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Auf Anweisung die Pause verkürzen

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Zuletzt aktualisiert am 17. September 2023

Vor ein paar Tagen kam in einigen Facebook-Gruppen die Frage auf, ob mir der Arbeitgeber vorschreiben kann, dass ich meine Pause auf 9 Stunden zu verkürzen habe.

Die Antworten, die man unter der gestellten Frage lesen konnte, waren recht lustig als auch erschreckend, welcher Bildungsstand in unserer Branche vorherrscht.

Das Wissen vieler

Das ist nicht immer das beste. Denn bekanntlich verderben viele Köche den Brei und am Ende schmeckt es nicht. So auch gerade bei rechtlichen Themen. Ob man mal an beliebiger Stelle etwas gehört hat, oder sich nur auf eine einzelne Quelle stützt, das Wissen der Fahrer ist erschreckend beschränkt. Und auch gerade bei diesem Thema ist die Anzahl derer, die die richtige Antwort kennen, äußerst gering. Denn die meisten sind überzeugt, dass mir der Arbeitgeber nicht vorschreiben kann, dass ich meine Pause von 11 auf 9 Stunden verkürzen soll.

Doch das ist nur zum Teil richtig.

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist in § 106 GewO festgelegt. Und darin steht:

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html

Der Wortlaut allein sagt schon aus, dass auch der Arbeitgeber, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bestimmen kann, dass man seine Pause von 11 Stunden auf 9 Stunden verkürzen muss. Er oder der Dispo werden das mit Sicherheit nicht so sagen, jedoch reicht es schon aus, wenn man einen Be- oder Entladetermin genannt bekommt, dass man dann, mit ein wenig nachdenken, von allein darauf kommt, dass man verkürzen muss.

Aber im groben und ganzen kann der Arbeitgeber oder Dispo auch sagen, »Du musst ne 9er machen, damit du den Termin einhalten kannst«. Und dann ist das rechtlich korrekt.

Nun habe ich auf TikTok ein Video dazu veröffentlicht. Die Kommentare dazu zeigen, dass viele überzeugt sind, dass der Arbeitgeber dies nicht dürfe und man sich eine neue Firma suchen müsse, wenn der Unternehmer einem diese Anweisung gäbe.

Auch, dass man für die verkürzte tägliche Ruhezeit einen Ausgleich bekommen muss. Leider ist auch das falsch. Den Ausgleich muss man nur dann einlegen, wenn man eine verkürzte Wochenruhezeit eingelegt hat. Bei der täglichen Reduzierten gibt es den schon lange nicht mehr. Um genau zu sein, seit fast 20 Jahren nicht mehr.

Auf Anweisung die Pause verkürzen

Also, die Anweisung, die Pause Rahmen zu verkürzen ist rechtens. Der Arbeitgeber oder ein Disponent darf euch anweisen, die Pause von 11 auf 9 Stunden zu verkürzen. SOFERN man nicht schon 3x verkürzt hat. Dann ist die Anweisung ohnehin hinfällig.

Es zählt auch nicht die Ausrede, dass der Arbeitgeber nicht über den Gesundheitszustand entscheiden kann. Das mag zwar korrekt sein, doch wer aus gesundheitlichen Gründen nach 9 Stunden nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug so zu bewegen, dass die Verkehrssicherheit darunter nicht leidet, der ist es auch nach 11 Stunden Ruhezeit nicht. Dann hat man die Karre stehenzulassen und den nächsten Arzt aufzusuchen.

Und da muss man auch nicht darunter schreiben, dass man sich eine neue Firma suchen muss, wenn der Chef das verlangt. Gemacht haben wir es alle schon. Die meisten scheinbar ohne es zu merken.

11 Stunden laut Gesetz

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die tägliche Ruhezeit grundsätzlich 11 Stunden zu betragen hat.

Aber!

Der Gesetzgeber ermöglicht es einigen wenigen Branchen, die tägliche Ruhezeit zu verkürzen. In der Pflege und Gastronomie auf 10 Stunden, im Transportbereich auf max. 9 Stunden. Nur falls jemand auf die Idee kommt, hier das Arbeitszeitgesetz nur teilweise zu zitieren.

  1. Manfred Mittenorfer

    Pause??? Meiner Meinung nach geht es in dieser Frage nicht um Die PAUSE; sondern vielmehr um die tägliche RUHEZEIT zwischen zwei Tagesschichten. Und die kann der AG., wie du völlig richtig erläutert hast, zwei mal in einer ARBEITSWOCHE, OHNE Ausgleich verkürzen. Des weiteren besteht dann noch die Möglichkeit die tägliche Ruhezeit zu teilen, aber das brauch ich dir sicher nicht zu erklären.
    Kollegiale und nette Grüße aus Österreich.mm

    • Der Begriff Pause ist wegen des einfacheren Verständnisses gewählt. Mit fachlichen Ausdrücken, gerade im rechtlichen Sinne, haben es die meisten Fahrer nicht so, was eigentlich schade ist. Denn alle wollen Sie ja Profis sein.

      • Frank Wilkop

        Fachliche Ausdrücke kannst du leider nur von ganz wenigen Fahrern erwarten. Das liegt aber mehr daran, daß die meisten Ausdrücke nicht ins Weltbild der Fahrer passen. Noch heute wird die EU Vo 561/2006 teils als Angriff auf den Fahrer gewertet. Stell mir bitte nicht die Frage warum, ich wüsste keine Antwort ???

        Liebe Grüße F.Wilkop

      • Frank ich weiß. Du weißt ja selbst, was man stellenweise bei Facebook und Co. lesen muss.

    • Hans

      Übrigens darf er das 3 mal verkürzen, und nicht pro Arbeitswoche, sondern zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten

      • Hans, rechtlich gesehen ist die Aussage korrekt. Allerdings, ob nun zwischen 2 Wochenruhezeiten oder einer Arbeitswoche, macht umgangssprachlich keinen Unterschied, auch wenn man bspw. 3 Tage arbeiten kann, dann eine WRZ einlegt und wieder 3 Tage arbeitet, wo man erneut 3x verkürzen kann.

  2. Nico

    Du läßt viele Dinge vollkommen außer Acht…
    fangen wir mal klein an, die meisten in unserer Branche sind Pendler, und arbeiten nicht in ihrem Wohnort, so das oft 30min bis 1h an Fahrtzeit für die einfache Strecke durchaus normal sind.
    Nun rechne doch mal 9h Pause abzgl. 1h hin und 1h zurück.. bleibt laut Adam Riese noch 7h… die 7h hat man aber nicht zum schlafen, denn niemand kommt nach Hause, Augen zu = Tiefschlaf. Wecker klingelt, sitzt direkt im PKW und fährt zur Arbeit… man kommt üblicherweise nach Hause, einkaufen, muß dann erstmal kochen, bißchen Haushalt und essen, und nach dem aufstehen frisch machen, etwas trinken (Kaffee), ne Kleinigkeit essen bevor man losfahren… Für das alles gehen zusammen schnell 2h weg… 7h -2h macht höchstens 5h zum schlafen, das ist nach Ansicht jeden Arztes definitiv zu WENIG.

    Zudem ist es rechtlich gesehen dem AG nur in Ausnahmefällen (Notfällen) erlaubt die gesetzliche Ruhezeit zu verkürzen. Mangel an Kollegen würde ich da nicht gelten lassen, der AG kann ja mehr AN einstellen.

  3. Nun, zunächst einmal ist der Weg von der Arbeit nach Hause und wieder zurück keine Arbeitszeit, sondern zählt zur Pause / Ruhezeit.
    Was anderes ist es, wenn man den LKW unterwegs stehen lassen soll und mit einem Mietwagen nach Hause fahren soll und mit selbigen wieder zum LKW.

    Von daher ist deine Rechnung mit 2 Stunden weniger, hinfällig. Klingt komisch, ist aber so.

    Und nur weil etwas in einem Gesetz steht, heißt es nicht, dass es durch ein anderes aufgehoben werden kann, wie in unserer Branche durch die VO561/2006/EG oder besser gesagt Fahrpersonalgesetz / Fahrpersonalverordnung.

    Da steht drin, dass die tägliche Ruhezeit 3x pro Woche auf 9 Stunden verkürzt werden kann. Von Notfall steht da nichts.

    Und solange es im gesetzlichen Rahmen (VO561/2006/EG, Fahrpersonalverordnung / Fahrpersonalgesetz § 21a ArbZG) bewegt, darf dir der Arbeitgeber oder der Disponent sagen, wann du wo zum Be- oder Entladen zu stehen hast. Und wenn du dafür deine tägliche oder auch die wöchentliche Ruhezeit reduzieren musst, ist da rechtlich nichts einzuwenden.

    Was du allerdings vergisst, und das sage ich aus meiner eigenen Erfahrung: Die persönlichen Belange, ob man wann wie was in welcher Zeit erledigen kann, spielen keine Rolle. Es zählt letztlich nur das, was im Gesetz steht. Und nichts anderes gebe ich hier weiter.

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by Christian time to read: 5 min
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