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Der Kampf um das liebe Geld

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Der Kampf um das liebe Geld kann besonders dann nervig werden, wenn man seinen Arbeitgeber auf Nachzahlung verklagt.

In meinem Bekanntenkreis habe ich derzeit einen solchen Fall.

Günther* ist seit 2016 im Nahverkehr bei seinem derzeitigen Chef beschäftigt. Seine Aufgabe… Für einen der Großen Logistiker im Ruhrgebiet im Verteilervekehr tätig sein. Doch jetzt geht es um sein Geld.

2018 dann das aus

Günther ist nicht mehr der Jüngste. Große Auswahl hat er nicht, da er lediglich aufgrund seines Führerscheines nur die kleinen LKW bis 7,49t zGm fahren darf.

Das Bewegen der Tonnenschweren Paletten macht ihm arge Probleme. Dass man eine Palette mit über 1 Tonne Gewicht nicht mal eben mit dem Hubwagen irgendwo hin schiebt, wissen wir alle. Klar in jungen Jahren geht das noch. Aber mit fast 60 Jahren … Nicht wirklich.

Irgendwann ging es gar nicht mehr und Günther ging zum Doc. Nach etlichen Krankschreibungen kam dann das aus.

„Günther, Du und LKW fahren … Dein Körper schafft das nicht mehr.“

Für jeden der seit etlichen Jahren hinterm Steuer gesessen hat, erst mal ein Schlag ins Gesicht.

Der Arbeitgeber stresst rum

In der Zeit der ganzen Krankschreibungen kam irgendwann die „Kündigung“ per SMS. Das übliche „Du brauchst nicht mehr wiederzukommen.“ Rechtlich nicht haltbar.

Also Günther ab zum Anwalt, vorsorglich eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Der ganze digitale Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber kam auf den Tisch. Dass der Lohn dann nicht weitergezahlt wurde, sollte klar sein. Günther kam ja nicht zur Arbeit, also warum sollte er auch Geld bekommen.

Also ab zum Arbeitsamt, hier die Sachlage geschildert, die Schriftlichen Sachen auf den Tisch gelegt. Da Günther bis heute noch keine rechtskräftige Kündigung hat, ist das etwas Problematisch. Doch nach langen hin und her, Geld bekommt er nun vom Sozialamt. Das läuft wenigstens.

Der richtige Anwalt ist wichtig

Wie wichtig nun der richtige Anwalt ist, das weiß er jetzt. Viele Anwälte kennen sich mit der Situation in unserer Branche nicht aus. So geht z.B. sein derzeitiger Anwalt davon aus, dass ein LKW genau wie ein Büro nur Standortbezogen eingesetzt wird, da Günther ja lediglich für diesen großen Logistiker eingesetzt war. Das er zwischendurch auch mal andere Touren gefahren ist, spielt dabei keine Rolle.

Günther ist jeden morgen mit dem LKW von zu Hause aus gestartet und zum Laden gefahren. Vorher noch auf Firma vorbei, den Anhänger holen. Hier geht der Anwalt davon aus, man hätte ja auch mit dem privaten PKW zur Arbeit, sprich zu dem Einsatzort, fahren können. Nur, der Einsatzort, also der Logistiker untersagt den Subunternehmern das Abstellen der LKWs auf seinem Gelände. Ich persönlich kenne es auch nicht anders. Dein LKW, Dein Parkplatzproblem.

Die korrekte Dokumentation ist wichtig

Wie nun auch Günther merkt, ist die korrekte und vor allem detaillierte Dokumentation der täglichen Arbeitszeit wichtig.

Man muss bedenken, wenn man klagt, dann kann man die letzten 3 Jahre einklagen. Auch Günther macht dies. Gut, seine Arbeitszeiten hat er sich schön täglich aufgeschrieben, doch leider diese nicht vom Arbeitgeber bescheinigen lassen. Auf der Fahrerkarte werden ebenfalls die Zeiten gespeichert. Aber die wenigsten achten auch darauf, den Tacho korrekt zu bedienen. Bei vielen steht der beim Abladen auf Pause.

Doch zurück zu Günther. Anwaltlich wurde sich nun so geeinigt, dass Günther pro Tag eine Viertel Stunde für die Fahrt zur und eine Viertelstunde von der Firma nach Hause von seiner Täglichen Arbeitszeit abzieht. Also täglich eine halbe Stunde, da die Anreise zum Arbeitsplatz keine Arbeitszeit sei.

Da half es auch nichts, als ich dem Anwalt zu erklären versuchte, dass das so nicht grundsätzlich korrekt ist, da der LKW nicht unbedingt immer Standortbezogen ist. Der LKW kann heute hier, morgen da und übermorgen wieder ganz woanders eingesetzt werden. Selbst ich hatte über 2 Jahre den mir zugewiesenen LKW direkt vor der Haustür stehen und bin von hier aus auf Tour gegangen. Nein das war für den Anwalt nicht zu verstehen. Egal. Es geht hier um die Korrekte Dokumentation.

Aufschlussreiche Dokumentation spart Arbeit und Zeit

Stundenzetel Eben für diese habe ich mir via Excel eine Liste erstellt, in der ich meine geleisteten Stunden eintrage. Dabei kann ich dann mittels dieser Tabelle auch gleich die Nachtstunden, sofern welche Anfallen, auch ausrechnen lassen. Inwieweit das Ganze in Zusammenhang mit der Fahrerkarte, die ich ebenfalls selber auslesen kann, rechtlich gültig ist, habe ich selber noch nicht prüfen lassen. Mein damaliger Arbeitgeber hat meine Aufzeichnungen immer akzeptiert und mir danach meine Spesen bezahlt.

Ob das ganze irgendwann mal vor Gericht zu tragen kommt, will ich nicht hoffen. Für den Fall das es so ist, habe ich dann wenigstens die Aufzeichnungen.

Günther hat zum Glück auch seine Dokumentation gemacht. In dem jetzigen Prozess hat sein noch Arbeitgeber die Aufzeichnungen der Fahrerkarte Günthers Anwalt zugeschickt. Da Günthers Anwalt fürs Gericht, das Ganze in einer Excel Tabelle haben will, habe ich mich bereit erklärt, anhand der Daten die ich von Günther habe, in eine solche Tabelle zu übertragen. Zumindest insoweit das machbar ist, denn die Fahrerkarte konnte ich nur für 1 Jahr rückwirkend auslesen und die Daten seines Arbeitgebers sind Wochenweise ausgedruckt und somit nicht Nachvollziehbar.

Auch sollte hier ein Fachanwalt eine große Hilfe sein, wo hier eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft nicht gerade schädlich ist. Denn auch da hilft einem die in der Mitgliedschaft integrierte Rechtsschutzversicherung.

 

 

*Name geändert

Bildquellen

  • tumblr_nduvd3fdhh1u17smto1_1280: Netzfund

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Der Kampf um das liebe Geld

by Christian time to read: 8 min
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