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Änderung in der Warnwestenpflicht

Seit dem 05.06.2013 besteht ja eine Pflicht zur Mitführung der Warnweste in PKW’s, LKW’s etc. Hierbei muss pro Fahrzeuginsasse min. 1 Warnweste vorhanden sein. Wer es genauer wissen möchte, schaut einfach mal in der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Bundesrat 445 /13) nach.

Aldi, Lidl und Co. Es ändert sich nichts

Aufgrund eines Beitrags bei einem Berufskollegen, musste ich feststellen, das sich auch nach Jahren bei den Zentrallagern nichts geändert hat.

Ein starkes Stück

Die Tariffähigkeit der CGZP - oder auch nicht.