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Trickserei mit dem Mindestlohn

Zuletzt aktualisiert am 14. August 2015

Wie das ARD Magazin Monitor herausgefunden hat,  schult die SVG Unternehmer darin, wie man am besten den Mindestlohn, der ab dem 01.01.2015 gilt, am besten umgehen kann.

Da werden an Spediteuren z.b. Muster Arbeitsverträge verteilt, in denen zwar der Mindestlohn gezahlt wird, doch etwa bei Bereitschaftszeit wird dann nur ein geringer Teil von ca. 2,55€ gezahlt.
Somit wird dann auf der einen Seite das was „zu viel“ gezahlt wird, auf der anderen Seite wieder abgezogen.

Das die SVG so handelt ist nichts neues. Wer z.b. bei den Weiterbildungen im Rahmen des Berufskraftfahrerqualigesetzes mal genauer hinschaut, der wird sehen, das der Großteil der Schulungen so ausgelegt sind, das die Fahrer zum Vorteil des Unternehmers handeln.

Man sollte sich in Zukunft 3x überlegen, ob man z.b. bei Rangiertätigkeiten die Fahrerkarte zieht. Denn im Falle einer Klage gegen den Unternehmer für nicht bezahlte Stunden, ist der Arbeitnehmer in der Beweispflicht, das diese auch geleistet wurden.

Vielleicht sollte in diesem Zusammenhang auch mal daran gedacht werden, das sich der Fahrer zu Hause die Möglichkeit schafft, die Fahrerkarte auszulesen.

Trickserei mit dem Mindestlohn

by Christian time to read: 2 min
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