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Mangelhafte Weiterbildung der Kraftfahrer

Seid längerem gibt es schon die Weiterbildungen für Kraftfahrer, die nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (langes Wort) gemacht werden müssen.

Man bedenke dabei, das man pro Modul der insgesamt 5 zu absolvierenden, 7 Stunden Zeit hat, dem Fahrer das zu vermittelnde Wissen zu „überliefern“.

Doch ich weiß es ja aus eigener Erfahrung, das diese Weiterbildungen nicht gerade so ablaufen, wie es zu wünschen wäre. Gerade das Modul 2 (Sozialvorschriften im Straßenverkehr) wird hier auch nur mehr oder weniger mal eben so abgehandelt und der Rest des Tages mit irgendwelchen anderen Themen gefüllt.

Dabei wäre es gerade zu Wünschenswert, wenn diese Aushilfsdozenten Namens Fahrleher auf die wichtigsten Artikel der VO 561/2006/EG wie etwa Artikel 8 oder gerade der Artikel 12 eingehen würden.

Doch, wie ich es aus eigener Erfahrung weiß, wird gerade der Artikel 12 von diesen „Lehrern“ eher als Lächerlich abgetan mit der Begründung, das man eh nicht glaubt, das dieser Artikel von den Behörden aktzeptiert wird.

Solche Situationen ließen sich verhindern, wenn man mal den Artikel 12 der VO 561/2006/EG mit in die Schulungen aufnehmen würde...
Solche Situationen ließen sich verhindern, wenn man mal den Artikel 12 der VO 561/2006/EG mit in die Schulungen aufnehmen würde…

Allerdings muss man dazu sagen, das dieser Artikel kein Wünsch Dir was Artikel ist, sondern wie ich es schon in einem anderen Beitrag hier geschildert habe, ist es eine Ausnahme für die Ausnahme.

Ich sehe es regelmäßig bei Stau’s auf der Autobahn, das viele Kollegen in Ermangelung an Fahrzeit Ihre Pausen auf dem Standstreifen machen, anstatt dank Artikel 12 einfach weiterfahren würden, bis eine geeignete und vor allem sichere Parkmöglichkeit gefunden / erreicht ist.

Denn das Parken auf dem Standstreifen ist nicht nur unnötig, sondern auch gefährlich für den Fahrer und die anderen Verkehrsteilnehmer. Zahlreiche Beispiele auf Youtube zeigen dies nur allzu deutlich, was bei falsch Parken passieren kann.

Sicherlich. Parkplätze für LKW’s sind in Deutschland nicht gerade wie Sand am Meer zu finden. Daher ist es um so wichtiger, das in Schulungen der Artikel 12 behandelt wird. Wie man diese Ausnahmeregelung anwendet, habe ich ja in dem Beitrag Ausnahme für die Ausnahme beschrieben.

Der Artikel 12 ist EU Recht. Somit auch EU weit gültig! AUCH IN FRANKREICH!

Mangelhafte Weiterbildung der Kraftfahrer

by Christian time to read: 3 min
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