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Darf mir mein Chef vorschreiben…

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Zuletzt aktualisiert am 19. November 2023

… welche Kleidung ich während der Arbeit zu tragen habe?

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Ich weiß, fotogen sieht anders aus.

Zurzeit geht mal wieder eine Diskussion bei Facebook steil, in der es darum geht, ob man während der Arbeitszeit auch in Jogginghose herumlaufen kann, oder ob dieses ein absolutes No-Go ist. 

Für mich ganz klar ein No-Go. Da trifft es sich gut, dass ich für den Online Herrenausstatter Big Basics ein paar Produkte testen soll.

Doch viele meinen halt, dass der Arbeitgeber einem ohnehin nicht vorschreiben kann, was man zur Arbeitszeit zu tragen hat oder nicht. Aber ist das wirklich so?

In vielen Berufen gibt es Kleidervorschriften. Ob diese logisch sind oder nicht, lassen wir mal außen vor. Ebenso dass alles, was der Sicherheit dient, schon gesetzlich festgelegt ist, wie etwa die Sicherheitsschuhe, in bestimmten Bereichen eine PSA (Persönliche Schutzausrüstung) etc.

Doch muss ich es akzeptieren, wenn mir der Chef bestimmte Kleidungsstücke verbieten oder gar vorschreiben will, welche Unterwäsche ich zu tragen habe?

Die Krux der Kleiderordnung

Nehmen wir mal andere Berufssparten wie etwa den Bänker. Den schon mal im Tarnanzug der russischen Armee hinter dem Schalter gesehen? Eigentlich nicht, oder? Denn auch hier entspricht es einer vorgeschriebenen Kleiderordnung, dass man eben nicht in einer Armeeuniform der Kundschaft gegenübertritt, sondern in „businesskonformer“ Kleidung.

Eine Kleiderordnung stellt in erster Linie immer einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer dar, die auch vom Grundgesetz her abgedeckt sind. Somit dürfte mir mein Chef gar nicht vorschreiben, was ich zu tragen habe, denn es gilt das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Doch warum schreibe ich dann diesen Artikel? 

Wie du kommst gegangen….

… so wirst du empfangen, sagt ein altes Sprichwort. Ein Arbeitgeber muss bei einer Kleiderordnung die Interessen der Arbeitnehmer genau abwägen. Als Arbeitgeber hat man ein großes Interesse an dem Image der Firma. Somit auch an ein einigermaßen einheitliches Erscheinungsbild.

Gerade, wenn die Mitarbeiter in Kundenkontakt stehen, so wie es bei uns Fahrern der Fall ist, darf der Eingriff in dieses Persönlichkeitsrecht etwas stärker sein, als z. B. bei denen, die im Büro arbeiten und keinen direkten Kundenkontakt haben. 

Unterwäsche?

Auch hier darf der Unternehmer eingreifen. Er darf sogar die Farbe der Unterwäsche vorschreiben, wenn dadurch kein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet ist, oder die Kleidung zu sexy ist. Darüber musste das Landesarbeitsgericht Köln (AZ.: 3 TaBV 15/10) entscheiden. Es ist zwar nur dann erlaubt, wenn es sich hier um eine Mitarbeiterin eines Sicherheitsdienstes handelt, aber es zeigt, wie weit der Arbeitgeber hier, was zu bestimmen hat.

Es gibt hier verständlicherweise keine klaren Regeln und ist wie immer vom Einzelfall abhängig.

Im Arbeitsvertrag

Hier kommt der Punkt, der für uns interessant ist. In vielen Arbeitsverträgen finden wir meistens den Passus: „angemessene Kleidung“. Dies ist ein dehnbarer Begriff und muss auch nicht näher formuliert sein.

Der Arbeitgeber hat im Zuge seiner Weisungsbefugnis grundsätzlich das Recht, über Kleidung und Erscheinungsbild des Arbeitnehmers zu bestimmen. Dabei geht es sowohl um Gefahrenprophylaxe als auch um Geschäftsinteressen – also etwa den legitimen Wunsch, ein Mitarbeiter möge auch via Outfit möglichst seriös und kompetent wirken. 

Sollten diese „Interessen“ allerdings zu heftig sein, kann man sich mit dem Verweis auf sein Persönlichkeitsrecht dagegen wehren. Denn dieses darf nicht völlig unterjocht werden. 

Laut einem Zeitungsartikel des Focus Money Online, darf der Arbeitgeber eine branchenübliche „Zurückhaltung“ verlangen, etwa bei Mitarbeitern mit Kundenkontakt. Also auch bei uns Fahrern, auch wenn es in dem Artikel nur um die Angestellten aus dem Büro geht.

Fazit des Ganzen

Wie man sieht, hat der Arbeitgeber ein gewisses Mitspracherecht, was die zu tragende Kleidung anbelangt. Auch wenn es im Arbeitsvertrag etwas ungenau steht mag, „Angemessene Kleidung“ ist nicht für jeden gleich. 

Wenn einem der Arbeitgeber aufgrund von Sicherheitsbestimmungen gewisse Kleidungsstücke verbietet, wie etwa gerade die Jogginghose, dann kann das berechtigt sein. Doch das ist jeweils im Einzelfall zu bewerten. Zur Not durch einen Anwalt.

Wie ich eingangs schon schrieb, trifft es hervorragend für den bald startenden Test übergroßer Arbeitskleidung. Da ich selbst nicht gerade der Schlankeste bin, habe ich mir bei Big-Basics ein entsprechendes Outfit bestellt und werde dies in ca. 4 Wochen genauer vorstellen.

Quellen: DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund)
 
Focus Money Online
 

  1. Magnus P.

    Hallo Christian,

    ich finde deinen Artikel ziemlich gut! Er betrachtet die ganze Thematik aus mehreren Blickwinkel und offenbart somit dem Leser eine neutrale Beschreibung der vorliegenden Problematik. Vor allem das Fazit gefällt mir besonders gut, weil einfach die Schlüsselaussagen nochmal schön zusammengefasst wurden. Der Leser erhält hier nochmal eine praktische Übersicht mit den wichtigsten Informationen.

    Meine Meinung zu dem Thema ist eigentlich deckend mit deiner. Sobald es um das Thema Sicherheit geht, sollte man die „individuellen“ Präferenzen „zurückschrauben“. Denn der Gesetzgeber hat sich bei der Sache was gedacht, wenn es dann sowas gibt wie die Pflicht Sicherheitsschuhe zu tragen. Meiner Meinung nach geht Sicherheit auch vor Optik. Mir ist es eigentlich egal, wie ich bei der Arbeit aussehe, wenn aber dafür meine Sicherheit gewährleistet werden kann. Ich arbeite in einem industriell geprägtem Betrieb und dort ist das Unfallrisiko etwas höher als in Büros. Wenn ich solche Arbeitsschuhe, wie die von Brewes, tragen muss, dann tue ich das gerne, weil ich weiß, dass in bestimmten Situationen diese Schuhe meine Gesundheit retten können.

    Vielen Dank für den Artikel. Es wurde viel Licht ins Dunkle gebracht.

    MFG.

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Darf mir mein Chef vorschreiben…

by Christian time to read: 6 min
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