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“P-ROLL”™ – die Innovation im Transportgewerbe!

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Zuletzt aktualisiert am 3. April 2017

W E L T N E U H E I T !  

Die Parkplatzverhältnisse in Deutschland sind für Lastkraftwagen katastrophal geworden! Allabendlich sieht man die Brummis suchend über die Parkplätze rollen. Die Einsicht des BMVI, dass Abhilfe geschaffen werden müsse und die im Auftrag des Bundes tatsächlich geschaffenen rund 13.000 neuen Lkw-Parkmöglichkeiten reichen bei weitem nicht aus. Immer mehr LKW sind hier in D als größtem Transitland der EU unterwegs, d.h. auch die Parkflächen werden immer knapper! Im Interesse der Verkehrssicherheit müssen die Fahrer jedoch die vorgeschriebenen Lenkzeitunterbrechungen und Ruhepausen einzuhalten!

Wir haben die Lösung!

Hier kommt P-ROLL“™

Die ultimative Lösung aller Parkplatzsorgen!

Egal wo, egal wann – mit „P-ROLL“™ haben Sie immer einen mobilen LKW-Stellplatz dabei! Einfach auf einer geeigneten Fläche ausrollen und parken. So machen die Ruhezeiten Spaß!

P-ROLL“™, die Innovation im Transportgewerbe!

Auf Wunsch auch mit eingearbeiten LED-Leuchten zum Absichern beim Parken auf Standstreifen und Zufahrten! P-ROLL“™! Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an unter www.p-roll.org

Die Handhabung ist denkbar einfach. Die P-ROLL“™Rolle wird unter der Stoßstange montiert und per Fernbedienung gestartet. Sie fahren bequem mit den Vorderrädern auf die Rolle und diese wird automatisch beim drüberfahren bis hinten ausgerollt. Wenn sie nach der Pause losfahren wird die gesamte Rolle am Heck ihrers Fahrzeuges wieder aufgerollt, und sie müssen beim nächsten Stop nur noch die P-ROLL“™ Rolle von hinten nach vorne umhängen für ihre nächste Pause.

Hier der Werbeflyer zum Ausdrucken und Weitergeben.

„P-ROLL“™ Flyer

Das Bundesverkehrsministerium hat bereits seine Zustimmung erteilt und wird die entsprechende Gesetzgebung noch diesen Monat dahingehend ändern, dass dem Parkplatzmangel endgültig der Garraus gemacht werden kann.


Zitat aus dem Bundesverkehrsministerium  :
(Quellennachweis ist diese Bundes-Drucksache DR-0104/2017)

“Das Recht auf Achtung vom Privatleben und Wohnung bei einem vorübergehendem ersichtlichen privaten abgegrenzten notwendigen Areal als „P-ROLL“™ – Parkplatz-Teppich auf öffentlichen staatlichen Grund, während der rWRZ nicht mehr im Fahrerhaus verbringen zu dürfen, ist auch bei Einsatz von Durchsuchungen und Beschlagnahmen, immer die Verhältnismäßigkeit zu wahren iZm. Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten. Die staatlich angeordnete Verpflichtung die rWRZ von 45 Stunden in einer „geeigneten Unterkunft“ außerhalb vom Fahrerhaus zu verbringen, ist auch in einem Zelt am LKW, nun dem BKF als Bürger, auf stattlichen Grund wie ein abgegrenzter Wohnraum zu gewähren.

Da es dazu eine Verpflichtung gibt, die im FPersG, OWiG und StVG besteht, verstärkt sich noch erheblich. In einer solchen Situation ist es eine im Sinne von Art. 13 GG mehr wie sachgerecht, die am Gemeinwohl orientierte Maßnahme und die Zweckbestimmung des vorhandenen Wohnraums auf dem Abgegrenzten Areal des „P-ROLL“™Park-Teppich, dadurch gerechtfertigt wird, daß sein Zweck grundsätzlich dieses Mittel heiligt. Dies jedenfalls dann, wenn — wie hier — die schutzwürdigen Interessen des staatlichen Eigentümers gegenüber dem BKF, bei allen Pflichten und Rechten zu rWRZ auch ausreichend gewahrt bleiben.”

Quelle: Buntesverkehrsministerium

 

  1. Ob das sich durchsetzt ich mag es bezweifeln, da unsere Ordnungshüter doch recht engstirnig sind

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“P-ROLL”™ – die Innovation im Transportgewerbe!

by Christian time to read: 4 min
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