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Wir sind EU Berufskraftfahrer

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Zuletzt aktualisiert am 8. Juli 2022

Es ist der Irrglaube vieler. Immer wieder kann man in Internetforen oder in Gesprächen mit Kollegen hören: Wir sind jetzt EU-Berufskraftfahrer.

Fragt man dann mal genauer nach, was dieser Beruf eigentlich ist, so sind viele fälschlicherweise der Meinung, Sie wären nun Berufskraftfahrer nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BkrFQG, weil Sie entweder die beschleunigte Grundqualifikation gemacht, oder die 35-stündige Weiterbildung absolviert haben. Zumal es ja auch Fahrschullehrer gibt, die solche Gerüchte auch noch verbreiten.

Jedoch muss man leider sagen, der Hilfsarbeiter mit Führerschein hat hier nur eine neue Bezeichnung bekommen: EU-Berufskraftfahrer. Auch wenn man hier mittlerweile eine kleine IHK Prüfung ablegen muss.

Dabei steht im o.g. Paragrafen klar und deutlich, dass nur derjenige auch Berufskraftfahrer ist, der den Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Man darf hier nicht davon ausgehen, dass man mit dem Erwerb der nach § 4 Abs. 2 BKrFQG genannten beschleunigten Grundqualifikation auch den Status des Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin erhält. Es ist zwar richtig, dass es mit der Einführung des o.g. Gesetzes den Hilfsarbeiter mit Führerschein nicht mehr gibt, aber es ist falsch zu glauben und auch zu behaupten, dass man nun Berufskraftfahrer sei. Auch dies wird leider in vielen Ausbildungsstätten, die die 35-stündige Weiterbildung anbieten, behauptet. So konnte ich bei einem meiner Module den „Ausbilder“ sagen hören, dass er in dem Raum unter den Anwesenden nur noch Berufskraftfahrer sieht, da es ja den Hilfsarbeiter mit Führerschein so gesehen nicht mehr gäbe. Solche Halbwahrheiten können schnell für die Beteiligten nach hinten losgehen, etwa z. B. dann, wenn Kraftfahrer und auch Kraftfahrerinnen versuchen über die Berufsgenossenschaften die gleichen Ansprüche geltend zu machen, wie sie etwa ein gelernter Berufskraftfahrer hat. Alle, die nur die beschleunigte Grundqualifikation oder auch aufgrund Ihres Besitzstandes(Klasse C1, C1E, C, CE vor 09.09.2010 gemacht) nur die 35 Stunden Weiterbildung absolviert haben, sind angelernte Fachkräfte mit Führerschein. Ein Berufskraftfahrer ist dann die gelernte Fachkraft mit Führerschein.

  1. Naja das wär ja leicht, wenn man gleich nach so ner 35 Stündingen Weiterbildung bei der Berufsgenossenschaften neue Ansprüche geltend machen könnte.

    • Nun ich würde eher sagen, es hängt von der Quallität der Aus und Weiterbildung ab.

      Wie man an der überaus Hochnäsigen und Eingebildeten Art des Kommentares sehen kann, lässt gerade diese Quallität bei Fahrschulen zu wünschen übrig.

      Hätte man hier den Beitrag mal richtig gelesen und wüsste man, das bei der Grundquallifikation nach bestandener Prüfung seitens der IHK ein Zertifikat ausgestellt wird, wo diese Berufsbezeichnung zu lesen ist, ja dann hätte man sich diesen Kommentar liebe Marianne, verkniffen.

      Aber aufgrund der Art und Weise des Kommentares von Marianne und auch aufgrund von Erfahrungen die ich machen musste, sehe ich die Forderung einiger Verbände als gerechtfertigt an, das Fahrschulen zwar Weiterhin für die Führerscheinausbildung da sein sollten, aber die Weiterbildung nach BKrFQG besser die Finger lassen sollten.

      Zumal man ja auch von dem Ahnung haben sollte, was man da erzählt. Ansonsten gilt: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten.

  2. Marianne

    Hallo Christian,

    erstmal Danke für die hingebungsvolle Art, in der Du meinen Kommentar beantwortet hast. Nun möchte ich aber noch etwas klarstellen:

    Ich habe wohl wirklich nicht richtig gelesen, oder einfach deinen Text nicht kapiert, weil ich dir, lieber Christian, eigentlich Recht geben wollte.

    Im Grunde genommen habe ich folgenden Satz, der von deinem Post stammt, wiederholt: "Solche Halbwahrheiten können schnell für die Beteiligten nach hinten losgehen, etwa z.b. dann, wenn Kraftfahrer und auch Kraftfahrerinnen versuchen über die Berufsgenossenschaften die gleichen Ansprüche geltend zu machen wie sie etwa ein gelernter Berufskraftfahrer hat."

    Hochnäsige und eingebildete Kommentare liegen mir normalerweise fern.

    Ein weiterer Fehler war, das Feld "Website" auszufüllen, da du nun offensichtlich denkst, ich komme von einer Fahrschule und solch absurde Meinungen kursieren dort. Ist aber nicht so, habe lediglich in dieser Fahrschule meinen Schein gemacht und da ich selber keine Website/Blog habe, hab ich das hergenommen…

    Habe übrigens nochmal auf deren Website nachgelesen und die dort angegebenen Informationen entsprechen übrigens genau deiner Meinung: https://www.fahrschule-walch.de/index.php/eu-beruf
    Ich bitte also, das Missverständnis zu entschuldigen, möchte aber in gleichem Zuge an deine Umgangsform mit deinen Lesern appelieren.

  3. Darüber hinaus ist der Markt leergefegt. Bundesweit benötigen die Verkehrsbetriebe nach Angaben des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) bis 2015 rund 30 000 neue Fahrer; vor allem, weil wegen des hohen Durchschnittsalters viele ausscheiden werden.

    • Nun das der Markt „leer gefegt“ ist, ist die Branche auch selber Schuld. Jahrelang wurde die Nachwuchsförderung verpennt, Löhne wurden nach unten korrigiert Arbeitszeiten nach oben geschraubt.

      Da brauch man dann nicht über „fehlende“ Fahrer jammern.

      Zahlt vernünftig, haltet euch an die Gesetze, macht die Branche wieder atraktiver, dann kann dem Demographischen Wandel eventuell noch entgegen gewirkt werden. Aber das wollen die Firmen ja nicht einsehen.

  4. Walter

    Hi, ich bin gelernter Berufskraftfahrer! Ich bin jetzt 61 Jahre alt. Die Firma für die ich ca. 30 Jahre gefahren bin gibt es nicht mehr. Habe mich als Berufskraftfahrer beworben . Man lies mich indirekt wissen, das ich wegen meiner Qualifikation
    zu teuer wäre für diese Stelle . Hab dann später erfahren das die Firma einen Führerscheinbesitzer (CE) eingestellt
    hat. Er war eben billiger als ein gelernter! So kann es auch gehen.
    lG. Walte

    • Moin Walter,

      leider ist das die Kehrseite der Medialie. Sprüche wie „Für Deinen Lohn kann ich 2 Rumänen beschäftigen“ oder dann halt einen einstellen der nur die Module gemacht hat etc. sind bekannt und kommen immer wieder mal vor. Leider vergessen viele dabei: Wer billig kauft, kauft zwei mal. Wobei ich nicht sagen möchte das unter den Quereinsteigern nur schlechte Leute sind.

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by Christian time to read: 3 min
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