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Nun ist es amtlich…

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Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2023

Viele hielten es für einen Witz, glaubten, dass es ohnehin nicht kommt. Das Verbot, die regelmäßige Wochenruhezeit von 45h im LKW zu verbringen.

Doch seit heute ist es amtlich. Ab morgen gilt die geänderte Fahrpersonalverordnung. Und die besagt nun auch das, was in Belgien schon ein paar Jahre gilt. Keine regelmäßige Wochenruhezeit mehr im LKW!

Das Fahrpersonalgesetz sah diese Möglichkeit bislang nicht vor, bzw. die Vorgabe aus der VO 561/2006/EG wurde einfach mal unter den Tisch fallen gelassen. Erst nach langem Hin und Her, Petitionen über Petitionen, Treffen der Politiker mit der einen oder anderen Fahrervereinigung, wurde es nun endlich beschlossen.

Das Gesetz soll helfen

Auch wenn es nur eine erste Version ist, so soll auch diese eines: Vor Sozialdumping schützen. Dumm ist hierbei allerdings nur, dass der Fahrer mit dran ist, wenn er im LKW erwischt wird, wie er seine 45er macht.

Rund 2000 € für den Fahrer und 7000 € für den Unternehmer als Bußgeld soll es geben. 

§ 8a wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Im Falle von Satz 1 Nummer 2 sorgt auch dann ein Unternehmer nicht dafür, dass die regelmäßige Wöchentliche Ruhezeit nach Artikel 8 Absatz 6 eingehalten wird, wenn diese im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht wird“

b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Im Falle von Satz 1 Nummer 1 wird die regelmäßige Wöchentliche Ruhezeit auch dann nicht eingehalten, wenn diese im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht wird.“

Wer Probleme damit hat: Abschnitt a) ist die Haftbarkeit für den Unternehmer, b) für den Fahrer. Heißt also im Umkehrschluss, es haften beide. Sowohl Fahrer als auch Unternehmer!

Mit dieser Änderung kann man immer noch 14 Tage oder länger draußen bleiben. Nur dass man dann alle 14 Tage eben NICHT im LKW schlafen darf.

Ja, ich weiß, einige wollen nichts anderes und fühlen sich dadurch benachteiligt, bzw. diskriminiert. Und nein, es ist nicht eure Aufgabe den LKW oder dessen Ladung zu bewachen. Wenn Ihr eure Pause im LKW verbringt und am Schlafen seit, macht Ihr das auch nicht. Es gibt für alles eine Lösung. Es ist aber nicht eure Aufgabe, diese zu finden!

Wie und wo das nun kontrolliert wird, ist mir völlig Latte. Man wird die geeigneten Grundlagen dafür nun schaffen müssen. Es ist auch hier nicht unsere Aufgabe darüber zu spekulieren, ob und wie und was gemacht wird. Nehmt das ganze einfach als Information hin und gut. 

Nachtrag zur Diskussion

Was für mich jetzt noch zu klären gilt, im Gesetz steht, dass man die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im LKW verbringen darf. Das ist so weit ok und auch gut so. Doch wenn ich jetzt nicht im Hotel pennen will, sondern die Möglichkeit habe, meine Wochenruhezeit bei Bekannten zu verbringen, was gilt dann als Nachweis? Reicht es, wenn ich ein Formloses-Schreiben dabeihabe? 

Denn bei vielen Fahrtenschreibern wird ja noch kein Standort gespeichert. Außer man hat die neueste Generation der VDO Tacho verbaut. Ich glaub, da frage ich mal nach….

Bildquellen

  • fragwuerdige_erholung: Udo Skoppeck
  1. Gregor Ter Heide

    ja richtig und gut im Öffenlichen Recht

    Das war immer schon so, da der Ruheraum eine Vorschrift ist, um sich am WE bzw bei der rWRZ zu erhole

    Hierzu hatte das BVerfG und der EuGHMR sowie die UN schon lange das Recht zum Ruheraum festgelegt

    Hier besteht nun nur das Öffentliche Recht iVm der rWRZ

    Das Recht an *zu Hause* ist ein Privat- Recht bzw Arbeitsvertrags-Recht und Tarifvertrags-Recht

  2. Alex Mahlknecht

    Das wird wohl eher ein kurzer Traum, wenn man die Brüsseler Nachrichten liest. Mehrfach verkürzte WRZ hintereinander sollen ermöglocht werden. Damit wäre diese Gesetz wohl inwirksam…

    • Ja von den Gerüchten hörte ich auch. Wollen wir mal abwarten was wirklich kommt…

  3. Hartmut Wimmer

    Ich mache grade den Führerschein CE,
    Frage:
    Wie soll das gehen wenn Mann laut Lenkzeit wie oft an Bahnen zu sehen die Trucks am Seitenstreifen oder auf Parkplätze stehen, weil die Rasthöfe überfüllt sind, muss man da zb. Eine Scheune auf der Wiese suchen oder im Winter dann ein Iglu bauen, die machen gesetze und Denken nicht mal an die Umsetzung, finde ich nicht gut so etwas.

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Nun ist es amtlich…

by Christian time to read: 4 min
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