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Und was machst Du den ganzen Tag?

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Für Landwirtschaftliche Lohnunternehmen gelten seit Juni die gleichen Bestimmungen wie für Speditionen

Jeder kennt noch den Witz? Als Fritzchen gefragt wurde, wo seine Eltern sind? Und er sagte vom Trecker überfahren? Gut, kennt jeder, hat aber im eigentlichen Sinne nichts mit dem Thema zu tun 😀

Ok Spaß bei Seite. Landwirtschaftliche Lohnunternehmen führen somit auch nur noch gewerbliche Transporte durch. D.h. Sie unterliegen somit den gleichen Spielregeln wie eine Spedition. Was auch wiederum heißt, Sie brauchen schon mal einen Verkehrsleiter.

[stextbox id=“alert“]Dieser Artikel bezieht sich ausschließlich auf die Regelungen im Landwirtschaftlichen Bereich![/stextbox]

Doch was heißt das für die Beschäftigten?

Nun in erster Linie müssen diese wie alle anderen LKW Fahrer auch, alle 5 Jahre die Weiterbildung machen. 

Da das ganze nun alles auch unter den Gewerblichen Gütertransport fällt, sollten auch in den Landwirtschaftlichen Fahrzeugen ein digitaler Fahrtenschreiber verbaut sein, sofern das Fahrzeug schneller als 40km/h fährt. Die Auskunft der IHK Arnsberg dazu war:

Es ist so, dass alle Personen die ein Fahrzeug > 40 km/h gewerblich nutzen, auch eine Fahrerkarte benötigen.

Das heißt, all diese Personen fallen unter die Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten. Weitere Informationen zu den Lenk- und Ruhezeiten finden Sie auch auf den Seiten der Bezirksregierung:

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/l/lenk_ruhezeiten/do_lenk_ruhezeiten/index.php

Generell unterliegen die Angestellten einer Aufzeichnungspflicht Ihrer Arbeitszeit, so wie mir seitens der Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt wurde. Alternativ habe ich im Netz auch noch ein Hinweisblatt gefunden, wo das wichtigste auf einem Blick zu sehen ist. Das ganze findet Ihr hier: Link

Sollte sich da noch mehr ergeben, werde ich diesen Artikel erweitern.

Wer sich generell für das Thema Fahrerkarte interessiert, findet hier einen Dauerbrenner in meinem Blog.

[stextbox id=“alert“]Dieser Artikel bezieht sich ausschließlich auf die Regelungen im Landwirtschaftlichen Bereich![/stextbox]
  1. Bauer Harms

    Da wird man dann in der Erntesaison nicht genügend Überstunden mehr Sammeln können um über den Winter zu kommen.

    Dennoch, ich finde es absolut richtig, die „richtigen“ Bauern betrifft diese Regelung nämlich nicht.

    • Richtig, die Bauern betrifft das nicht… Es macht die ganze Sache nur teurer… Allerdings wäre ich persönlich dafür, dass auch die „richtigen“ Bauern alle paar Jahre eine Weiterbildung machen sollten. Denn gerade was so die Verkehrsvorschriften anbelangt, sind da erhebliche Defizite….

  2. Schloti

    Berufskraftfahrer und Erntefahrer über einen Kamm scheren?
    Da hab ich so meine Zweifel…

    Grüße

    Schloti

    • Naja sinnvoll ist es schon. Denn im Landwirtschaftlichen Bereich müssen alle Fahrer die das gewerblich machen, den Führerschein CE haben, egal was Sie fahren.

      Die Weiterbildungen sind ja nicht nur für uns BKF von Vorteil. Schau Dir mal an, wie es im Landwirtschaftlichen Bereich um die Ladungssicherung bestellt ist…. Ich finde das ja schon super das man da mittlerweile mal gemerkt hat, dass es Spanngurte gibt und das man die auch benutzen kann.

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by Christian time to read: 3 min
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