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Besitzstand oder besser die magische 95

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Zuletzt aktualisiert am 15. Juni 2022

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Viele scheinen noch Probleme damit zu haben, bis wann alle 5 Module zur Führerscheinverlängerung vorhanden sein müssen.

Es geistern auch noch (wenn auch nicht zu Unrecht) Begriffe wie Bestandsschutz in den Köpfen der Fahrer und Fahrerinnen herum.

Ich möchte hier nun mal erklären, bis wann man die Module definitiv braucht und was der Besitzstand  eigentlich ist.

Alle, die den Führerschein C/CE vor dem 10. September 2009 bzw. D/DE vor 2008 gemacht haben, unterliegen dem sog. Besitzstand.

D.h. diese Fahrer haben das Glück, dass Sie keine beschleunigte Grundqualifiktation machen müssen. Wer also beschließt den Job als Kraftfahrer an den Nagel zu hängen, um einen anderen Job zu machen, so behält sein Führerschein weiterhin eine gewisse Gültigkeit. Sicherlich muss auch hier eine Weiterbildung im Rahmen des BKrFQG absolviert werden, um auch weiterhin im gewerblichen Güterkraftverkehr fahren zu dürfen. ABER: Wenn jetzt dieser Fahrer, sagen wir beispielsweise für 13 Jahre den Job an den Nagel hängt, um als etwas anderes zu arbeiten, sich dann wieder entschließt auf den Bock zu gehen, so brauch er hier nur noch die Module zu machen, die 95 eintragen lassen und schon darf er wieder fahren.

Man möge berücksichtigen, dass dieser Beitrag aus dem Jahre 2012 stammt. Er ist also was älter…

Übergangsfristen:

Einige sind schon in Panik, das Sie bis zum 10.09.2014 Ihre Module nicht zusammen bekommen. Nun hier für einige wenige eine Ausnahmeregelung:
In Deutschland gilt eine Übergangsfrist, für all diejenigen, deren Führerschein erst nach dem 10. September 2014 verlängert werden muss.

Für Busfahrer geht die Übergangsfrist bis zum 10.09.2015 und für die LKW-Fahrer bis zum 10.09.2016!

Stichtag war hier der 10.09.2011 (5 Jahre weiter sind wir schon bei 2016).  Für die Busfahrer war es der 10.09.2010 (+5 Jahre = 10.09.2015).

So und jetzt noch etwas zu den Märchen das man im Ausland nicht ohne die eingetragene 95 fahren darf.

Das BKrFQG ist eine Umsetzung einer EU Richtlinie und somit muss sich jeder EU Mitgliedsstaat daran halten. Also auch an die Fristverlängerung bis 2016!

Ein entsprechendes Dokument kann man sich hier herunterladen und ganz wichtig: AUSDRUCKEN und auch MITFÜHREN, damit man dies bei einer Kontrolle im Ausland vorzeigen kann.

Einige Straßenverkehrsämter in Nordrhein trugen die 95 zwar auch auf Wunsch noch ohne Nachweis der Module ein, befristeten den Führerschein dann aber auch bis zum 10.09.2014. Die Fahrer können dann aber nicht die Verlängerungsfrist bis 2016 nutzen.

Also noch mal in Kurzform: Alle, die vor dem 10.09.2009 den LKW Führerschein gemacht haben, unterliegen dem Besitzstand und müssen somit keine 120-stündige Grundqualli machen, sondern nur die 35 Stunden Weiterbildung.

Alle, die zwischen 01.01.2011 und 10.09.2011 den Führerschein bereits verlängert haben, können noch die 5-jährige Frist bis zum 10.09.2016 nutzen, ohne die Module nachzuweisen. Die 95 wird auch hier nicht in den Führerschein eingetragen.

Zum Abschluss noch ein kleiner Hinweis an diejenigen, die es wieder besser wissen wollen, weil Sie mal davon gehört haben:

Auch Frankreich ist ein EU-Mitgliedsstaat und hat sich an die Vorgaben aus Brüssel zu halten. Somit auch an das hier verlinkte Dokument. 

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Besitzstand oder besser die magische 95

by Christian time to read: 4 min
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