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§240 StGB oder warum Rennradfahrer keiner mag

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Zuletzt aktualisiert am 9. September 2023

Etwas über einen Monat ist es nun her, dass mich ein Rennradfahrer wegen Nötigung angezeigt hatte. Angeblich, weil ich beim Überholen den Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten hätte.

Unser ehemaliger Verkehrsminister Peter Ramsauer nannte Sie einst Kampfradler. Klar, es sind nicht alle so, aber gefühlt hat man immer gleich alle von der Sorte auf der Straße vor sich. Rennradfahrer, die der Meinung sind, Ihnen alleine gehört die Straße. Es gibt im Straßenverkehr nichts Nervigeres.

Immer sportlich im Weg

Ob alleine oder im Rudel, immer sportlich im Weg, dieses Völkchen. Vor allem seit es wegen Corona mehr oder weniger „Hausarrest“ für viele gab, wobei Hausarrest kann man es ja nicht nennen, man nur noch raus konnte, um Sport zu treiben oder mit dem Hund rauszugehen, vermehrte sich diese Sorte Radfahrer als ob es nichts anderes mehr gab.

Gefühlt jeder, der mal die Tour de France im Fernsehen gesehen hatte, war überzeugt, ich brauche so einen Drahtesel, mit dem ich rasen kann. Und gerade langsam ist man mit so einem Rad nicht. Ich habe es schon oft erlebt, dass man mit dem Teil locker auf 75 – 80 km/h, bergab wohlgemerkt, kommen kann, wenn man nur ordentlich in die Pedale tritt.

Und auch nicht gerade wenige von dieser Sorte Radfahrer gehen davon aus, nur weil Sie Geschwindigkeiten von mehr als 25 km/h erreichen, bräuchten Sie nicht auf den Radweg, auch wenn dieser zur Benutzung vorgeschrieben ist. Ein weitverbreiteter Irrtum.

Allerdings hatte ich ja schon ein ähnliches „Phänomen“ vor 3 Jahren bei FB gepostet und dafür den Zorn einiger Radfahrer, die ebenfalls des bereits genannten Irrtums unterlagen oder es immer noch so praktizieren. Nun kann ich mit leben.

Zurück zur Anzeige

Wie bereits geschrieben, hat mich indessen so ein Kampfradler angezeigt. Angeblich weil ich den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten hätte. Doch fange ich mal von vorne an.

Aufgrund unserer Sondergenehmigung nach § 29 der StVO darf ich mit einem Gesamtgewicht von 44 Tonnen und einer Fahrzeuglänge von 25 Metern ausschließlich in NRW die Autobahnen nicht benutzen. Warum auch immer. Diesbezüglich hatte ich schon bei verschiedenen Stellen nachgefragt und wie man es jedoch mal so von Behörden kennt, von einem zum nächsten und wieder zurückgeschickt worden.

Also bleibt mir nichts anderes übrig, als über unsere Landes- und Bundesstraßen zu fahren. Und da kommt man öfter mit solchen „mir gehört die Straße alleine“ Radfahrern in Kontakt.

So auch an diesem Tag. Berg rauf noch keinen gesehen, kaum über die Kuppe, sah ich den Rennradfahrer. Die Hoffnung nicht aufgebend, dass er einer der wenigen sei, die sich im Straßenverkehr korrekt verhalten, bin ich dann hinterher gerollt.
Hinter mir war noch ein PKW, der mich überholte, zwischen dem Radfahrer und mir einscheren musste, da von vorne was kam. Als frei war, setzte der PKW zum Überholen an. Und der Rennradfahrer? Zog ebenfalls nach links rüber, um den PKW am Überholen zu hindern. Dabei zeigte er gestikulierend auf das 70er-Schild, was sich vor der nächsten Ortschaft befindet. Gut, in Sachen Beschleunigung und Endgeschwindigkeit hat ein Rennradfahrer einem PKW nichts entgegenzusetzen.

Aufgrund der im LKW verbauten Abstandsregelung konnte ich noch sehen, wie der Rennradfahrer mit ungefähr 68 km/h in die Ortschaft und an dem Kindergarten vorbeigerast ist. In der Ortschaft selber war ich dann irgendwann hinter ihm und dass er den vorhandenen Radweg, aufgrund einer Radwegallergie (scheint unter diesen „Sportlern“ weitverbreitet zu sein) benutzt, war ein Irrglaube. Denn auch bei mir war er der Meinung, seine gefahrene Geschwindigkeit rechtfertige es, dass ihm die ganze Fahrspurbreite gehört und keiner das Recht hätte, ihn zu überholen. Nun in der Ortschaft ist 50 erlaubt, er fuhr zwischen 30 und 40 km/h. Straße war breit genug, ebenfalls ein Radweg vorhanden

Wie zuvor schon bei dem PKW zeigte er auch bei mir gestikulierend auf ein 50er-Schild, welches wir im Ort passierten. Was das sollte, verstehe ich zwar nicht, aber als sich die Gelegenheit bot, setze ich zum ersten Überholversuch an. Und auch wie zuvor beim PKW, versuchte mich der Radfahrer am Überholen zu hindern, in dem er sich vor mich setzte. Beim zweiten Versuch konnte ich dann vorbeiziehen, da er sich auf dem Radweg befand, jedoch als ich in den Spiegel auf der rechten Seite schaute, war er mir ganz nah, da er den Radweg ohne Grund verlassen hatte.

Ein paar Kilometer weiter war eine Engstelle, an der ich anhalten musste, da von vorne ein paar PKWs kamen. An dieser Stelle überholte mich dann der Radfahrer, fuhr in den Gegenverkehr rein, der seinetwegen bremsen und auch stehen bleiben musste.

Ein Gewitter von Beschimpfungen durfte ich mir seitens des Rennradfahrers anhören, dazu noch ich hätte ihn gefährdet, wollte ihn umbringen usw. Er wolle mich anzeigen und rief die Polizei an. Da mir das zu doof wurde, bin ich dann weiter gefahren, bis dann zwei Wochen später die Anzeige nach § 240 StGB bei mir zu Hause eintrudelte.

Danke Facebook

Durch Facebook konnte ich den PKW-Fahrer ausfindig machen, den ich oben bereits erwähnt hatte. Kurz per PN die Sachlage geschildert, sein Einverständnis inkl. seiner Adresse eingeholt und ihn bei meiner Aussage als Zeuge angeben. Durch einen Bekannten, der in dem Ort des Geschehens wohnt, war mir noch ein weiterer Zeuge genannt worden, auch den gab ich an.

Was beide ausgesagt haben, weiß ich nicht. Scheint aber gereicht zu haben, dass ich nun dieses Schreiben erhielt. Dumm für den Radfahrer. Andere wegen angeblichem Fehlverhalten anzeigen, sich selber aber mehrfach in Lebensgefahr begeben, nur um andere zu „maßregeln“. Klar, man kennt es mittlerweile nicht mehr anders von dieser Sorte Mensch.

Coronakoller oder ganz andere wirre Gedankenströme

Ok, nicht erst seit Corona hat man im Straßenverkehr mit solchen Menschen zu tun. Seit Corona wird es aber immer mehr, auch wenn jetzt so langsam alles wieder fast »normal« ist, wie vor Corona.

Benutzungspflicht von Radwegen

Dass nicht jeder Radweg benutzt werden muss, weiß ich. Was aber viele Rennradfahrer nicht wissen: Auch die müssen sich an die StVO halten! So ist z. B. das viel praktizierte zu zweit nebeneinander fahren nur in Gruppen ab 16 Personen erlaubt.

Wenn eine Benutzungspflicht gibt, gibt es logischerweise auch Ausnahmen, damit man den nicht benutzen muss. Und nein, nur weil man ein Rennrad fährt, gibt es diese Ausnahmen nicht automatisch im Kaufvertrag mit dazu.
Denn, Zitat:

Theoretisch sieht § 46, Abs. 1, Satz 1 StVO die Möglichkeit vor, dass die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften über die Straßenbenutzung genehmigen können. Interessierte Radsportler sollten sich wegen dieser Frage mit dem Bund deutscher Radfahrer (BDR) als dem für den Radsport zuständigen Sportverband oder einem lokalen Radsportverein in Verbindung setzen.

ADFC-Info: Rennrad und Radwege-Benutzungspflicht | ilovecycling.de

Auch wenn es Ausnahmen gibt, die unter Umständen bei Anzeigen auch geprüft werden können, heißt das nicht, dass man einen Radweg grundsätzlich nicht benutzen sollte. So ein Radweg ist nicht für dumme Nüsse da. Ach, halt ja… Ihr wollt ja „trainieren“. Könnt Ihr gerne machen, aber dann auch da, wo Ihr niemanden behindert und / oder gefährdet? Und wo wir grade bei andere gefährden sind… Euch selber wollt ihr doch auch nicht gefährden, oder? Wobei ich mir da bei vielen Radfahrern nicht so sicher bin, ob der geistige Zustand eine Eigengefährdungsbeurteilung aufgrund des Verhaltens im Straßenverkehr zulässt.

Zum Abschluss

Vielleicht sollte man auch als Radfahrer darüber nachdenken, dass eine Anzeige, so wie in meinem Fall, plötzlich ein Bumerang werden kann. Gerade auch weil laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.08.2018 (Az.VI ZR 233/17) deutlich macht, dass Dashcams als Beweismittel zulässig sind. Ich habe wegen dieses Vorfalles wieder eine im LKW und alternativ kann man auch ein altes Smartphone zur Dashcam umfunktionieren. Die App DailyRoads Voyager bietet dafür die notwendige Software, um ein Smartphone in eine Dashcam zu verwandeln.

Haltet euch doch einfach an die geltenden Gesetze und lasst andere in Ruhe. Ihr seid keine Polizisten, euch gehört die Straße nicht alleine und vor allem: Ihr setzt bei jeder eurer Aktionen gegen andere euer eigenes Leben jedes Mal aufs neue aufs Spiel. Euer Helm soll euren Kopf eigentlich schützen und nicht als Hohlraumversiegelung dienen.

  1. MN

    Eine kleine Anmerkung zu Dashcams.
    Diese Aufnahmen sin im Zivilprozess verwertbar.
    Eine Verwendbarkeit von rechtswiedrig hergestellten Aufnahem in Strafprozessen schließt der BGH ausdrücklich aus.

    • Nun einen Anlass habe ich schon alleine dadurch, dass ich meine Fahrten per Dashcam für mich privat dokumentieren will. Und solange ich die Aufnahmen nicht ins Internet stelle, ist dies erlaubt, sofern die gemachten Aufnahmen zeitnah überschrieben / gelöscht werden.

  2. Konstantin

    Hallo Christian,
    klasse Artikel, hat mich einige Male zum Schmunzeln gebracht 😉
    Respekt, dass Du darüber so humorvoll erzählen kannst, mein Artikel hierzu wäre wohl weniger jugendfrei ausgefallen.
    Die sind halt wirklich einfach nur zum kotz***.

    • Danke. Was ich aber überhaupt nicht humorvoll finde ist, wenn man ungefragt versucht Backlinks zu erstellen, ohne dass man vorher fragt.

      Das kann zur Folge haben, dass der gepostete Link, auch wenn er hinter einem Namen versteckt ist, an beliebiger Stelle in einer Spamliste auftaucht….

      Und nur so nebenbei: Auch wenn ich den Link entfernt habe, seit WordPress Version 1.05 werden Links in den Kommentaren auf NoFollow gesetzt. Heißt, du kannst 20.000 Links posten. Google oder andere Suchmaschinen juckt es nicht, bzw. Backlinks setzen bringt nichts in WordPress befeuerten Blogs.

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§240 StGB oder warum Rennradfahrer keiner mag

by Christian time to read: 12 min
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