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Es wurde auch langsam mal Zeit

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2013

Die Abgeordneten in Brüssel haben dann endlich mal eine Sinnvolle Entscheidung getroffen.

Ab 2014 soll auch die „Sprinterfraktion“ eine elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung bei max. 120 km/h bekommen.

Hintergrund laut dem Umweltausschuß ist es, den CO2 Ausstoß und den Spritverbrauch der Bullis zu drosseln. Das hat der EU Umweltausschuß am 07.05.2013 in einer seiner Sitzungen beschlossen.

Die Leute in dem Ausschuß votierten dafür, das bis 2020 die Kleinlaster bis 3,5 Tonnen zzG. nur noch 147g CO2/km ausstoßen dürfen.

Natürlich sind gerade der VDA (Verband der Automobilindustrie) nicht gerade begeistert darüber. Laut deren Aussage wird dadurch der Anreiz für die Hersteller, alternative Antriebe frühzeitig auf den Markt zu bringen, genommen. Dies, so die Hoffnung der EU-Parlamentarier, werde die Produzenten zu Investitionen in CO2-ärmere Fahrzeuge anspornen.

Die Autohersteller können auch den EU Beschluss nicht nach vollziehen, da die Beiteiligung der Kleinlaster an Unfällen unterproportional seien und auch die Klimaschutzeffekte von Tempolimits für Transporter sind marginal.

Eigene Meinung
In erster Linie interessiert mich der CO2 Ausstoß der Tranporter eher weniger. Auch wenn die Autohersteller mal wieder Ihre Felle schwimmen sehen, weil die Kundschaft angeblich keine Begrenzer in den Bullis will, so ist es für mich schon mal eine Genugtuung, das die Fahrer der Sprinter Fraktion eben nicht mehr rasen können, als wären die Straßen in Deutschland eine reine Rennstrecke.

Viele von denen machen sich keine Gedanken darüber, wie breit son Teil ist, geschweige denn, wie Ladung gesichert wird (meist wird einfach alles nur hinten rein geworfen) und schon gar nicht darüber wie sich das zusätzliche Gewicht auf die Fahrdynamik des Kleinlasters auswirken könnte. Das durch die Ladung der Bremsweg auch schon mal länger werden kann, interessiert dabei nicht.

Ich finde es zwar mehr als Überfällig, das diese Begrenzung kommt, aber besser spät als nie.

An dieser Stelle weise ich dann noch mal auf das schöne Urteil des OLG Hamm aus dem Jahre 2005 hin.

Hier wurde u.a. Festgelegt, das solche Bullis mit einem zzG. ab 4,6 der gleichen Regelung unterliegen wie auch LKW’s. D.h. da wo LKW Überholverbot ist, gilt das auch für diese Transporter. Genauso die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von 60 km/h auf der Landstraße und 80 km/h auf der Autobahn.

Quelle zu der EU Entscheidung

Es wurde auch langsam mal Zeit

by Christian time to read: 3 min
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