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Öffentliche Aufträge dürfen an den Mindestlohn gekoppelt werden

Zuletzt aktualisiert am 29. Juli 2018

Nach der Richtlinie 2004/18/EG „über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge“ ist ein allgemein verbindlicher Mindestlohn zu zahlen, damit nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz nicht unterboten werden können.

Mehr dazu bei Udo Skoppek im Blog 🙂

https://www.fernfahrer-realität.de/oeffentliche-auftraege-duerfen-an-mindestlohn-gekoppelt-werden/

Öffentliche Aufträge dürfen an den Mindestlohn gekoppelt werden

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