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Für alle Arbeitgeber – Leistungsgerechte Bezahlung

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Zuletzt aktualisiert am 15. November 2020

Bei Facebook habe ich einen Text gefunden, der mal die Leistungsgerechte Bezahlung von uns Fahrern im Fernverkehr behandelt.

Leistungsgerechte Bezahlung in unserer Branche seit Jahren ein streitbares Thema. Doch nun erst mal den Text:

 

Für alle Arbeitgeber:
„Leistungsgerechte Bezahlung“
Im Fernverkehr zu 90 % üblich: dreimal die Woche 15 Stunden Schicht zweimal die Woche 13 Stunden Schicht. Das ergibt 14,4 Stunden täglich im Schnitt und auf 22 Arbeitstage im Monat hochgerechnet ergibt das sage und schreibe 316 Stunden! Diese 316 Stunden im Monat wird fast jeder LKW-Fahrer im Fernverkehr immer mit Arbeit verbringen, auch wenn er natürlich auf Pause stellen !muss! was ja von den meisten Arbeitgebern im Fernverkehr verlangt wird.
Natürlich gibt es Ausnahmen aber zu 90 % ist das in dieser Branche NORMAL… Ein LKW-Fahrer mit Herz und Seele der seinen Beruf mit Leidenschaft ausübt beschwert sich aber natürlich nicht darüber. Deshalb er bringt er eine sehr gute Leistung! Wenn Sie also in Zukunft in ihren Stellen Ausschreibungen von einer
leistungsgerechten Bezahlung
sprechen dann rechnen Sie bitte 316 Stunden im Monat. Multiplizieren Sie das (nur ) mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn in Deutschland und dann sprechen wir von einem monatlichen Grundgehalt von MINDESTENS 2.750 €, ohne Zulagen und ohne Spesen.

Komischerweise sind viele der Meinung, Spesen seien ein Lohnbestandteil. Ist aber nicht so. Spesen sind Spesen.
Zusätzlich sollten Sie die Ehre haben gesetzlich vorgeschriebene Nachtzuschläge zu vergüten, und wenn es nur eine monatliche Pauschale ist die „leistungsgerecht“ ist.
Pünktliche Lohnzahlung ist übrigens selbstverständlich! Schon alleine aus dem Grund, weil ein anständiger LKW-Fahrer seine Arbeit auch pünktlich und zuverlässig erbringt.
Ein ordentlicher und gepflegter Fuhrpark sowie ein netter Disponent und ein tolles Arbeitsklima sind zwar grundlegend tolle Sachen, aber davon kann kein ordentlicher LKW-Fahrer seine monatlichen Rechnungen bezahlen und seiner Familie und sich selbst auch etwas bieten.

Sollte dies in Ihrem Unternehmen nicht möglich sein dann bitte ich Sie freundlichst nicht mehr von leistungsgerechter Bezahlung zu sprechen da man dies dann als glatte Lüge bezeichnen kann.
Schreiben Sie dann lieber:
„wir bieten Ihnen branchenübliche schlechte Bezahlung“ Das wäre dann nämlich wenigstens ehrlich.
Und noch etwas: Bewerber stellen Ihnen persönliche Unterlagen zur Verfügung, meistens per E-Mail.
Eine Rückmeldung sehe ich als Ihre Pflicht, wenn sie sich als gutes Unternehmen bezeichnen wollen. Das gehört einfach zum guten Ton.
Ich wünsche mir das sich hier mal Unternehmen Präsentieren, die den Arsch in der Hose haben nicht mit langweiligem Politacker-deutsch zu inserieren, sondern Klartext reden was den Lohn betrifft. Offene Karten und gute Entlohnung schafft zufriedene langjährige Mitarbeiter. Dann brauchen sie auch nicht ständig neue Fahrer suchen. Aber meistens heißt es ja „Fuhrparkerweiterung“
Mit freundlichen Grüßen
Ein leidenschaftlicher Fernfahrer (im Namen aller Kolleginnen und Kollegen die täglich eine wunderbare Arbeit leisten)

Ich komme nicht umhin diesen Text mal auseinander zu pflücken, da dieser den einen und anderen Fehler enthält. Zum Teil liegt es daran, dass er schon was älter ist, zum anderen die Berechnung ist nicht gerade das, was hier passt.

Die geleisteten Stunden

Im Fernverkehr kam ich nicht jede Woche auf diese Stunden. Mal war es mehr, mal war es weniger. Daher passen hier die Stunden nicht wirklich. Weiterhin geht hier der Verfasser des Textes von einer 5-Tage-Woche aus. Rechne ich mir das zusammen, komme ich auf 76 Stunden in einer Woche, macht im Durchschnitt aber nur 14,2h pro Tag aus. Hochgerechnet auf den ganzen Monat liegt man dann nur noch bei 312,4h / Monatlich.

Aktuell liegt der Mindestlohn bei 9,35 € was dann wiederum mehr ergibt, als im Text angegeben. Brutto läge man dann bei 2.920,94 €. Ohne Spesen, ohne Zulagen.

Mindestlohn und die Zulagen

Nicht alles an Zulagen, darf auch auf den Mindestlohn angerechnet werden. Spesen schon mal gar nicht, Zulagen für Nacht / Schichtarbeit auch nicht.

Eine genauere Auflistung, was alles hinzugerechnet werden darf und was nicht, hat u.a. der Zoll auf seiner Webseite veröffentlicht.

Leistungsgerecht

Das empfinden was eine Leistungsgerechte Bezahlung ist,  wie ich oben bereits geschrieben habe, immer wieder ein Streitbares Thema.

Ich selber bin jahrelang Fernverkehr gefahren, sowohl National als auch International. Man hat meistens mehr psychische als physische Arbeit zu leisten. Also mehr geistige als Körperliche.

Da auch noch andere hier lesen, die nicht der Fahrergilde angehören, unter Geistige Arbeit versteht man hier, das über mehrere Hunderte Kilometer konzentriert sein, das Fahrzeug in der Spur zu halten und auf alle Eventualitäten sofort reagieren zu können.

Das in den Medien und auch gerade bei Facebook viele kein anderes Hobby haben, als jeden Unfall mit einem LKW zu posten und sich darüber auch mehr oder weniger „Professionell“ auslassen, lässt das surreale Empfinden über die Häufigkeit der Unfälle am Stauende deutlich steigen, in Wirklichkeit sind es aber weniger. Nicht das die Unfälle so schon schlimm sind, aber das Verbreiten der Nachrichten reicht aus, um Menschen damit zu beeinflussen, dass die Unfälle mehr werden.

Somit werden dann auch gleich alle LKW-Fahrer in die gleiche Schublade gesteckt. Doch wäre dem wirklich so, würde es mehr Unfälle am Stauende geben, was aber nicht der Fall ist. Egal, weiter mit dem eigentlichen Thema.

Körperliche Arbeit leisten wir Fahrer auch. Plane auf und zu, die Ladungen sichern oder für das Abladen vorbereiten, Be- und Entladen. Das wir das nicht wie ein Jedi Ritter machen und die Ware per Gedankenkraft vom LKW ins Regal schweben lassen können, ist hier wohl logisch. Auch wird in den seltensten Fällen, das Fahrzeug von anderen Be- oder Entladen.

Klar, die geleisteten Stunden müssen gerecht bezahlt werden. Daher ist die Rechnung mit dem Mindestlohn und den 312 Stunden nicht falsch. Das Ergebnis schon gar nicht. Ich halte daher die 2920 € Brutto + Spesen als gerechtfertigt.

Nahverkehr

Ketten aufziehenIm Nahverkehr sieht das schon wieder anders aus. Die gefahrenen Kilometer kommen bei weitem nicht an die im Fernverkehr ran, dafür ist die körperliche Arbeit deutlich mehr. Man muss öfters die Plane öffnen und schließen, hier mal eben mit dem Hubwagen eine oder mehrere schwere und nicht so schwere Paletten von der Ladefläche holen ständig die Ladungssicherung anpassen. Oder halt wie bei mir, bei egal welchen Wetterbedingungen auf den Kran, laden, abladen, Ketten aufziehen, Reparaturen soweit möglich, selber erledigen. Aber das nur mal als Beispiel.

Leistungsgerecht

Leistungsgerecht ist nicht gleich. Wie die genannten Beispiele zeigen, sind diese Individuell festzulegen. Aber wie gesagt, im Fernverkehr sind 2920 € schon gerechtfertigt. Im Nahverkehr darf es da ruhig schon was mehr sein.

Klar, hier stellt sich wieder die Frage, wie soll das bezahlt werden. Nun, aufgrund der derzeitigen Situation, gehen die Frachtpreise eher in den Keller, als wie gewünscht nach oben. Aber das liegt nicht im Machtbereich des Fahrers. Das müssen die Herrn Spediteure schon selber regeln.

 

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Für alle Arbeitgeber – Leistungsgerechte Bezahlung

by Christian time to read: 9 min
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