nur bei bestimmten Straftaten als zulässige Maßnahmen zur Erlangung von Sachbeweisen in Betracht und nicht auf Grund der Verfolgung einer evtl. begangenen Ordnungswidrigkeit. Hier muss auch das Schweigerecht und Selbstbelastungsfreiheit gewahrt werden.

    vgl. EuGHMR 41604/98 vom 28.04.2005 – Buck gegen Deutschland iZm. Hausdurchsuchung, Rn. 36, 46, 50, 52

    vgl. BVerfGE 42, 212 / BVerfG 2 BvR 294/76 vom 26.05.1976 – Leitsatz Durchsuchungsbefehl zu Art. 13 GG

    vgl. BVerfGE 51, 97 / BVerfG 1 BvR 994/76 vom 03.04.1979 – Leitsatz Zwangsvollstreckung zu Art.13 GG

    Ohne einen vorherigen konkreten Tatverdacht zu haben und nur aufgrund von Vermutungen oder Eventualitäten das Fahrerhaus zu betreten, um an die km Daten zu gelangen, ist Hausfriedensbruch. Die Polizei das Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen § 383 (1) Nr. 1-3 ZPO berücksichtigen, indem eine Belehrung vor der km/h Kontrolle im Digi-Tacho gem. § 57 StPO erfolgt, denn der BKF hat ein Auskunftsverweigerungsrecht laut § 55 StPO. Ansonsten wäre es nach § 136 a StPO eine Unzulässige Vernehmungsmethode, denn um an die km/h Daten muss die Polizei das Fahrerhaus betreten, obwohl das Fahrerhaus gem. Art. 13 GG eine Wohnung ist und dadurch geschützt, denn ein Raum mit Bett = Wohnung. Wenn das nicht berücksichtigt wird, ist der § 62 StGB als Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt und es besteht ohne richterlichen Hausdurchsuchungs-Beschluss ein Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB, der nur bei beweisbarer „Gefahr im Verzug“ erlaubt ist.

  2. Das heißt nun also nach deiner Darlegung: solange ich im LKW bin, bin ich auf Arbeit. Ich habe also mind. 5 Tage/Woche keine Freizeit, bin 24h/Tag im Dienst und müßte diese auch bezahlt bekommen. Oder ich darf überhaupt keine Ruhezeit im LKW verbringen. Weiterhin heißt das aber auch, dass auch ein Hotelzimmer keine Privatsphäre garantiert, denn die Hotelangestellten haben jederzeit Zugang zu meinem Zimmer. Und in einem Hotel kann es sogar viel eher vorkommen, dass die Putzfrau plötzlich im Zimmer steht ohne zu klopfen, als dass mein Chef mit Ersatzschlüssel irgendwo in Europa plötzlich in meinem LKW steht/sitzt. Es ist mir sogar schon passiert, dass die Putzfrau plötzlich neben meinem Hotelbett stand, als ich noch schlief (mein Chef hat sich das übrigens noch nicht getraut). Das heißt also weiterhin, dass es völlig schnuppe ist, ob ich im LKW schlafe oder im Hotel, ich habe keine Privatsphäre. Damit macht das ganze Gesetz Null Sinn. Da das Gesetz aber eben auch sagt, dass Pausenzeit Zeit ist, die mir zu meiner freien Verfügung zu stehen hat, entscheide ICH und niemand sonst, wo und wie ich meine Freizeit verbringe. Und wenn ich die in meinem LKW verbringen will, dann tu ich das und keinen geht das irgendwas an! Letztendlich gilt: ein LKW im Fernverkehr ist eben kein Büro, sondern meine „Zweitwohnung“, in der ich arbeite, lebe und schlafe.

    • Ines, man kann sich vieles schön reden. Vor allem wenn das Hintergrundwissen fehlt.

      Es gibt in Deutschland eine Arbeitsstättenverordnung, die festlegt wie groß ein Büro oder auch ein „Ruheraum“ zu sein hat. Solltest du dir mal die Mühe machen und dir diese durchlesen, wirst du feststellen, dass der LKW da drin gar nicht auftaucht.

      Und das der LKW in erster Linie ein Arbeitsplatz ist, hatte ich dir schon beim letzten mal gesagt. Das mit deinem Zweitwohnsitz siehst Du vielleicht so, aber eben nicht der Gesetzgeber. Und der kann und darf Dir vieles Vorschreiben.

    • Fakt ist nun mal im LKW hast du keine Privatsphäre. Die Behörden durften dich schon immer während deiner „Freizeit“ einer Kontrolle unterziehen und mit dem neuen Gesetz können sie jetzt auch noch das passende Bußgeld verhängen.

      Das man nie am Wochenende, zumindest in Deutschland, nicht kontrolliert wurde, lag schlicht weg daran, dass man uns die „Freizeit“ gönnen wollte.

      Es ist ja nicht so, dass ich nicht weiß wie das ist, dass Wochenende im LKW irgendwo in der Pampa verbringen zu müssen. Von Freizeit konnte da keine Rede sein.

    • Fakt ist nunmal auch, dass ich auch im Hotel keine Privatsphäre habe, noch weniger als im LKW. Und Fakt ist, dass mir niemand vorzuschreiben hat wo und wie ich meine Pausen zu verbringen habe, denn das ist Zeit, die mir zu meiner freien Verfügung zusteht.
      Und wenn du Wochenenden in der Pampa verbracht hast, bist du selbst schuld. Wir verbringen Wochenenden grundsätzlich da, wo es Toilette, Dusche, Restaurant und nach Möglichkeit Waschmaschine und Einkaufsgelegenheiten gibt. Wir machen aus jedem Wochenende „draußen“ das Beste, verbringen sie zum Teil an Orten, wo andere viel Geld für zahlen.

    • Wenn Ihr die Zeit habt, ist das eine feine Sache. Bei mir war es nicht möglich, da ich meine Fahrzeit brauchte um die Termine einhalten zu können. Und was Freizeit anbelangt, so kannst Du mit dem LKW nicht das machen, was Du willst. Mal eben hier hin oder da hin ist nicht, weil Du Dir sonst die Pause kaputt machst. Also bist du auf andere angewiesen.

      Aber scheinbar scheinst Du es nicht verstehen zu wollen. Der Gesetzgeber kann Dir Vorschreiben wo Du Deine Pause zu verbringen bzw. eben nicht zu verbringen hast. Und er wird es auch.

      Kannst ja versuchen dagegen zu klagen… Nur wie immer missachtest Du, dass es hier nicht darum geht was einige wenige wollen, sondern darum was für die breite Masse, die dazu gezwungen werden gut ist.

    • Es macht durchaus Sinn. Auch deine Aussage, es könnte Dir niemand Vorschreiben wo Du Deine Pause zu verbringen hast, stimmt nicht. Das fängt beim Kunden an, geht über den Dispo bis hin zum Arbeitgeber.

      Arbeitgeber und dessen beauftragen haben ein Direktionsrecht. Google das mal. Dann kann dir der Kunde Vorschreiben wo du Pause zu machen? hast, in dem er vorgibt auf welchen Parkplätzen du zu stehen hast. Solche Vorgaben gibt es z.b. bei den Sicherheitstransporten wenn die Lenkzeit nicht ausreicht um zum Bestimmungsort zu kommen.

      Und nein ich will nicht immer Recht haben! Es ist mir auch klar, dass du an deiner Traumwelt festhalten willst. Aber das wird nicht mehr lange so gehen. Genieße es so lange du noch kannst

    • Ich lebe in keiner Traumwelt! Eine Doppelbesatzung hat sicher fahrzeittechnisch andere Möglichkeiten als ein Einzelfahrer. Und eine Doppelbesatzung, die als Paar unterwegs ist, möchte auch nicht jedes WE nach Hause. Da wartet eh nur Stress. Wie Sicherheitstransporte ablaufen mußt du mir sicher nicht erklären. Das ist der Grund, warum wir zu zweit eingestellt wurden. Sicher ist es nicht ganz meine Entscheidung, wo ich zu stehen habe. Aber es gibt einen gewissen Spielraum. Außer bei TAPA. Aber dort, wo ich dann stehe, muß man mich meine Freizeit schon so gestalten lassen wie ich das möchte. Sonst ist es nämlich keine Freizeit. Und ich werde mir nicht vorschreiben lassen, wo ich zu schlafen habe. Das würde ja bedeuten, man könnte mir auch verbieten in meinem Urlaub zu campen, weil ich mich nach deren Meinung dann nicht nachhaltig regenerieren kann. Wenns soweit ist, können sie sich nen anderen Trottel für den Job suchen. Und ich sags nochmal: es steht außer Frage, dass für die osteuropäischen Kollegen was getan werden muß. Aber nicht, indem man andere dafür bestraft, die gar nichts dafür können. Es müßte einfach viel stärker die Kabotageregelung überprüft werden. Dann wäre schon ne Menge getan.

    • Du vergleichst schon wieder berufliches mit privatem. Privates hat mit den Gesetzlichen Regelungen in unserem Beruf nichts zu tun. Wann kapierst Du das endlich?

      Und man kann nur eine Allgemeine Regelung schaffen, von der ALLE betroffen sind, als euch euren Willen zu lassen. Wäre das anders, würden wieder nur irgendwelche Wischi Waschi Formulierungen dabei rauskommen die NICHTS ändern!

      Es gibt viele Bereiche die stärker Kontrolliert werden müssen. Und die Kabotage? Weißt Du eigentlich wie viele Transporte tag für tag in Deutschland von Ausländischen Unternehmern durchgeführt werden, die überhaupt nicht unter die Kabotage fallen? Guck einfach mal beim Kombinierten Verkehr. Gibt genug Osteuropäer, die die Überseecontainer fahren ohne das die überhaupt unter die Kabotage fallen, weil der Kombinierte Verkehr von der Kabotage ausgeschlossen ist.

      Hinzu kommt, dass man bei dem Transportaufkommen so ohne weiteres gar keine Kontrollen hinsichtlich der Kabotage machen kann. Dafür müssten im Vorfeld die Touren zentral irgendwo gespeichert sein, so dass irgendwann mal auffällt, dass da was nicht stimmt. Aber dazu bräuchte es den Digitalen Frachtbrief, der hoffentlich auch irgendwann in Deutschland kommt

    • Du scheinst nicht begreifen zu wollen, dass berufliches und privates in unserem Job untrennbar verbunden ist. Ich bin max. 4 Tage im Monat daheim. Ich lebe die meiste Zeit im LKW. Nach deiner Argumentation habe ich 24h/Tag und 7 Tage/Woche kein Privatleben. Ich bin also kein Arbeitnehmer, sondern ein Sklave. Skalvenhalterei wurde in Europa aber, glaub ich, abgeschafft. Liest du eigentlich vorm senden mal, was du schreibst? Ich kenne übrigens einige Kollegen, die da einer Meinung mit mir sind. Ich hab keine Lust mehr mit dir zu diskutieren. Ich kann Besserwisser nicht ausstehen, noch dazu wenn sie mich auch noch für dumm halten.
      Ach und im Übrigen sind die meisten osteuropäischen Kollegen froh drum, diesen Job machen zu können. Die verdienen dabei nämlich ein Vielfaches von dem, was sie zuhause verdienen würden. Warst du schon mal in Rumänien? Wenn nicht, würde ich dir dringend mal eine Reise dahin empfehlen, damit du dir ansehen kannst, unter welchen Bedingungen „normale“ Menschen da leben. Es wird doch keiner zu dem Job gezwungen

    • Ich halte dich nicht für Dumm. Eher für Engstirnig und Ignorant. Bloß nicht über den Tellerrand gucken um das zu sehen was da kommt.

      Ihr werdet damit leben müssen, dass Ihr das was Ihr für Untrennbar haltet nach der neuen Regelung, vor allem wenn Sie im Sommer auf EU Ebene kommt und somit in der ganzen Europäischen Union gilt, dann doch wieder zu trennen ist.

      Mit der Bezeichnung Besserwisser kann ich leben.

      Die meisten Osteuropäer sind froh den Job zu machen? Echt jetzt? Ich muss nicht in Rumänien gewesen sein um zu wissen, dass viele von den Osteuropäischen Fahrern den Job nur machen, weil er vielleicht für deren Verhältnisse gut bezahlt wird.

      Dieses „Gut bezahlt“ sorgt in der EU für ein Ungleichgewicht in Sachen Fairer Wettbewerb sorgt. Hinzu kommt dann noch das Monatelange draußen lassen der Fahrer. Ich habe mit genug Fahrern aus Osteuropa gesprochen und von denen macht das keiner Freiwillig. Wusstest Du das die Jungen Fahrer u.a. damit gelockt werden, dass Sie Ihre Freundin mit auf Tour nehmen können? Hauptsache Sie halten den Mund und machen was man Ihnen sagt?

      Ist das auch Freiwillig, dass die Fahrer nicht nach Hause kommen obwohl bei denen der „Baum zu Hause brennt“?

      Ist das auch Freiwillig, dass die Osteuropäischen Fahrer sich den Arsch zu saufen und dann mit Ihrem LKW durch die Städte rasen und im „günstigsten“ Fall nur Sachbeschädigung begehen oder wie in Saarluis das dabei ein 28 jähriger auf seinem Fahrrad überfahren wird?

      Ines, ich hab es weiter oben schon geschrieben: Genieß deinen Job in der derzeitigen Form, so lange es noch geht.

      Und noch was: Es ist nicht deine Aufgabe, sich darum zu kümmern, dass die Regelung umgesetzt wird.

      Artikel 10 Abs. 2der VO 561/2006/EG schreibt vor wer das zu regeln hat!

      Das Verkehrsunternehmen organisiert die Arbeit der in Absatz 1 genannten Fahrer so, dass diese die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 sowie des Kapitels II der vorliegenden Verordnung einhalten können. Das Verkehrsunternehmen hat den Fahrer ordnungsgemäß anzuweisen und regelmäßig zu überprüfen, dass die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und Kapitel II der vorliegenden Verordnung eingehalten werden.

  3. Gregor Ter Heide

    Ja richtig geschrieben Christian.
    Das verstehen viele BKF auch nicht.
    Das Öffentlichkeitsrecht (wie Aktuell Fahrerhaus und rWRZ) hat mit dem Privatrecht (Recht des BKF an *zu Hause*) nicht zu tun und wird von fast allen BKF durcheinander gebracht.
    Privatrecht ist z.B. auch das Arbeitsvertragsrecht und Tarifvertragsrecht

    Art. 8 EMRK – Recht auf Achtung des Privatlebens

    (1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
    (2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.

    Art. 8 EMRK ist in erster Linie als Abwehrrecht gegen den Staat ausgestaltet, enthält allerdings auch Gewährleistungspflichten bzw. Handlungspflichten . Das kann z.B. die Pflicht zum Erlass einer Strafnorm gegen Hausfriedensbruch im Fahrerhaus sein, wobei Erkennbar ist *wo ein Bett – da eine Wohnung*. Die Größe des Raumes (Fahrerhaus) der Privatsphäre ist hierbei tatsächlich juristisch auch ohne Belang.

    Da sich einzelne Schutzbereiche vielfach überschneiden reicht es, wenn sich ein Beschwerdeführer im Prozess vor dem EuGHMR insgesamt auf eine Verletzung des Art. 8 EMRK beruft. Der Art. 8 EMRK enthält eine spezielle Garantie des Schutzes der Privatsphäre. Davon umfasst sind mehrere verschiedene Schutzbereiche, die sich allerdings vielfach überschneiden. Hierbei ist es das Privatleben, das Familienleben, die Wohnung und die Korrespondenz. In den einzelnen Mitgliedstaaten werden diese Bereiche meist durch unterschiedliche Grundrechte geschützt (in Deutschland z.B. Art. 2 iVm. Art. 1, Art. 6, Art. 10, Art. 13 GG). Der Begriff ist weit auszulegen. Er erfasst sowohl den inneren Kreis der eigenen Persönlichkeit als auch die äußere Beziehung zu anderen Menschen. Der Schutz des Privatlebens erfasst drei Teilbereiche.

    Privatsphäre nicht ausschließlich auf den häuslichen Bereich bezieht, sondern ebenfalls in der Öffentlichkeit bestehen kann. Schutz der Privatsphäre beinhaltet das Recht auf Freiheit vor staatlicher Beobachtung, vom Datenschutz im privaten als auch den geschäftlichen Bereich im eigenen oder gepachteten Grundstück, sowie Durchsuchung von Personen und Sachen im Fahrerhaus. Privatsphäre bezeichnet den nichtöffentlichen Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt von äusseren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt.

    usw usw.

  4. Ralf Wunderbaum

    Hallo,

    ich verstehe es dann so der LKW ist mein Arbeitsplatz , und nicht mein 2 zuhause.
    da kann also in meinem mir zu gewisenden LKW ein und aus gehen wie man möchte
    die notwendigen eigentums sachen sind hier ohne bedeutung ohne rechte
    was ist bei diebstahl oder Unfall zu beachten .
    obwohl jeder ( sollte ) weiß Fernfahrer leben im LKW sie haben also keine rechte :
    ist das so richtig .
    Gruß Ralf

    • Moin Ralf.

      Ja, der LKW ist in erster Linie dein Arbeitsplatz. Allerdings… Unterwegs hast nur du den Schlüssel, kannst also selber dafür sorgen, dass eben nicht jeder in die Karre rein kann. Es ist in jeder anderen Firma nicht anders. Gut da gibt es dann diese Übermotivierten, denen man einen Hausmeisterjob gegeben hat und sich wichtig fühlen dürfen, die das Ein und Ausgehen wie man will, verhindern.

      Ein gewisses Maß an Privatsphäre hast du dann, wenn du die Gardinen zumachst.

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Privatsphäre am Arbeitsplatz

by Christian time to read: 10 min
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