Die Europäische Union will Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren sozialer Netzwerke, Online-Spiele und digitaler Plattformen schützen. Der EU KIDS Act sieht dafür neue Altersgrenzen und strengere Regeln für Anbieter vor. Doch was bedeutet das für unsere Privatsphäre? Müssen künftig auch Erwachsene ihr Alter nachweisen? Und warum sollen nur Kinder vor kommerziellem Profiling geschützt werden?
Kinder schützen – aber zu welchem Preis?
Ich habe selbst Kinder. Und selbstverständlich möchte ich, dass sie sich möglichst sicher im Internet bewegen können.
Dafür tue ich auch selbst einiges.
In unserem Haushalt nutze ich AdGuard Home auf einem Raspberry Pi als Netzwerkweite Werbe- und Trackingfilterlösung. Ich beschäftige mich mit Datenschutz, achte auf die eingesetzte Software und versuche vor allem, meinen Kindern zu erklären, welchen Gefahren sie im Internet begegnen können.
Denn eines sollte uns klar sein: Kein Filter, keine Alterskontrolle und kein Gesetz kann die Aufklärung durch Eltern vollständig ersetzen.
Deshalb finde ich es grundsätzlich richtig, dass sich die Europäische Union mit dem Schutz Minderjähriger im Internet beschäftigt.
Doch als ich mir den vorgeschlagenen EU KIDS Act genauer angeschaut habe, kamen bei mir einige Fragen auf.
Wie weit sollen Alterskontrollen gehen? Welche Daten müssen Nutzer künftig preisgeben? Und was passiert mit unserer Möglichkeit, uns anonym oder unter einem Pseudonym im Internet zu bewegen?
Besonders beschäftigt mich dabei eine Frage:
Wie schützen wir Kinder, ohne gleichzeitig die Privatsphäre aller Internetnutzer einzuschränken?
Was ist der EU KIDS Act?
Am 17. September 2026 stellte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue EU-Verordnung vor.
Die offizielle Bezeichnung lautet EU Keeping Internet Digital Spaces Accountable and Trustworthy, kurz EU KIDS Act.
Das Gesetz soll Kinder und Jugendliche besser vor schädlichen Inhalten, Cybermobbing, sexueller Belästigung und manipulativen Plattformfunktionen schützen.
Außerdem will die Kommission verhindern, dass Anbieter ihre Dienste gezielt so gestalten, dass Minderjährige möglichst viel Zeit damit verbringen.
Dazu gehören beispielsweise endloses Scrollen, automatisch startende Videos oder Benachrichtigungen, die Nutzer immer wieder zurück auf eine Plattform locken sollen.
Der Vorschlag betrifft nicht nur soziale Netzwerke. Auch Videoplattformen, Online-Spiele, App-Stores und bestimmte KI-Systeme sollen zusätzliche Vorgaben erhalten.
Wichtig: Der EU KIDS Act ist noch kein beschlossenes Gesetz.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union müssen sich mit dem Vorschlag befassen. Dabei können einzelne Bestimmungen verändert werden.
Welche Altersgrenzen sind geplant?
Für bestimmte soziale Netzwerke und Videoplattformen sieht der Vorschlag ein abgestuftes Modell vor.
Unter 13 Jahren: Kinder sollen keine eigenen Konten bei den betroffenen sozialen Netzwerken erhalten. Für bestimmte kindgerechte Videoangebote sind eng begrenzte Ausnahmen über Elternkonten vorgesehen.
13 und 14 Jahre: Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigte sollen eingeschränkte und betreute Konten einrichten können. Vorgesehen sind unter anderem Zeitbegrenzungen von höchstens einer Stunde täglich und die Zustimmung zu Kontakten.
Ab 15 Jahren: Jugendliche sollen selbstständig Konten eröffnen können. Die Plattformen müssen trotzdem besondere Schutzvorgaben für Minderjährige einhalten.
Die Altersregelungen gelten dabei nicht pauschal für sämtliche Webseiten, sondern insbesondere für bestimmte Dienste mit risikobehafteten Funktionen.
Das ist eine wichtige Unterscheidung.
Wer behauptet, künftig dürfe kein Kind unter 15 Jahren mehr das Internet benutzen, gibt den Vorschlag falsch wieder.
Trotzdem stellt sich die Frage, wie die neuen Altersgrenzen technisch durchgesetzt werden sollen.
Und damit kommen wir zum ersten Problem.
Wie soll mein Alter überprüft werden?
Bislang reicht es auf vielen Plattformen aus, bei der Registrierung ein Geburtsdatum anzugeben.
Das lässt sich natürlich problemlos falsch eintragen.
Genau diese einfache Selbstauskunft soll bei betroffenen Diensten künftig nicht mehr genügen.
Die Europäische Kommission setzt deshalb auf zertifizierte Altersnachweise.
Dabei soll ein Dienst beispielsweise lediglich erfahren, ob jemand eine bestimmte Altersgrenze erreicht hat.
Name, Geburtsdatum oder vollständige Ausweisdaten sollen ihm dafür nicht offengelegt werden müssen.
Technisch können hierfür sogenannte Zero-Knowledge-Verfahren eingesetzt werden. Vereinfacht gesagt beweist man damit eine bestimmte Eigenschaft, ohne sämtliche Informationen offenzulegen, aus denen sich diese Eigenschaft ergibt.
Das klingt zunächst nach einem vernünftigen Datenschutzansatz.
Doch dabei darf eine Frage nicht untergehen:
Warum muss ich überhaupt beweisen, wie alt ich bin, wenn ich bislang denselben Dienst ohne einen solchen Nachweis nutzen konnte?
Die Kommission erklärt, dass nicht jeder Erwachsene grundsätzlich erneut überprüft werden müsse. Anbieter könnten auch vorhandene, ausreichend zuverlässige Informationen verwenden, um das Alter einzuschätzen.
Aber damit entsteht direkt die nächste Frage.
Woher stammen diese Informationen? Und welche Daten werden dafür ausgewertet?
Ein System, das möglichst wenig personenbezogene Daten überträgt, ist noch nicht automatisch datenschutzfreundlich, wenn zuvor umfangreiche Daten benötigt werden, um das Alter überhaupt zuverlässig festzustellen.
Die europäische digitale Identität: freiwillig oder irgendwann unvermeidlich?
In der Europäischen Union wird derzeit an der europäischen digitalen Identitätswallet gearbeitet.
Damit sollen Bürger künftig verschiedene digitale Nachweise verwalten können.
Auch ein Altersnachweis könnte darüber erfolgen.
Die Nutzung soll freiwillig sein. Außerdem sieht die EU mindestens eine kostenlose Altersnachweismöglichkeit vor, die keine digitale Identitätswallet voraussetzt.
Das ist ausdrücklich zu begrüßen.
Trotzdem befürchte ich eine Entwicklung, die wir bereits von anderen digitalen Diensten kennen.
Eine Funktion wird zunächst freiwillig angeboten. Später wird sie zunehmend vorausgesetzt, weil sich immer mehr Anbieter darauf verlassen.
Irgendwann stellt sich dann nicht mehr die Frage, ob ich einen digitalen Altersnachweis verwenden möchte.
Sondern nur noch, welchen ich verwenden muss, um einen bestimmten Dienst überhaupt nutzen zu können.
Diese Entwicklung ist nicht zwangsläufig. Der EU KIDS Act schreibt auch keine allgemeine Ausweispflicht für das gesamte Internet vor.
Aber wir sollten verhindern, dass aus einzelnen Alterskontrollen schleichend eine allgemeine Zugangsvoraussetzung wird.
Denn ich möchte weiterhin im Internet recherchieren, Webseiten besuchen, Spiele spielen und mit anderen Menschen kommunizieren können, ohne mich ständig digital legitimieren zu müssen.
Muss ein Messenger wissen, dass mein Kind mein Kind ist?
Dieser Punkt beschäftigt mich besonders.
Wenn ich meinem Kind eine Nachricht über einen Messenger schreibe, warum sollte der Anbieter wissen müssen, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis wir stehen?
Es könnte schließlich genauso gut ein Großelternteil, ein Onkel oder eine andere vertraute Person sein.
Für die Zustellung einer Nachricht ist dieses Wissen grundsätzlich nicht erforderlich.
Bei bestimmten betreuten Kinderkonten sieht der KIDS Act allerdings vor, dass die elterliche Verantwortung nachgewiesen werden kann beziehungsweise muss.
Die EU will dafür datenschutzfreundliche Verfahren schaffen.
Das bedeutet nicht, dass künftig jeder Messenger sämtliche Familienbeziehungen seiner Nutzer überprüfen müsste.
Trotzdem halte ich es für wichtig, dass hier klare Grenzen gezogen werden.
Ein Nachweis der Sorgeberechtigung kann erforderlich sein, wenn Eltern bestimmte Funktionen für ein Kinderkonto freigeben sollen.
Daraus darf aber nicht entstehen, dass private Anbieter dauerhaft Informationen darüber sammeln, wer mit wem verwandt ist.
Auch sollten solche Informationen niemals für Werbung, Profilbildung oder andere kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Meine Familie ist kein Datensatz für irgendeinen Plattformbetreiber.
Was hat das mit der sogenannten Chatkontrolle zu tun?
Parallel zum EU KIDS Act beschäftigt sich die Europäische Union schon seit Jahren mit Regelungen zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet.
In der öffentlichen Diskussion ist dieses Vorhaben unter dem Begriff „Chatkontrolle“ bekannt geworden.
Dabei geht es insbesondere darum, wie Anbieter Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erkennen, melden und entfernen sollen.
Im Juli 2026 wurden befristete Regeln wieder eingeführt, die bestimmte freiwillige Erkennungsmaßnahmen von Anbietern ermöglichen. Über einen dauerhaften Rechtsrahmen wird weiterhin verhandelt.
Dabei ist wichtig: Der KIDS Act und die sogenannte Chatkontrolle sind zwei eigenständige Gesetzgebungsvorhaben.
Sie sind nicht dasselbe, und aus dem KIDS Act ergibt sich auch keine allgemeine Verpflichtung, private Nachrichten zu durchsuchen.
Trotzdem sollten wir ihre möglichen Wechselwirkungen betrachten.
Wenn Plattformen zunehmend Altersnachweise verlangen und familiäre Konten miteinander verknüpfen, entstehen zusätzliche technische Strukturen.
Wenn gleichzeitig darüber diskutiert wird, private Kommunikation automatisiert auf bestimmte Inhalte zu untersuchen, müssen wir uns fragen, welche Auswirkungen beide Entwicklungen zusammen auf unsere Grundrechte haben könnten.
Ich halte die Vertraulichkeit privater Kommunikation für ein grundlegendes Recht.
Und dazu gehört für mich auch eine wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Technische Hintertüren oder eine pauschale Überprüfung privater Nachrichten auf den Endgeräten der Nutzer sind für mich keine akzeptable Antwort auf die Gefahren im Internet.
Die Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs ist eine wichtige staatliche Aufgabe.
Sie muss aber gezielt, rechtsstaatlich kontrolliert und unter Wahrung der Grundrechte erfolgen.
Warum eigentlich nur Kinder vor manipulativen Algorithmen schützen?
Hier komme ich zu einem Punkt, der meiner Meinung nach in der gesamten Diskussion zu kurz kommt.
Der EU KIDS Act will Minderjährige besser vor manipulativen Empfehlungsmechanismen schützen.
Personalisierung auf Grundlage von Tracking soll für sie standardmäßig deaktiviert sein. Außerdem sollen Empfehlungssysteme stärker auf sichere und geeignete Inhalte ausgerichtet werden.
Das halte ich grundsätzlich für sinnvoll.
Aber warum beschränken wir solche Maßnahmen auf Kinder?
Auch Erwachsene werden auf Plattformen ständig analysiert.
Welche Beiträge schauen wir uns an? Worüber regen wir uns auf? Welche Produkte interessieren uns? Wie lange betrachten wir ein Video?
Aus diesen Informationen lassen sich umfangreiche Interessenprofile erstellen.
Und je genauer ein Anbieter seine Nutzer kennt, desto gezielter kann er Werbung auswählen und Inhalte präsentieren.
Natürlich ist nicht jeder Algorithmus schlecht.
Eine Suchmaschine benötigt Verfahren, um Ergebnisse zu sortieren. Eine Videoplattform darf mir auch Inhalte anzeigen, die ich ausdrücklich abonniert habe.
Aber dafür muss sie nicht zwangsläufig mein Verhalten auf zahlreichen Webseiten und in unterschiedlichen Apps verfolgen.
Ich würde deshalb noch weitergehen als der KIDS Act.
Kommerzielles Profiling zu Werbezwecken sollte grundsätzlich verboten werden – unabhängig vom Alter der Nutzer.
Werbung lässt sich auch ohne persönliche Überwachungsprofile anzeigen.
Beispielsweise passend zum Inhalt einer Webseite.
Wer einen Artikel über Rundholztransporte liest, könnte Werbung für Arbeitskleidung oder Nutzfahrzeugtechnik sehen.
Dafür muss kein Werbenetzwerk wissen, welche anderen Webseiten der Leser gestern besucht hat.
Der Mensch als Handelsware
Der kommerzielle Handel mit personenbezogenen Daten ist für mich eines der größten Probleme unserer digitalen Gesellschaft.
Dabei beginnt die Datensammlung nicht erst auf einer Webseite.
Schon Gerätehersteller und Betriebssystemanbieter können umfangreiche Informationen über die Nutzung ihrer Produkte erhalten.
Hinzu kommen Apps, Werbenetzwerke, Analyseanbieter und Datenhändler.
Manche Apps finanzieren sich durch Werbung oder die kommerzielle Nutzung von Nutzerdaten.
Das bedeutet nicht, dass jede kostenlose App heimlich Daten verkauft. Aber das Geschäftsmodell der verhaltensbasierten Werbung schafft wirtschaftliche Anreize, immer mehr Informationen zu erfassen.
Besonders problematisch wird es, wenn Daten aus verschiedenen Quellen miteinander kombiniert werden.
Aus zunächst unscheinbaren Einzelinformationen können sehr persönliche Profile entstehen.
Und der betroffene Mensch weiß häufig nicht einmal, welche Unternehmen seine Daten verarbeiten.
Gespräche heimlich über Mikrofone aufzuzeichnen oder auszuwerten, wäre ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre.
Dass Smartphones generell und dauerhaft Gespräche für personalisierte Werbung abhören, ist allerdings nicht belegt. Man sollte solche Behauptungen deshalb nicht mit den nachweisbaren Trackingpraktiken gleichsetzen.
Umso wichtiger sind klare Zugriffsrechte für Mikrofone, wirksame technische Kontrollen und Sanktionen bei tatsächlichem Missbrauch.
Ich möchte jedenfalls nicht, dass Menschen für Unternehmen in erster Linie aus möglichst gut verwertbaren Datenprofilen bestehen.
Der Mensch darf nicht zur Ware werden, nur weil er digitale Technik benutzt.
Open Source zeigt, dass es auch anders geht
Wer sich mit freier und quelloffener Software beschäftigt, kennt viele Alternativen zu datenintensiven kommerziellen Diensten.
Es gibt Betriebssysteme, Messenger, Browser und zahlreiche Anwendungen, die ohne umfangreiche Nutzerprofile auskommen.
Open Source allein ist natürlich keine Garantie für Datenschutz oder Sicherheit.
Aber offener Quellcode ermöglicht grundsätzlich eine unabhängige Prüfung. Außerdem können alternative Anbieter und Entwickler Lösungen schaffen, die nicht auf umfassender Datenerhebung beruhen.
Gerade deshalb halte ich die Wahlfreiheit bei Betriebssystemen, App-Stores und Softwareinstallation für so wichtig.
Google steht beispielsweise wegen seiner geplanten beziehungsweise eingeführten Anforderungen an die Entwicklerverifizierung im Android-Ökosystem in der Kritik. Unabhängige Entwickler befürchten zusätzliche Hürden bei der Verbreitung ihrer Software.
Google begründet solche Maßnahmen unter anderem mit Sicherheitsinteressen.
Ob einzelne Vorgaben wettbewerbsrechtlich unzulässig sind, muss anhand der konkreten Ausgestaltung geprüft werden.
Für mich steht aber fest: Nutzer sollten selbst entscheiden können, welche rechtmäßig angebotene Software sie auf ihren eigenen Geräten installieren möchten.
Und alternative App-Stores dürfen nicht allein deshalb benachteiligt werden, weil sie nicht zum Geschäftsmodell eines großen Plattformbetreibers passen.
Gerade die Europäische Union sollte dafür sorgen, dass Sicherheit nicht als Vorwand für die Einschränkung digitaler Selbstbestimmung missbraucht werden kann.
Was ich am EU KIDS Act ausdrücklich begrüße
Bei aller Kritik möchte ich auch festhalten, dass der Gesetzesvorschlag sinnvolle Ansätze enthält.
Dazu gehören beispielsweise strengere Schutzvorgaben gegen unerwünschte Kontaktaufnahmen, bessere Privatsphäre-Einstellungen und Einschränkungen manipulativer Plattformfunktionen.
Auch dass Anbieter stärker verpflichtet werden sollen, ihre Dienste von Anfang an sicher zu gestalten, halte ich für einen wichtigen Ansatz.
Denn bislang wird die Verantwortung häufig auf Eltern und Kinder abgewälzt.
Dabei sind es die Plattformbetreiber, die über die Gestaltung ihrer Angebote entscheiden.
Sie bestimmen, welche Voreinstellungen gelten, welche Informationen gesammelt werden und wie Empfehlungssysteme funktionieren.
Deshalb ist es richtig, sie stärker in die Pflicht zu nehmen.
Aber Kinderschutz sollte nicht bedeuten, dass wir die digitale Eigenständigkeit von Jugendlichen oder die Privatsphäre Erwachsener unnötig einschränken.
Warum ich mich direkt an die Europäische Kommission wende
Der EU KIDS Act befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.
Und genau deshalb können Bürger derzeit ihre Meinung zu dem Vorschlag äußern.
Die Europäische Kommission nimmt noch bis zum 3. Dezember 2026 Rückmeldungen entgegen.
Ich habe mich entschieden, diese Möglichkeit zu nutzen und meine Bedenken direkt an die EU zu richten.
Dabei geht es mir ausdrücklich nicht darum, den Kinderschutz zu verhindern.
Ich möchte vielmehr erreichen, dass Altersnachweise auf das notwendige Maß begrenzt bleiben, private Familienkommunikation geschützt wird und aus Schutzmaßnahmen keine neue Infrastruktur zur kommerziellen oder staatlichen Überwachung entsteht.
Außerdem halte ich es für notwendig, die Auswirkungen des KIDS Act zusammen mit anderen Gesetzgebungsvorhaben zu betrachten, insbesondere den geplanten Regelungen zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet.
Und ich fordere, dass auch Erwachsene einen wirksameren Schutz vor kommerziellem Tracking und Profiling erhalten.
Denn das Recht auf Privatsphäre endet nicht mit dem 18. Geburtstag.
Mein Fazit
Wir brauchen einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet.
Aber wir brauchen dafür nicht zwangsläufig eine digitale Welt, in der sich jeder Mensch ständig ausweisen muss.
Wir sollten auch nicht hinnehmen, dass Unternehmen immer umfangreichere Profile über unser Verhalten erstellen und diese Informationen kommerziell verwerten.
Stattdessen sollten wir stärker auf Aufklärung, datenschutzfreundliche Technik und die Verantwortung der Anbieter setzen.
Und wir müssen akzeptieren, dass auch Kinder mit zunehmendem Alter eigene Rechte auf Privatsphäre und selbstständige Kommunikation haben.
Die entscheidende Frage lautet für mich deshalb nicht, ob Kinder im Internet geschützt werden sollen.
Natürlich sollen sie das.
Die Frage ist, ob wir diesen Schutz so gestalten können, dass wir gleichzeitig die Freiheit und die Privatsphäre aller Menschen bewahren.
Ich bin überzeugt, dass genau das der Maßstab für eine gute europäische Digitalpolitik sein sollte.
Denn der Schutz unserer Kinder darf nicht zum Vorwand werden, um die Rechte aller anderen einzuschränken.
Und unsere persönlichen Daten sollten nicht deshalb zur Handelsware werden, weil wir ein Smartphone besitzen oder das Internet benutzen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Europäische Kommission: EU KIDS Act – Gesetzgebungsvorschlag
- EUR-Lex: Gesetzestext COM(2026) 681
- Europäische Kommission: Der KIDS Act erklärt
- Europäische Kommission: Rückmeldungen zum EU KIDS Act
- Rat der Europäischen Union: Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern – Zeitleiste
- Europäische Kommission: Europäische digitale Identität
Stand: 8. November 2026
Autor: Christian Rumpf – ChristiansBlog.eu


