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Einsatz von Dashcam’s verstößt gegen den Datenschutz

Viele von uns Kraftfahrern haben sog. DashCam’s in Ihren LKW’s. Doch der permanente Einsatz dieser Kameras verstößt gegen das Deutsche Datenschutzgesetz.

DashCam’s sind nicht zuletzt dank Youtube und den dort verlinkten Videos von Russlands Straßen, auch hier in Deutschland immer mehr im kommen.

Gerade in unserer Branche ist es wichtig einen Beweis in der Hand halten zu können, damit man uns im Falle eines Falles nicht generell erst mal unter Generalverdacht stellen kann und damit auch dann zu bestrafen. Denn meistens wird anderen mehr geglaubt als uns Fahrern.

Da ist so eine DashCam schon sehr nützlich.

Doch wie jetzt ein nicht öffentlicher Kreis der Aufsichtsbehörden der Bundesländer (Düsseldorfer Kreis) beschlossen haben, ist der Einsatz dieser Kameras aus Datenschutzrechtlichen Gründen in der Regel nicht zulässig.

Der Betrieb von DashCam’s ist nach diesem Beschluss genauso zu Handhaben wie der Einsatz von „herkömmlichen“ Videoüberwachungsmethoden nach § 6b Abs. 1 und Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (kurz BDSG).

Der Einsatz von DashCam’s ist somit nur dann erlaubt, wenn diese zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke dienen UND deren Verarbeitung oder Nutzung zum Erreichen eines verfolgten Zwecks erforderlich ist. Dies geht aber nur dann, wenn die Interessen des Betroffenen (etwa der Unfallgegner) nicht überwiegen.

 

Quelle: https://www.datenschutz.de/

Leider sind und bleiben Gesetze nach wie vor Auslegungssache. Bei DashCams hat man ja den Vorteil, das auch bei Permanenter Aufnahme des Vorliegenden Straßenverkehrs die Videos nach einer gewissen Zeit überschrieben werden. Ob dies nun aber Ausreichend ist oder nicht, bleibt abzuwarten. Es ist zu hoffen, das es für den Einsatz der DashCams oder auch der kostenlosen App’s für Handy’s, bald mal ein Grundsatzurteil gibt.

Einsatz von Dashcam’s verstößt gegen den Datenschutz

by Christian time to read: 2 min
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