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Notfall oder besser gesagt, das leidige Thema mit der Notdurft

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Zuletzt aktualisiert am 2. November 2023

Hartnäckig hält sich das Thema, dass man jeden zu jederzeit auf seine Toilette gehen lassen muss, damit ein Fremder seine Notdurft verrichten kann.

Doch ist das wirklich so?

Aktuell ist bei uns Berufskraftfahrern kein Thema so akut, als, dass wir bei unseren Lade- und Lieferstellen nicht auf die Toilette dürfen.

Man verweigert uns oftmals den Gang zur Toilette oder stellt einfach Dixi Klos auf.

Und es tun sich Abgründe auf, wenn man liest, was einige Fahrer dazu sagen. Ich möchte das hier nicht wiedergeben. Nein, definitiv nicht.

Notdurftparagraf

Manch einer behauptet, es gäbe dieses Gesetz bezüglich der Notdurft.

So wird behauptet, dass man grundsätzlich auf die Toilette gelassen werden muss, wenn man denn muss. Belegen kann oder will das keiner.

Insofern habe ich mich selber auf die Suche gemacht und was habe ich gefunden?

Nichts!

Nein, wirklich nicht. Zumindest nichts, was diese These belegen könnte. Es gäbe da zwar einen Paragrafen im Strafgesetzbuch, aus dem man irgendwie diese Pflicht herleiten könnte, dass man im Falle der Notdurft die Toilette des anderen in Anspruch nehmen kann, doch juristisch betrachtet eher nicht.

§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Denn juristisch betrachtet, handelt es sich bei er Notdurft nicht um einen Notfall. Somit ist man auch nicht verpflichtet, jemanden Fremdes auf seine Toilette zu lassen.

Gesetzliche Auflagen

Jedes Unternehmen ist zwar verpflichtet, für seine Angestellten entsprechende Örtlichkeiten Geschlechter getrennt bereitzustellen, doch wir als Lieferanten / Abholer sind keine Mitarbeiter der Unternehmen und haben auch somit kein Anrecht auf die Benutzung der Toiletten.

Abschluss

Im Falle der Notdurft gibt es kein Anrecht darauf, die Toilette des anderen zu benutzen, wenn dieser es nicht will. Das Ganze nennt sich Hausrecht. 

Und Nein. Artikel 3 der EU Menschenrechtskonvention greift da auch nicht. Jemanden nicht auf seine Toilette zu lassen, ist keine Folter und auch keine erniedrigende Behandlung oder Strafe.

Als weiterführenden Link habe ich mal eine der meistbenutzten Suchmaschinen verlinkt, mit der entsprechenden Suche.

Nachtrag

Was zum Thema Sanifair

Da es ja scheinbar zum aktuellen Anlass gehört, mal was zum Thema Sanifair.

Dass es auf den Tank und Rastanlagen nicht immer alles hygienisch zugeht, ist nichts Neues. Das hatten wir schon, als ich Mitte der 1990er-Jahre mit dem Fahren anfing. Gerade im Sommer, wenn viele tagsüber im LKW schlafen müssen und sich abends auf eine erfrischende Dusche freuen, sollten diese auch sauber, das Wasser warm und vor allem, die sanitären Einrichtungen in einem technisch einwandfreiem Zustand sein.

Und da gibt es für die Fa. Sanifair keine Ausnahme. Mir wurde heute Morgen ein Video eines selbst ernannten Retter der Kraftfahrer zugeschickt, der sich diesem Thema angenommen hat. Meint er zumindest. Denn diese Person ist mittlerweile mit seiner Art und Weise, wie er »Probleme« angeht, bekannt.

Wenn ich dann im betreffenden Video höre, dass man schon 32 Beschwerde-E-Mails an Sanifair geschickt hat und darauf keine Reaktion kam, dann mache ich mir so meine Gedanken, wie denn wohl der Inhalt dieser E-Mails aussah. Ich will das aktuelle Verhalten von Sanifair nicht loben und auch nicht gutheißen, denn schließlich zahlt man 1 € dafür, dass man auf eine saubere Toilette seinem Bedürfnis nachgehen kann. Vollgeschissene Wände und Toiletten benötigt keiner. Und wie ich es dieser Person schon öfter gesagt habe: Der Ton macht die Musik.

Noch ein kleiner Hinweis

Da auf Facebook oben erwähnte Person Sanifair beschuldigt hat, man würde nicht auf Beschwerden reagieren, war ich so frei und ebenfalls eine »Beschwerde« zu übermitteln. Wie nicht anders zu erwarten war, habe ich eine Antwort bekommen, in der mir auch noch mal bestätigt wurde, dass man weiterhin Beschwerden entgegennimmt.

Allerdings nun mal von meiner Seite aus: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus. Oder eben nicht. Wer möchte, dass was getan wird, sollte sachlich bleiben, sofern es auch schwerfallen könnte. Dann bekommt man auch eine Antwort. Ob dann auch dieser Antwort Taten folgen, bleibt abzuwarten.

Ich gebe hier jedoch nicht die Hoffnung auf, dass sich was ändern wird. Auch wenn das Papier geduldig sein mag.

  1. Willems

    Das ist menschenverachtend und unwürdig. Wenn die Notdurft keine Not ist ja meine Güte was denn.

  2. Auf der moralischen Seite gebe ich Dir recht. Auf der anderen… Wenn ich niemand fremden in mein Haus lassen will, dann ist das so.

    Und solange es nicht einen gesundheitlichen Grund gibt, kann man sich ja rechtzeitig darum kümmern, dass man irgendwo aufs Klo gehen kann (Zu Hause, Öffentliche Toiletten etc.).

  3. Der alte Mann

    Vielleicht ist die ja ein weiterer Grund das Fahrerhaus in die Arbeitsstättenverordnung einzubeziehen. Lt. ASR A4.1 : (3) Arbeitsstätten sind mit Toiletten für die Beschäftigten auszustatten.

    • Naja eine Toilette würde ich jetzt nicht im LKW haben wollen. Aber das mit der Arbeitsstättenverordnung ist in soweit schon wichtig, wegen einer gescheiten Klimatisierung. Zumindest müsste da was getan werden.

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Notfall oder besser gesagt, das leidige Thema mit der Notdurft

by Christian time to read: 6 min
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