Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Offener Brief an das BMVI und das BAG

22
Von Udo Skoppeck

Was das BAG macht (oder auch nicht macht), könnte man aufgrund der folgenden Darstellungen schon fast als Straftat bezeichnen. Duldung, Beihilfe und versuchte Strafvereitelung! Fördert, unterstützt und toleriert das BAG die Verletzung der Sozialvorschriften durch ausländische Speditionen? Und wenn ja, in wessen Auftrag?

Oder kennt sich BAG und BMVI etwa doch nicht im eigenen Gesetzesdschungel aus, obwohl das BAG seit langem eine entsprechende Broschüre zur Verfügung stellt?

„Die neuen Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006

© Siegfried Pomplun – Oberkontrolleur Ast. Münster

 

www.ostwestfalen.ihk.de/uploads/media/Lenk_Ruhezeiten_561_06.pdf

In dieser steht unter anderem geschrieben:

 

„Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer dienen der Verkehrssicherheit und dem Gesundheitsschutz der Fahrer. Unfälle aufgrund übermüdeter Fahrer müssen durch gesetzliche Regeln ausgeschlossen werden“ 

 

…oder auch…

 

„Nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten können im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt und nicht fährt.

 

Anmerkung: Eine am Standort verbrachte regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Std.) kann nicht im Fahrzeug verbracht werden. Eine außerhalb des Standorts im Fahrzeug verbrachte Ruhezeit von mindestens 45 Stunden ist nicht als regelmäßige wöchentliche Ruhezeit anzusehen.“

Wie kann es dann aber sein, dass nicht dahingehend kontrolliert wird und es sogar (in Bezug auf VO (EG) Nr. 561/2006 heißt, „ein Umkehrschluss ist nicht möglich“?

 

Auf eine parlamentarische Anfrage vom 3. Oktober 2007 (E-4333/2007) wurde von Herrn Barrot im Namen der Kommission folgende Antwort veröffentlicht:

„Die Formulierung „nicht am Standort“ bezeichnet einen Ort, bei dem es sich weder um den Hauptsitz des Unternehmens, von dem aus der Fahrer in der Regel seine Fahrten unternimmt, noch um den Wohnort des Fahrers handelt. In einem solchen Fall kann der Fahrer tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten von mindestens 24 Stunden im Fahrzeug verbringen, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt und nicht fährt.

Legt der Fahrer die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten nicht am Standort ein, dürfen diese Zeiten nicht im Fahrzeug verbracht werden. Für die Durchsetzung dieser Vorschrift sind die Mitgliedstaaten zuständig. Anhand der Aufzeichnungsgeräte im Fahrzeug und des Fahrtenbuchs lässt sich hinreichend nachweisen, ob die wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten wurden. Allerdings schreibt das Gemeinschaftsrecht nicht vor, Nachweise dafür vorzulegen, wo der Fahrer seine wöchentlichen Ruhezeiten verbringt“

Im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Fahrpersonalrecht (FPersG § 8a Abs. 1 Nr. 2,

Lfd. linke vordere Rand-Nr. 9 SEITE 18) steht geschrieben:

 

Ordnungswidrig handelt, wer als Unternehmer ……… nicht dafür sorgt, dass die in Artikel 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 genannten Lenkzeiten, die in Artikel 7 Satz 1 genannte Fahrtunterbrechung und die in Artikel 8 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 bis 7 genannten Ruhezeiten vom Fahrer eingehalten werden…“

Das bedeutet jetzt schon in der BKatV bei NICHT-Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit nach zwei Wochen (im Fahrerhaus und eben nicht beim Lebensmittelpunkt des BKF!) je angefangene Stunde bei UNTERSCHREITUNG (pro Stunde) für den Unternehmer insg. 4.050 € ! (pro angefangene Stunde 90 € x 45 Stunden = 4.050 €)

 

Überdies liegt derzeit beim LKW-Fahrerhaus als Ruheraum ein Verstoß zu Artikel 31 GrCh vor:

„Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen (…)“

 

In den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR), wurde unter Nr. A 4.4, der Raum zum Schlafen nach dem Jahr 2010 erneut vom „Ausschuss für Arbeitsstätten“ (ASTA) ermittelt, bzw. den neuen Erkenntnissen angepasst. Das wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nach § 7 ArbStättV im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ (GMBl) 2014 auf Seite 288 bekannt gegeben. Demnach ist für eine Person der Raum für den Schlafbereich bzw. für einen Aufenthalt der wöchentlichen Ruhezeit auf mindestens 6 m² festgelegt. Und bei einer Geräuschemission von mehr als 60dB (A) drohen bereits Gesundheitsschäden. 80 bis 100 dB (A) erreichen vorbeifahrende LKWs, Motorsägen oder Winkelschleifer. Hier droht bei Dauerlärm bereits der Gehörschaden.

 

Durch das anhaltende Nicht-Ahnden dieser Richtlinien und Bestimmungen in Deutschland wird weiterhin ein illegaler Wettbewerb auf dem Rücken der meist unfreiwillig betroffenen Fahrern geduldet. Die Nachbarländer Belgien und Frankreich hingegen setzen diese Bestimmungen mit Nachdruck durch. Dies wiederum fördert neuerliche Probleme auf deutscher Seite: aus Angst vor den Kontrollbehörden der Nachbarn laufen die Parkplätze und Rasthöfe hierzulande über, da hier keine Maßnahmen seitens der BAG zu befürchten sind. Die Auswirkungen sind menschenunwürdiges „Hausen“ auf engstem Raum…

 

zugeparktQuelle: Udo SkoppeckAbbildung 1 –  völlig zugeparkter und überbelegter Rastplatz an der deutsch/belgischen Grenze

 

 

 

 

pauseQuelle: Udo SkoppeckAbbildung 2 – Parkplatzsituation, hier soll der Fahrer sich über’s WE erholen

 

 

 

 

 

 

Beitragsbild – fragwürdige Erholung

 

Aus diesem Grunde erhebe ich den Vorwurf der Beihilfe und Unterlassung des per Kontrollverordnung verordneten Dienstauftrages. Dies fördert die Verkehrsgefährdung durch nicht ausgeruhtes Fahrpersonal. Das sehe ich als vorsätzliche Arbeitsverweigerung, Beihilfe und Unterstützung einer Rechtsbeugung durch vorsätzliche Untätigkeit – einer Rechtsbeugung zum Vorteil derjenigen Unternehmer, die sich dadurch einen Kostenvorteil gegenüber der korrekt arbeitenden Transport-unternehmer ergaunern.

Ich fordere die zuständigen Behörden auf, endlich Ihrem Dienstauftrag Folge zu leisten und gegen diese offensichtlichen Straftaten vorzugehen und damit dazu beitragen den fairen Wettbewerb wieder herzustellen!

Mit freundlichen Grüssen,

 

Udo Skoppeck

42697 Solingen

 

V.i.S.d.P.

Actie in de Transport Germany

www.actie-in-de-transport.org

 

1. Vorstandsvorsitzender

A.i.d.T.e.V.

Allianz im deutschen Transportwesen (Straßentransport) e.V.

www.aidt-ev.org

Bildquellen

  • zugeparkt: Udo Skoppeck
  • pause: Udo Skoppeck
  • fragwuerdige_erholung: Udo Skoppeck
  1. Peter Stolpmann

    Es kommt noch hinzu: Polizei Rückt nicht aus wenn Fliegender Wechsel auf Autobahn Parkplätzen statt finden. Fahrer kommen mit Reisebussen und steigen um auf Zugmaschinen Polnische Zulassung, Auflieger Deutsch, Fa LOOS. Habe es mal dokumentiert. Würde auf das Böseste beschimpft für sollche Bagatellen Rücken wir nicht Raus. Dafür Sei die BAG zuständig. Die kann man nicht Erreichen. Schön gar nicht an WOCHENENDEN!

    • Oh doch das BAG kann man erreichen. Die Tauschaktionen finden ja auch Freitags statt. Doch will das BAG keine Hetzjagten auf Speditionen veranstalten, so die Aussage des Zuständigen BAG Beamten in Münster. Hatte auch schon wegen der Fa. Roos (nicht Loos) hinterm BAG hinterher telefoniert.

      Hinzu kam die Aussage, dass ich ja keine Beweise dafür hätte, das die Fahrer Ihre Anreise nicht als Arbeitszeit nachtragen. Komischerweise wurde 3 Wochen nach meinem Anruf ein LKW dieser Firma in Belgien Kontrolliert. Rate mal was die festgestellt haben? Richtig: Anreise nicht als Arbeitszeit nachgetragen.

  2. Dem BAG sind doch die Hände gebunden, was die Durchsetzung der Wochenruhezeit betrifft. Was nützt es denn, wenn das BAG solche Ruhezeitverletzungen bei einer Kontrolle entdeckt? Das Fahrpersonalgesetz sieht hierfür keine Strafe vor. Also ist das BAG machtlos. Bevor die Politik nicht eindeutige Gesetze erlassen hat, bringt es nichts, ständig auf das BAG zu schimpfen.

    • Du hast den Brief gelesen? Dann findest du folgende Zeile als Rechenbeispiel nach Bussgeldkatalog darin >
      Das bedeutet jetzt schon in der BKatV bei NICHT-Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit nach zwei Wochen (im Fahrerhaus und eben nicht beim Lebensmittelpunkt des BKF!) je angefangene Stunde bei UNTERSCHREITUNG (pro Stunde) für den Unternehmer insg. 4.050 € ! (pro angefangene Stunde 90 € x 45 Stunden = 4.050 €)

    • Ich habe den Brief gelesen. Die entscheidende Frage für ein Bußgeld ist doch, ob eine an sich regelmäßige Ruhezeit im Fahrzeug tatsächlich als verkürzte Wochenruhezeit gewertet wird. Formal hat der Fahrer ja seine regelmäßige Ruhezeit gehabt. Er hat nur gegen den Artikel 8 Ziffer 8 verstoßen und das ist nicht bußgeldbewehrt.
      Man kann also nur vermuten, ob man dafür mit einem Bußgeld durchkommt, weil das eventuell als verkürzte Ruhezeit angesehen wird. Die Vermutung wird naturgemäß pro oder kontra ausfallen, jenachdem, welchem Lager man angehört.
      Es bringt also nichts, auf das BAG einzudreschen (zumindest in dieser Sache), solange die Bundesregierung hier keine Fakten schafft. Sie wird diese Fakten nicht schaffen, weil sie die Sache an die EU abgegeben hat.

    • Wenn die BAG an deutsche Fahrer gerät, weiten sich die gebundenen Hände komischer Weise.

    • Ich habe mich sehr intensiv mit der Frage der Wochenruhezeit beschäftigt und kenne auch den Artikel aus dem Trucker, den du beispielhaft verlinkt hast. Er bestätigt nicht nur MEINE Auffassung, sondern auch die Auffassung fast aller Experten, dass eine regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug gesetzeswidrig ist. Nur leider bringt es nicht viel. In Deutschland kann nur dann ein Bußgeld verhängt werden, wenn das Gesetz hierfür auch eines vorsieht. Und genau daran hapert es.
      Liest man sich mal den Artikel 8 Ziffer 6 durch, lässt sich daraus nicht zwingend ableiten, dass dagegen verstoßen wurde, nur weil die Ruhezeit im Fahrzeug verbracht wurde. Das macht man nur gerne, weil man eben so eine „Hilfskrücke“ zur besseren Argumentation braucht. Wenn also ein Bußgeld verhängt wird, muss auch der entsprechende Paragraph als Grundlage dafür genannt werden. Genau den gibt es aber nicht, denn es liegt in Wahrheit ein Verstoß gegen Artikel 8 Ziffer 8 vor und nicht gegen Ziffer 6.
      Was sollen die Mitarbeiter des BAG also tun? Ein Bußgeld ist rechtlich nicht durchsetzbar. Stilllegen ist auch kein Mittel, weil der Lkw sowieso schon steht und das ja gerade beanstandet wird. Nach Hause schicken geht auch nicht, weil der Fahrer dann von Amts wegen zu einem rechtswidrigen Verhalten genötigt wird. Vor allem aber kann der Fahrer in eine Situation kommen, wo er eigentlich keine andere Wahl mehr hat als seine Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen oder die Lenkzeit zu überschreiten.

      Diese Dinge müssen erst geklärt werden, bevor man hingeht und den BAG-Beamten Versagen vorwirft. Ohne diese Klärung hinterlässt man einen Scherbenhaufen und ein späterer Dialog wird nahezu unmöglich sein.

    • Nun die anderen EU Länder haben auch eine Möglichkeit hier ein Bußgeld festzulegen. Und das nicht gerade in geringer Höhe.

      Ach hier die Email aus Münster, wo das auch noch mal bestätigt wird, dass die reguläre Wochenruhezeit im LKW nicht als solche gewertet wird.

    • Mir ist bekannt, dass neben Frankreich auch Belgien ein Bußgeld für Verstöße gegen Artikel 8 Ziffer 8 verhängen. Das ist rechtens, weil es dort eine nationale gesetzliche Grundlage gibt. Hier ist die Situation eine ganz andere. Wie schon mehrfach hervorgehoben, fehlt es an den nötigen Gesetzen.

      Die Mail aus Münster ist nicht besonders hilfreich, um das Bußgeldproblem zweifelsfrei zu definieren. Die Polizei ist die Exekutive und darf wohl eine Einschätzung vornehmen, aber rechtssicher ist das nicht. Zunächst entscheidet die Judikative darüber, ob mit dem Verstoß gegen Artikel 8 Ziffer 8 auch gleichzeitig eine Nichtanerkennung der gesamten Ruhezeit einher geht. Meines Wissens gibt es noch keine Urteile darüber.
      Es spricht auch nichts dafür, dass eine regelmäßige Ruhezeit als verkürzte Ruhezeit gewertet werden soll. Es widerspricht dem Gedanken, den Fahrer vor Übermüdung zu schützen und dadurch die Straßen sicherer zu machen. Die Abwertung der regelmäßigen Ruhezeit hätte nur einen Zweck, nämlich den Verstoß über Umwege in den Bußgeldbereich zu bringen. Und das ist eben nicht im Sinne der Sozialvorschriften.

    • Nun das nichts dafür spricht, das eine Reguläre Wochenruhezeit als verkürzte gewertet werden kann sehe ich etwas anders, da in der 561 extra drin steht, das NUR die verkürzte Wochenruhezeit im Fahrzeug verbracht werden kann. Somit, so gehe ich davon aus, ist auch die Aussage des Beamten gerechtfertigt.

    • Was die Sache mit Frankreich und Belgien anbelangt, so sind diese neben anderen EU Mitgliedsstaaten in der Lage, vorgeschriebene EU Regeln in Landesrecht umzusetzen. Deutschland offensichtlich nicht.

    • Wie du ja schreibst, siehst du das anders.Das ist ok für mich. Wir drehen uns allerdings im Kreis, weil ich das anders sehe wie du. Damit wären wir dann wieder beim BAG. Woher sollen diese Leute denn die Rechtssicherheit nehmen ein Bußgeld zu verhängen, wenn alles nur auf Vermutungen und Einschätzungen basiert? Genau deshalb finde ich es ziemlich billig, ständig auf dem BAG rumzuhacken, weil sie in dieser Sache nichts tun (können).

    • Nun, bislang wird alles Rechtliche nur auf Vermutungen und Einschätzungen behandelt, bis es ein Grundsatzurteil darüber gibt.

      Nicht umsonst unterliegen Gesetze und Verordnungen der jeweiligen Interpretation der Juristen.

    • Damit ein Richter entscheiden kann, muss es erstmal Fälle geben, die tatsächlich im Zusammenhang mit einem Verstoß nach Artikel 8 Ziffer 8 stehen. Kennst du so einen Fall? Mir ist noch kein solcher bekannt. Die Exekutive versucht es gar nicht, solche Fälle zu produzieren. Deshalb wird es auch bei den Einschätzungen bleiben, in der Praxis aber nicht angewendet. Ohne Präzedenzfall, der durch alle Instanzen geht, ändert sich daran nichts. Damit sind wir wieder bei der Politik.
      Wir sind also mit unseren Meinungen gar nicht so weit auseinander wie es den Anschein hat. Ich stelle lediglich bei dir das Unvermögen fest, die Hetze gegen das BAG als ungerechtfertigt anzusehen. Ich nehme an, es ist der Solidarität zur Actie geschuldet und einer natürlichen Abneigung gegen die Obrigkeit. Deshalb ist es nicht zu beanstanden.

    • Es ist bemerkenswert, dass eindeutige Hinweise übersehen werden und im Gegenzug die Argumente mit Sturheit bzw. Actiesympathie abgetan werden. Das Bussgeld was ich oben schon erwähnte richtet sich gegen den Unternehmer und nicht gegen den Fahrer. Der BKF kann hier selbstverständlich in Ruhe weiter ausruhen und nach wiedererlangter Fahrtüchtigkeit seine Fahrt fortsetzen.

    • Ps. Ich habe sehr ausführlich mit Herrn Marquard in Berlin über diese Problematik gesprochen, und er hat mir sehr anschaulich erklärt unter welchen Zwängen das BAG steht. Das genau ist aber der Beweggrund der Behörde ständig auf den Fuß zu steigen, damit sich im Ministerium endlich etwas bewegt. Darüber hinaus hat eben auch dieser offene Brief dazu geführt, dass die Verantwortlichen überhaupt mit dem Fußvolk reden.

  3. John, dem BAG sind eben nicht die Hände gebunden. Wie im offenen Brief schon steht, sieht die BKatV jetzt schon ein Bußgeld für die Verstöße gegen Artikel 8 Abs. 8 vor. Die Beamten müssten sich einfach mal selber bemühen, sich hier Weiterzubilden.

    Aber auch anders können Sie trotzdem im Rahmen ihrer Möglichkeiten kontrollieren. Und selbst das tun Sie nicht. Deren Oberster Chef Andreas Marquardt hatte dem Udo Schiefner (SPD) auf nachfrage zu gesichert, dass das BAG jedem Hinweis nachgehen würde. Doch scheinbar scheinen das seine Schergen anders zu sehen.

    Ich komme jeden Tag min. 2x am Parkplatz Lusebrink auf der A42 Richtigung Oberhausen vorbei. Gerade Freitags ab ca. halb 4 morgens gehts da los. Die Fa. Roos aus dem Süddeutschen Raum tauscht dort Ihre Fahrer durch, die aus Polen mit Bussen ran gekarrt werden.

    Wer aufmerksam die Fachmedien verfolgt und auch dem was ein gewisser Herr Lausberg aus Belgien so gerne Veröffentlicht, der kann schon mal auf den Gedanken kommen, das hier was nicht stimmt. Also mal flux „zu Dienstzeiten“ bei der zuständigen BAG Dienststelle in Münster angerufen (und das mehrfach) um mal auf die Vorgänge auf diesem Parkplatz, die sich im übrigen da jeden Freitag abspielen, hin zu weisen.

    Beim ersten Telefonat versprach man mir noch, das man sich der Sache annehmen würde. Beim zweiten anruf musste ich mir schon sagen lassen, dass meine Behauptungen ja nicht belegbar seien und man wolle keine „Hetzjagdten“ auf Speditionen veranstalten. Wie man in meiner Antwort auf Peters Kommentar lesen kann, hat man 3 Wochen nach meinem letzten Anruf in Belgien ein Fahrer der Fa. Roos angehalten. Man konnte hier das nicht Nachtragen der Arbeitszeit, als welche ja die Anreise mit dem Bus oder einem Firmenfahrzeug gilt, bemängeln und auch mit einem Bußgeld versehen. Auch dies ginge nach dem Fahrpersonalrecht. Doch das will man anscheinend nicht.

    Das BAG hätte so viele Möglichkeiten zu kontrollieren, wie etwa Einhaltung der Kabotage etc. doch alles was man in diesem Zusammenhang liest, sind immer nur einzelne Zufallstreffer, wo die Beamten nicht in der Lage sind, hier mal genauer zu Kontrollieren. Es gibt genügend Dinge, die Kontrolliert werden können, doch die Kontrollen finden nicht statt. Die Ausrede ist immer die gleiche: Man hat kein Personal. Klar, wenn man nur 250 Beamte Bundesweit hat, die überhaupt eine Unterwegskontrolle machen können, man dafür aber 500 Beamte hat die nichts anderes machen, als zu gucken ob auch brav die Maut bezahlt wird, sieht man doch wo die Prioritäten liegen. Statt diese Beamten auch dahingehend zu Schulen, das auch diese Unterwegskontrollen durchführen könnten um die Dünne Personaldecke zu flicken….

    • Das BAG hat vor allem ein Problem:
      Die eigenen Kontrolleure. Diese sind meistens nicht direkt zum BAG gegangen, sondern dorthin versetzt worden. Mittlerweile hat sich das BAG zur Auffangstelle für (an anderen Orten) überflüssige Beamten entwickelt. Und eben jene, die sich dorthin haben versetzen lassen, weil sie einfach nur weiterhin Geld bekommen haben, sind die faulsten.
      (Aussage eines BAG-Beamten)

  4. Frank Hasenbach

    Die Gesetze sind doch hier fuer den Allerwertesten. Nur Belgien u d Frankreich greift durch. Auch wenn es um den Mindestlohn geht und dafuer bekommen sie von mir ein grosses Schulterklopfen. Uns steht als Deutsche hingegen keinerlei Regung mit Blick auf Nationalbesustsein oder erhaltung eigener Arbeitsplaetze zu. Mit der Aussage:“ Wir schaffen das“; geht es nur darum billige Arbeitskraefte ins Land zu bekommen fuer die Industrie. Frau Merkel hat da was falsch verstanden. Flueschtenden ( vor Krieg und Hunger ) Menschen muss man helfen bis es in ihrem Land wieder ertraeglich ist.Man muss sie nicht intregieren, u sie als preiswerte Arbeitskraefte zu missbrauchen. Das gleiche gild fuer Osteuropa. Unterhaelt man sich mit diesen Menschen wird schnell klar, dass sie mit ihrer Situation auch nicht zufrieden sind. In ihren Laendern explodieren die Preise aber fuer ihre Arbeit will man sie nicht richtig bezahlen. Dieses Europa ist ein grosses Exkriment…

  5. Sebastian

    Hinzuzufügen wären noch die Kleintransporterfahrer die oftmals mehrere Tage unter menschenunwürdigen (oft keine Koje oder nur eine bei Doppelbesatzung) in Ihren Fahrzeugen campieren und quer über die Vordersitze schlafen. Erholsamer Schlaf sieht definitiv anders aus! Diese Fahrzeuge stehen auch am Wochenende oftmals in der Botanik rum und zählen ebenso dazu (gewerblicher Güterkraftverkehr >2,8to).

    Dazu kommt die Kontrolle der Kabotage-Regelung die oft bis immer mangelhaft oder garnicht kontrolliert wird!

    Das könnte man im schlimmsten Fall schon als Unterlassung, Verschleierung oder sogar als Beihilfe betrachten!

  6. Hans - Jürgen

    Hallo,
    ihr habt ja alle recht.
    Ich bin seit 1990 Fahrer. Auch damals haben wir schon ganz ähnliche Probleme gehabt. Es wurde aber immer nur geredet, wie heute. Ändern wird und kann sich aber leider nichts.
    Der Fluss des Geldes wird immer nach oben sein. Die gesamte Weltwirtschaft ist darauf ausgerichtet die Masse der Menschen auszubeuten, im schlimmsten Fall zu versklaven.
    Die Macht der wenigen, die Weltweit die Fäden in der Hand halten, ist einfach zu groß.
    Es wird sich auch immer jemand finden lassen der einen Job mit schlechten Arbeitsbedingungen für noch weniger Geld macht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Offener Brief an das BMVI und das BAG

by Christian time to read: 8 min
22