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Stau und das Überholverbot

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Zuletzt aktualisiert am 8. Juli 2022

Jeder kennt das. Entweder daher, weil Er oder Sie es selber so handhaben, oder weil man es sieht. Es ist Stau und es dauert nicht lange, da fangen die ersten LKW’s an zu überholen. Obwohl es eigentlich aufgrund eines Verkehrsschild verboten ist.

Denn aus einem unbekannten Grund hält sich immer noch das Gerücht, dass das Überholverbot durch einen Stau aufgehoben sei.

Doch das stimmt nicht. Nur weil man im Stau steht, ist das Überholverbot, welches durch das Verkehrszeichen 277 verhängt wurde, nicht aufgehoben.

Denn § 7 Abs. 1 der StVO besagt zwar, das man aufgrund einer dichten Verkehrslage zwar vom Rechtsfahrgebot abweichen darf, aber damit ist nicht das Überholverbot gemeint. Denn hier greift § 5 Abs. 3 des gleichen Gesetzes:

3) Das Überholen ist unzulässig:

  1. bei unklarer Verkehrslage oder
  2. wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.

Doch wie man es täglich sieht, hält sich ein kleiner Prozentanteil nicht daran.
Es sei noch der O-Ton eines Polizisten zu diesem Thema zu erwähnen: „Die Verkehrssituation ändert an dem Überholverbot nichts!“

  1. Walter Tiessler

    Gibt’s dazu eine richterliche Entscheidung? Am besten eine vom OLG.
    Wenn rechts eine LKW Schlange STEHT , ist es dann ‚Überholen‘ oder ‚vorbei fahren‘ ?
    Stell dir eine BAB ohne Pannenstreifen und LKW Überholverbot vor und auf der rechten Fahrspur steht ein Pannenfahzeug. Müssen dann alle LKW dahinter warten, oder dürfen sie ‚vorbei fahren‘ ?

    • Peter

      Junge Junge Junge ein Pannenfahrzeug nimmt nicht „aktiv“ am Verkehr teil da es sich ja nicht bewegt also ist es da vorbei fahren bei der Schlange Lkw`s ist es überholen da Sie ja aktiv im Verkehr teilnehmen sprich sich „versuchen“ fort zubewegen gerade wenn man in die Mittelspur oder Linkespur zieht um 200 -300 Meter weiter vorne sich dann rein quetschen zu wollen aber das kapiert Keiner das durch solches Verhalten die Stausituation noch schlimmer wird wenn dann noch Leute dazu kommen die ihren Führerschein aus der Kellogspackung haben ist 1km vor der Abfahrt dann auch noch der Standstreifen dicht und wenn dann 3 Reichen Lkw`s nebeneinander stehen wundert es einen noch das es in Deutschland mit der Rettungsgasse nicht funktioniert?bildet man eine wird man vom Standstreifen angehupt und über Funk beschimpft und von links kommt der nächste Kollege und drängelt sich neben dir rein!!!! Auf nicht bilden einer Rettungsgasse müsste es gleich 3 Punkte 1000 Euro Strafe und 1 Monat Fahrverbot anders wird das in Deutschland wohl nie funktionieren

    • ulli

      Das ist dann kein Überholen sondern ein Verkehrsbedingtes vorbeifahen uns somit laut StVO erlaubt.

  2. Gregor Ter Heide

    Tatsache = Fakt:
    Nur wenn ein BKF auf der BAB „über“ 76 km/h fährt und einen anderen LKW überholt, so ist eine Anzeige mit 70 € mit 1 Punkt fällig, natürlich nur auch dann, wenn er „in flagranti“ (auf frischer Tat) von der Polizei ertappt wurde, weil er unter 10 km/h Geschwindigkeit-Differenz überholte.

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Stau und das Überholverbot

by Christian time to read: 1 min
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