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Frohes neues Jahr, man achte auf die Veränderungen

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Lassen wir das mit den Vorsätzen. Wer welche hat und auch das Durchhaltevermögen dafür, möge es Dir gelingen.

Ich habe schon seit Jahren keine Vorsätze mehr für das nächste Jahr, den erstens kommt es bekanntlich anders und zweitens als man denkt.

Änderungen im Straßenverkehr

Es wird deutlich höhere Bußgelder geben. Gerade für die KEP Branche interessant, da das Parken in zweiter Reihe, auf Geh und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen. Eigentlich sollte bis Ende 2019 da was passieren, gelesen habe ich davon noch nichts. Aber um mal zahlen in den Raum zu schmeißen: 100€ Bußgeld und in Gravierenden Fällen nimmt man auch an der Treuepunkte Aktion in Flensburg mit 1 Punkt teil.

Auch das 3 Minütige Halten auf Schutzstreifen soll nicht mehr erlaubt sein.

Was Sinnvolles. Die fehlende Rettungsgasse wird teurer

Rettungsgassenmuffel aufgepasst. Nach Inkrafttreten der neuen StVO seit Ihr mit 320 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

REchtsabbieger

Fahrzeuge mit einer ZGm ab 3,5 Tonenn dürfen künftig nur noch in Schritttempo innerorts abbiegen. Das unter dieses Gewicht nicht nur LKW’s fallen, sollte klar sein. Achja… Flensburg One Point!

Unsere Kampfradler bekommen mehr „offizielle Rechte“

Die Verkehrsrowdys auf 2 Rädern ohne Motor bekommen nun offiziell mehr Rechte.

Quelle: VerkehrsministeriumAb Morgen gibt es z.b. neue Verkehrsschilder, die das Überholen von Fahrrädern verbietet. Sollte man doch noch überholen dürfen, so gilt innerorts ein Abstand von 1,5 m und Ausserhalb ein Abstand von 2 m. Wird nervig werden, wenn diese Radikalen Verkehrsbremsen das auch so ausnutzen, dass man den Abstand nicht einhalten kann.

Ach und damit nicht genug. Das nebeneinander Fahren mit Fahrrädern ist ab 2020 offiziell Erlaubt, sofern der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Das wäre also immer 🙂

Dann war da noch …  das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll ab 2020 in einem Abstand von bis zu je acht Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder bis zu je fünf Metern vom Beginn der Eckausrundung verboten werden, sofern ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden oder eingezeichnet ist.

Oh fast hätte ich vergessen, dass es auch einen Grünen Pfeil für Radfahrer geben wird, der denen das Abbiegen grundsätzlich erlaubt. Heißt, wir müssen noch mehr damit rechnen, dass die einfach so aus der Straße geschossen kommen, ohne auf den Verkehr zu achten. Das machen viele Radfahrer eh schon, aber nun mit offizieller Genehmigung.

Jetzt mal was, was uns betrifft

Neuzugelassene Lang-LKW (18,75 bis 25,25 Meter Länge) müssen ab 01.07.2020 mit dem Abbiegeassistenten ausgerüstet sein. Zudem sind Mitblinkende Seitenmakierungsleuchten Pflicht.

Für Bestandsfahrzeuge gilt ab 01.07.2022 eine Nachrüstpflicht.

Das wars erst mal …

So das war es dann erst einmal mit den ganzen Neuerungen.

Nur so noch nebenbei, ich habe vergessen zu erwähnen, dass wir nun auch Motorräder mit 125 ccm mit normalen PKW Führerschein fahren dürfen. Einige die vor 1984 den Klasse 3 gemacht haben, dürfen dass schon länger, nun aber auch der Rest. Notwendig ist dafür ein Besuch in der Fahrschule, aber keine Prüfung.

Nächstes Jahr steht auch wieder die IAA in Hannover an. Steht schon dick in meinem Kalender.

So und jetzt aber …

 

Frohes Neues Jahr und danke für eure Treue. Möge 2020 ein gutes Schaltjahr werden.

Bildquellen

  • PYXPIJUMRRBQXODX4KRIK6GK4M_gallery_detail: Verkehrsministerium

Frohes neues Jahr, man achte auf die Veränderungen

by Christian time to read: 5 min
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