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Abschaffung der 45er Regelung

Mit der 45er Regelung meinen einige „SuperTrucker“ die Reguläre Wochenruhezeit. Diese würden Sie ganz gerne Abschaffen, weil der Fahrer somit nicht entscheiden könne wo er eben diese Wochenruhezeit einlegen könnte.

Sicherlich sind viele erst deswegen auf diesen „leidigen“ Umstand gestoßen, weil in letzter Zeit viel in dieser Richtung kontrolliert wird. Zumindest in Belgien, Frankreich und den Skandinavischen Ländern.

In Deutschland beginnt man mit den Überlegungen, auch in diese Richtung zu kontrollieren, doch laut Angaben einiger BAG Beamten mit denen ich bei Kontrollen gesprochen habe, gäbe es keine Gesetzliche Grundlage und auch kein Bußgeld dafür.

Was die Gesetzliche Grundlage anbelangt, so hat man sich der Gesetzgeber es da sehr einfach gemacht. In der Fahrpersonalverordnung hat man unter § 1 folgendes festgelegt:

(1) Fahrer

1.
von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie
2.
von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind,

haben Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Artikel 4, 6 bis 9 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EU Nr. L 102 S. 1) einzuhalten.

Und was steht noch mal in der VO 561/2006/EG unter Artikel 8 Abs. 8? Richtig.

Sofern sich ein Fahrer hierfür entscheidet, können nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten
und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über ge-
eignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt.

Heißt im Umkehrschluß das man die Reguläre Wochenruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen darf. Aber auch das haben einige von den Intelligenzallergikern noch nicht verstanden.

Egal. Was alle von diesen Spezialisten nicht verstanden haben. Der Sinn hinter diesem „Gesetz“ steckt eigentlich darin, das die EU es verhindern wollte, das man in Sachen Soziale Kontakte nicht alleine dar steht.

Aber genau diesen Herrschaften geht es darum, das man seine Reguläre Wochenruhezeit da verbringen kann, wo man will und vor allem wie man will. Doch was dem einen oder anderen vielleicht erst im Laufe der Diskussion klar geworden sein mag: Das Wo und Wie beschränkt sich dann lediglich darauf ob im Hotel oder im LKW….

Abschaffung der 45er Regelung

by Christian time to read: 4 min
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