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Das Toilettentagebuch

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2013

Wie die meisten mitbekommen haben, sollen wir ein „Toilettentagebuch“ führen, um unsere Reisekosten bei der Lohnsteuer geltend machen zu können.

Bis letztes Jahr galt ja noch eine Pauschale für die Reisekosten. Doch seid der BFH in seinem Klasse Urteil vom 28.Mai 2012 nun festgelegt hat, dürfen wir dies bei Auslandsreisen nicht mehr.

Allerdings brauchen wir dafür scheinbar kein ausführlichen Bericht für jedes mal Benutzung der Sanitären Einrichtungen schreiben, sondern hier reicht ein Vereinfachter Nachweis.

Dieser Nachweis soll laut dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums für einen (Zitat):“repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen durch entsprechende Aufzeichnungen glaubhaft macht.“

Hierzu zählen die Fixenkosten als auch Wiederkehrende Kosten wie etwa Aufwendungen für das Reinigen der Fahrerkabine oder Gebühren für die Benutzung der sanitären Einrichtungen (Toiletten sowie Dusch- oder  Waschgelegenheiten) auf Raststätten.

Wer Quittungen sammeln will, kann dies gerne Weiterhin machen, denn so werden die Entstandenen Kosten nicht geschätzt, sondern angerechnet.

Allerdings ist es jetzt fraglich, ob dies nur bei Auslandsfahrten gilt, oder bei reiner Abwesenheit. Denn darauf wird in dem Schreiben nicht eingegangen sondern nur am Anfang einleitend der Satz:
Der BFH hat in seinem Urteil vom 28. März 2012 – VI R 48/11 – (BStBl 201… II S. …) entschieden, dass ein Kraftfahrer, der in der Schlafkabine seines LKW übernachtet, die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anwenden darf.“

Am besten mal bei der Lohnsteuerhilfe nachfragen 🙂

Quelle: Bundesfinanzministerium

Das Toilettentagebuch

by Christian time to read: 2 min
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