Zuletzt aktualisiert am 19. November 2017
Seit kurzem gilt auch in Deutschland, dass die regelmäßige Wochenruhezeit nicht im LKW verbracht werden darf.
? Und das Geschrei war groß. Immer noch fühlen sich viele in der Ausübung Ihrer Freizeit beschränkt, jammern rum, man würde Ihnen vorschreiben wo Sie Ihre Pause zu verbringen haben.
Aber, hey, alles gut. Ihr könnt trotzdem noch 45 Stunden und länger im LKW bleiben und es kann euch keiner was.
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Der Ausgleich macht den Unterschied
Es gilt auch nach wie vor, dass ich nach einer verkürzten Wochenruhezeit, spätestens vor dem Ende der dritten Woche den Ausgleich zu machen habe.
Wenn ich jetzt also meine Pause auf 24 Stunden verkürze, habe ich eine Differenz von 21 Stunden die ich spätestens vor dem Ende der dritten Woche an eine tägliche oder an eine verkürzte Wochenruhezeit anhängen muss. Und da ich diese Zusammenhängende Zeit Unterbrechungsfrei nehmen muss, komme ich wieder auf eine Ruhezeit von 45 Stunden.
Allerdings sollte man nicht vergessen, auch wenn ich wieder regulär 45h im LKW verbringen kann, gilt das ganze immer noch als verkürzte Wochenruhezeit. Somit erzeuge ich erneut einen Ausgleich von min. 24h den ich dann wieder vor Ablauf der dritten Woche genommen haben muss. Eine Idee wäre hier z.b. ein verlängertes Wochenende, da man dann schon besser ab Donnerstags mit den Allerwertesten zu Hause bleibt. Die Zeit könnte man dann auch zur Gesundheitlichen Überprüfung nutzen.
Fazit
Es steht außer Frage, dass hier etwas passieren musste. Doch die derzeitige Regelung ist fürn Arsch. Auf der einen Seite wurde verboten, dass die regelmäßige Wochenruhezeit nicht im LKW verbracht werden darf. Auf der anderen Seite hat man vergessen, dies auch mit dem Ausgleich zu tun. Denn diesen darf ich nach wie vor im LKW verbringen und in der Kombination mit der verkürzten Wochenruhezeit ergibt sich wieder eine versteckte regelmäßige Wochenruhezeit, auch wenn diese so nicht genannt werden darf.
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…und dazu noch was – es steht nirgendwo geschrieben, dass eine verkürzte Pause nur 24 Std. dauern muss – in 561/2006, Artikel 8, steht „MINDESTENS 24 Std“, dementsprechend ist alles was unter 45 Std ist, eine verkürzte Pause, also 44 Std auch, dann kann man einfach vom Samstag 01 Uhr bis Sonntag 21 Uhr eine verkürzte Pause machen und danach nur noch 1 Std hineinkriegen… oder… ??
Hi Karina, Wie lange eine Pause dauern muss ist soweit klar. Ich gehe hier meistens immer nur von dem extrem Fall auf. Und wenn ich ja im Beitrag schreibe, dass ich trotz der neuen Gesetzeslage ganz regelkomform meine 45 Stunden im LKW verbringen kann, bleibt da ja nur dass ich eine Wochenruhezeit auf 24 Stunden verkürzt habe.
Es geht auch eigentlich nur darum, dass man hier Augenwischerei betrieben hat. Auf der einen Seite verbietet man, die Regelmäßige Wochenruhezeit im LKW zu verbringen, auf der anderen Seite schafft man es aber durch die „Hintertür“ trotzdem eine „Lange Zeit“ im LKW seine Pause machen zu müssen.
Aber auch wenn ich nur 36, 42h verkürzt habe, ich muss die Differenz zu der rWZ ausgleichen. D.h. egal wie lange ich Ausgleichen muss, ich kann diesen Ausgleich an eine Pause von min. 9 Stunden anhängen und darf diese auch im LKW verbringen. Ich muss Sie halt nur zusammenhängend nehmen.
Christian’s Blog eine Ruhezeit im LKW ist IMMER eine verkürzte Ruhezeit, egal wieviele Stunden sie dauert (von 24std bis 1mio)! Wenn man dann in der 3ten Woche 45std im LKW gemacht hat, dann gilt das natürlich als Ausgleich der vorher gemachten verkürzten Ruhezeit. ABER: nach jetzt gültigem Stand des Gesetzes darf man keine 2 VERKÜRZTEN hintereinander machen. PUNKT!
Beispiel:
nach einer verkürzten muss eine 45er folgen. Danach kannst z.B. am Freitag oder Samstag deine 9std Tagesruhezeit nehmen und hängst die 21std Ausgleich dran und daran dann wieder die verkürzten 24std. Dann bist du regelkonform bei 54std im LKW
Udo, zwischen 2 Verkürzten Wochenruhezeiten muss eine regelmäßige liegen. Wer sagt denn da, dass ich dann 2 verkürzte hinter einander mache? Wenn ich eine vWZ mache, dann eine rWZ, dann wieder eine vWZ MIT Ausgleich, ist das völlig Regelkonform. Ich bin nicht gezwungen, den ausgleich erst am ende der dritten Woche zu machen! Und nein, ich muss nicht erst eine 9er Pause machen um da den Ausgleich dran zu hängen.
Artikel 8 Abs. 7 VO 561/2006/EG: „Jede Ruhepause, die als Ausgleich für eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird, ist an eine andere Ruhezeit von mindestens 9 Stunden anzuhängen.“
D.h. auch an eine Verkürzte Wochenruhezeit kann ich meinen Ausgleich anhängen.
Doch Udo, der Ausgleich ist nach 14 Tagen erledigt. Zwischen 2 verkürzten Wochenruhezeiten liegen maximal nur 2 Wochen. Ich muss nicht darauf warten das das Ende der dritten Woche da ist. Ich muss den nur Ausgleich VOR Ablauf der dritten Woche genommen haben.
Ganz überspitzt geschrieben kann ich auch ne verkürzte WZ machen, fahre 1 Tag, mache eine rWZ und fahre dann 5 Tage und mache wieder eine verkürzte Wochenruhzeit.