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Bewusste Verteilung von Falschinformationen…

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Zuletzt aktualisiert am 11. Februar 2018

bloedsinnOder einfach nur Dummheit? Solche Fragen kann man sich stellen wenn man sich im Gewerkschaftlichen Forum einer sog. „Fachgewerkschaft“ umschaut.

Hier wird dem Hilfe suchenden Fahrer suggeriert, er solle doch die gemachten Ausdrucke, um Verstöße zu dokumentieren, nach den 28 Tagen der Mitführungspflicht, 2 Jahre zu Hause aufbewahren, für den Fall einer Betriebskontrolle. Sicherung von Beweisen….

Das das ganze vielleicht ein nicht gerade Schlüssiges Thema sein könnte, mag ja sein. Aber kann man nicht von einem Gewerkschaftsfunktionär erwarten, das er die Gesetze kennt?

Wie z.b. § 2 der Fahrpersonalverordnung, hier die Absätze 3 und 5? Da steht doch ganz klar drin, das ich als Fahrer dazu verpflichtet bin, nach 28 Tagen dem Unternehmer die eventuell gemachten Ausdrucke zu übergeben.

uneinsichtigkeitbeweiseDoch wie man auf den Nachfolgenden Bildern sehen kann, zeigt sich der Landesvorsitzende selbst von den Vorliegenden Gesetzen unbeeindruckt und in seiner Aussage bestärkt.

Ich finde das man sich hier als Gewerkschaftler nicht darüber im klaren ist, welche Tragweite solche Aussagen haben können.

dummbatzAnsonsten würde man wohl kaum den Fahrer da draussen als Dummbatz bezeichnen, oder Herr Knape?

Ansonsten ist dort alles beim alten geblieben. Es wird immer noch Zensiert, sobald man die Unfehlbarkeit der in der KFG zuständigen Personen und deren Aussagen anzweifelt. Das geht sogar soweit, das man gleich ganz raus geworfen wird.

Nun wenn man der Meinung ist, das man so Mitglieder bekommt…..

 

  1. Reinhard Aßman

    Falschinfos:Sehr geehrter Herr Christian Rumpf. Sie veröffentlichen das Sie aus der zurückgetreten sind. Wir werden die wahren Grund gerne auf einer spezielle n Datei im Internet veröffentlichen.

    Klarstellung: Sie sind : Ihr Jargon: Rausgeschmissen worden!!!

    In der ersten Angelegenheit ist eine Klage vom Bundesvorsitzenden Herrn Willy Schnieders, gegen ihre Person in Vorbereitung.

    • Lieber Reinhard, ich mache Dir mit Sicherheit keinen Vorwurf daraus, das Du im Umgang mit dem Internet nicht so bewandert bist. Ist ja auch nicht schlimm. Was ich Dir allerdings zum Vorwurf mache ist, das Du trotz dieser Tatsache, dich selber nicht danach richtest. Auf dieses Manko hatte ich Dich in der Vergangenheit schon mehrfach hingewiesen!

      Ich habe mit Absicht, die Wahren Hintergründe für meinen Rauswurf nicht veröffentlicht. Aber ich kann dies gerne Nachhohlen. Und zu Deiner Info: Ich habe auch nie ein Geheimnis daraus gemacht.

      Reinhard, im Gegensatz zur KFG, habe ich nie ein Geheimnis daraus gemacht, das ich aus der KFG rausgeflogen bin. Denen die Nachfragten habe ich es gesagt. Von daher kannst Du Dir deine spezielle "Datei" sparen, in der die "wahren" Gründe für meinen Rauswurf stehen sollen. Irgendwelche Ammenmärchen von euch über mich braucht keiner. Das kann ich auch hier öffentlich machen:

      Ja ich habe die Vorstandsmitglieder dahin gehen kritisiert, das deren Untätigkeit und auch Inkompetenz nicht gerade zum Ansehen der KFG beitragen um es mal mit kurzen Worten zu beschreiben. Die Wortwahl, war auch nicht immer die nette Art und Weise, wie man Kritik übt. Und ja man hatte mich öfters darum gebeten, dies zu unterlassen.

      Da man sich innerhalb der KFG scheinbar der Problematik über die Glaubwürdige Vertretung der Interessen der sowohl Potenziellen als auch der zahlenden Mitglieder nicht bewusst ist (Nein Reinhard, hier und da mal nen Artikel schreiben und dann behaupten man hätte alles getan, ist nicht aussreichend). Zumal man auch erst mal wissen muss, wo die Interessen der Mitglieder liegen. Und genau das habe ich auch dann auch am 17.01.2013 dem Landesvorsitzenden von Hessen in einer Privaten Nachricht (kurz PN) vorgeworfen, der sich an diesem Tag in einer Email (in dem Er auch anmerkte das ich kein Vorstandsmitglied mehr bin!) an einer Aussage von Dir Hochhangelte, so wie Wolfgang Gewerkschaftsarbeit leisten würde, würdest Du Dir die auch Vorstellen. Ich kann hier auch noch gerne den genauen Wortlaut der Privaten Nachricht belegen, wenn Du drauf bestehst. Ich habe Ihm lediglich vorgeworfen, das wenn man schon für die Interessen der Kollegen auf der Straße kämpft, auch wissen sollte wo diese Interessen liegen. Gut der Ton war zwar nicht der freundlichste, sondern eher der von der Sarkastischen Art, aber wenn ein Mann der deutlich älter ist als ich, sich von meinen Worten dahingehend beeinflussen lässt, das er mit sofortiger Wirkung von seinen Posten zurück getreten ist…

      Was meinen Rücktritt anbelangt, so helfe ich da gerne noch mal dem einen oder anderen auf die Sprünge. Ich habe hier am 29. Oktober 2012 bekannt gegeben, das ich von meinem Posten als Stellv. Landesvorsitzender der KFG NRW, den Du Reinhard, immer noch als Landesvorsitzender vorstehst, zurück getreten bin. Und das 2 Tage nachdem ich dies allen Vorständen per Email bekannt gab. Es hat zwar keiner in der KFG verstanden warum ich diesen Schritt gegangen bin, nur warst Du derjenige welche der es nicht aktzeptieren wollte. Sieht man ja daran, was Du hier schreibst. Deine Worte am Telefon waren: "Nimm Dir doch erst mal ne Auszeit mein Junge….".

      Von daher brauchst Du jetzt hier nicht so zu tun, als hättest Du davon nichts gewußt und auch somit nicht die Tatsachen so verdrehen, als hätte es diesen Rücktritt nie gegeben.

  2. Hallo Christian,

    nach langer Zeit schaue ich mal wieder auf Deinem Blog vorbei. Zur Aussage man hat die entsprechenden Audrucke im Original dem AG zu übergeben möchte ich folgendes anmkeren:

    Das ist eine "Gummiband-Vorschrift". Erstens brauch ich ja dem AG NICHT mitzuteilen, dass ich mir nen Ausdruck gemacht habe (zur Not kauf ich mir das Thermopapier dafür eben selbst, so dass mir der AG keine neuen geben muss, wenn die Rollen alle sind), zweitens kann man sich ja von den Originalen immer noch ne Kopie machen. Zusammen mit persönlichen und detaillierten handschriftlichen Aufzeichnungen ist das eine lückenlose Beweiskette im Fall des Falles. Dies sage ich Dir aus eigener Erfahrung, denn ich hatte so was schon mal zu Tachoscheibenzeiten, wo ich mir ebenfalls alle Tachoscheiben kopiert hatte, welche mich dann zusammen mit meinen Aufzeichnungen gerettet haben und der damalige Unternehmer eine massiv auf den Deckel bekommen hat.

    Herzliche Grüße

    highwayfloh

  3. Der Arbeitgeber ist sogar dazu verpflichtet, Dir auf verlangen eine Kopie deiner gemachten Ausdrucke zu übergeben.

    Und genau darum ging es ja auch was ich dem Landesvorsitzenden von NRW der Kraftfahrergewerkschaft versuchte begreiflich zu machen.

    Jetzt nach langer Zeit hat er zwar seine Fehlinformation nicht eigenstanden, sondern dahin gehend überholt, das er genau das gleiche nun von sich gibt. Aber den eigenen Fehler gibt er selber nicht zu.

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