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Lärmschutz - 30er Zonen in Ortschaften

Was bringen die neuen 30er Zonen in Ortschaften? Schützen sie wirklich vor Lärm, oder sind Sie einfach nur >>Wir haben ja was getan<< Mentalität

Tempo 30 in Ortsdurchfahrten – wie viel Lärmschutz bringt das wirklich?

Im Jahr 2024 wurde das Straßenverkehrsrecht reformiert. Seitdem haben die zuständigen Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Fällen mehr Möglichkeiten, Tempo 30 anzuordnen. Das betrifft auch Hauptverkehrsstraßen und Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen.

Dabei muss man allerdings unterscheiden: Eine Tempo-30-Zone ist rechtlich etwas anderes als eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Tempo-30-Zonen sind auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen weiterhin nicht zulässig. Einzelne Straßenabschnitte können dagegen unter bestimmten Voraussetzungen auf Tempo 30 begrenzt werden.

Dazu gehören auch Maßnahmen zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm.

Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen

Hier im Hochsauerlandkreis wurde Anfang 2025 in mehreren Ortschaften Tempo 30 auf den Hauptverkehrsstraßen eingeführt. Dazu gehören Antfeld, Niedersfeld und Züschen bei Winterberg.

In Antfeld und Niedersfeld gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf den betreffenden Streckenabschnitten ganztägig. In Züschen ist sie dagegen auf die Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr beschränkt.

Durch Antfeld führt die B7, durch Niedersfeld die B480 und durch Züschen die B236. Alle drei Ortsdurchfahrten sind wichtige Verkehrsverbindungen, die nicht nur von Anwohnern, sondern auch vom überregionalen Verkehr genutzt werden.

Wer beispielsweise von Olsberg in Richtung Brilon unterwegs ist, kommt durch Antfeld. Niedersfeld und Züschen liegen wiederum an wichtigen Nord-Süd-Verbindungen durch das Sauerland.

Entsprechend hoch ist auf diesen Strecken auch die Belastung durch den Schwerlastverkehr.

Zu viel Verkehr und zu viel Lärm

Natürlich kann ich verstehen, dass den Anwohnern der ständige Verkehrslärm irgendwann gewaltig auf die Nerven geht. Gerade wenn wir mit unseren Lkw durch die Ortschaften rumpeln, ist das alles andere als angenehm.

Wer unmittelbar an einer viel befahrenen Bundesstraße wohnt, bekommt davon schließlich einiges mit. Und das nicht nur tagsüber.

Allerdings haben gerade Antfeld und Züschen Besonderheiten, bei denen ich mich frage, wie viel eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h tatsächlich bringt.

In Antfeld beispielsweise geht es nach recht kurzer Strecke ordentlich bergauf.

Wer dort mit einem voll beladenen Lkw unterwegs ist, kennt das Problem. Je nach Fahrzeug, Beladung und Steigung muss man in einen entsprechend niedrigen Gang schalten. Der Motor läuft unter Last und mit höherer Drehzahl, damit der Lkw überhaupt vernünftig den Berg hinaufkommt.

Bergab sieht es nicht unbedingt besser aus. Hier muss das Fahrzeug kontrolliert auf Geschwindigkeit gehalten werden. Je nach Fahrzeugtechnik und gewählter Fahrstufe kommen dabei Motorbremse oder Retarder zum Einsatz.

Beide Fahrtrichtungen haben also ihre Besonderheiten. Und gerade bei schweren Nutzfahrzeugen hängt die Geräuschentwicklung eben nicht ausschließlich von der gefahrenen Geschwindigkeit ab, sondern auch von Motorlast, Drehzahl und den örtlichen Straßenverhältnissen.

Ob ein beladener Lkw an dieser Steigung bei Tempo 30 tatsächlich wesentlich leiser unterwegs ist als bei Tempo 50, lässt sich deshalb nicht allein anhand der Geschwindigkeitsbegrenzung beurteilen.

Züschen: Tempo 30 auf einer beschädigten Straße

In Züschen sieht die Situation etwas anders aus.

Dort lässt sich die Ortsdurchfahrt mit einem Lkw weitgehend problemlos bei Tempo 30 befahren. Passenden Gang wählen und möglichst gleichmäßig durchrollen.

Was mich dort allerdings wesentlich mehr stört, ist der Zustand der Straße.

Schlaglöcher, Unebenheiten und immer wieder ausgebesserte Fahrbahnabschnitte gehören zumindest auf den mir bekannten Streckenabschnitten zum Alltag.

Wer mit einem schweren Lkw über solche Stellen fährt, verursacht zusätzliche Geräusche. Je nach Beschädigung der Fahrbahn können außerdem Erschütterungen entstehen, die von den Anwohnern deutlich wahrgenommen werden.

Natürlich kann eine geringere Geschwindigkeit auch auf einer beschädigten Straße zur Lärmminderung beitragen. Die eigentliche Ursache der zusätzlichen Schlag- und Poltergeräusche wird dadurch allerdings nicht beseitigt.

Eine vernünftige Sanierung der Fahrbahn halte ich deshalb für mindestens ebenso wichtig wie eine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Dass die Müllabfuhr hier in der Region teilweise schon zwischen 4:30 und 5 Uhr morgens unterwegs ist und Mülltonnen leert, ist nach meinen Beobachtungen keine Seltenheit.

Ich hatte deshalb bereits bei dem entsprechendem, örtlichen Entsorgungsunternehmen nachgefragt, auf welcher rechtlichen Grundlage die Mülltonnen so früh geleert werden. Schließlich sieht § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) für Müllsammelfahrzeuge in bestimmten Wohn- und anderen schutzbedürftigen Gebieten grundsätzlich Betriebsbeschränkungen zwischen 20 und 7 Uhr vor.

Eine konkrete rechtliche Erklärung bekam ich auf meine damalige Nachfrage allerdings nicht. Stattdessen wurde mir in einem ausgesprochen unfreundlichen Ton mitgeteilt, ich solle doch froh sein, wenn meine Mülltonne so früh geleert werde. Schließlich hätte ich ja auch die Möglichkeit, sie bereits am Vorabend an die Straße zu stellen. Was ich überhaupt für ein Problem damit hätte, wollte man wissen.

Meine Antwort darauf war relativ einfach: Als Berufskraftfahrer plane ich meine Arbeitszeiten bewusst so, dass ich möglichst nicht durch bekannte “Störungen” aufgehalten werde, das schließt die Müllabfuhr mit ein. Schließlich sind meine Lenkzeiten durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 begrenzt. Unnötige Verzögerungen kann ich bei meiner Tourenplanung nicht gebrauchen. Die Dame am Telefon fand das offensichtlich so lustig, dass Sie lauthals loslachte.

Es geht mir also keineswegs darum, den Beschäftigten der Müllabfuhr ihre Arbeit zu erschweren. Ich kenne diesen Beruf selbst aus eigener Erfahrung, da ich einige Zeit in der kommunalen Abfallentsorgung tätig war. Dort wurde uns ausdrücklich gesagt, dass vor sieben Uhr keine Mülltonnen geleert werden dürfen. Lediglich an besonders heißen Sommertagen konnten wir nach entsprechender Abstimmung mit der Kommune und mit behördlicher Genehmigung bereits um sechs Uhr beginnen.

Was ich allerdings erwarte, ist eine nachvollziehbare Erklärung, weshalb andernorts offenbar regelmäßig zu Uhrzeiten geleert wird, die zumindest Fragen hinsichtlich der geltenden Lärmschutzbestimmungen aufwerfen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der digitale Abfallkalender des betreffenden Unternehmens. Dort werden mir die Leerungstermine mit einer Uhrzeit von 8 Uhr angezeigt. Ob es sich dabei um den tatsächlichen Beginn der Abfuhr oder lediglich um eine technische Kalenderangabe handelt, ist nicht ersichtlich.

Für jemanden, der sich an dieser Uhrzeit orientiert und seine Tonne entsprechend herausstellt, wäre es jedenfalls ärgerlich, wenn die Müllabfuhr bereits mehrere Stunden vorher unterwegs gewesen ist.

Natürlich kann man seine Mülltonne schon am Vorabend an die Straße stellen. Das ändert aber nichts an meiner eigentlichen Frage: Auf welcher rechtlichen Grundlage werden in den betreffenden Gebieten bereits vor sieben Uhr morgens Mülltonnen geleert?

Mir ist durchaus bewusst, dass die gesetzlichen Bestimmungen Ausnahmen zulassen und nicht jede Straße denselben Schutzvorschriften unterliegt. Ob entsprechende Genehmigungen vorliegen, kann ich nicht beurteilen.

Gerade deshalb halte ich eine transparente Erklärung für angebracht.

Denn wenn einerseits der Straßenverkehr nachts aus Lärmschutzgründen auf Tempo 30 begrenzt wird, während andererseits bereits um fünf Uhr morgens Mülltonnen lautstark geleert werden, darf man durchaus hinterfragen, wie konsequent der Schutz der Nachtruhe insgesamt gehandhabt wird.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ersetzt keine Straßensanierung

Gerade bei beschädigten Ortsdurchfahrten sehe ich ein grundsätzliches Problem.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung lässt sich vergleichsweise schnell umsetzen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für eine grundlegende Straßensanierung braucht es dagegen Planung, Geld und häufig erheblich mehr Zeit.

Das macht Tempo 30 nicht automatisch zu einer schlechten Maßnahme.

Allerdings sollten wir uns nichts vormachen: Ein Schlagloch verschwindet nicht dadurch, dass man mit 30 statt 50 km/h darüberfährt.

Und wenn eine Fahrbahn dringend saniert werden muss, sollte eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht als dauerhafter Ersatz für notwendige Bauarbeiten dienen.

Und was ist mit einer Ortsumgehung?

In Antfeld wird schon seit Jahren über eine bessere Straßenanbindung beziehungsweise eine Entlastung der Ortsdurchfahrt diskutiert.

Auch der geplante Weiterbau der B7n spielt dabei eine Rolle, den ich durchaus befürworte. Langfristig könnte eine solche Verkehrsverbindung dazu beitragen, den Durchgangsverkehr anders zu führen und die betroffenen Ortschaften zu entlasten.

Wann und in welcher Form diese Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden, ist allerdings eine andere Frage.

Bis dahin müssen Anwohner und Verkehrsteilnehmer mit den bestehenden Straßenverhältnissen zurechtkommen.

Lärmschutz ist sinnvoll – aber bitte mit Blick auf die tatsächlichen Ursachen

Ich möchte nicht grundsätzlich gegen Tempo 30 argumentieren. Wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung den Anwohnern spürbar mehr Ruhe bringt, ist das selbstverständlich ein Vorteil.

Nur sollte man bei der Bewertung auch berücksichtigen, welche Fahrzeuge auf einer Strecke unterwegs sind, wie die Straße beschaffen ist und welche topografischen Besonderheiten bestehen.

Ein voll beladener Lkw verhält sich an einer Steigung nun einmal anders als ein Pkw auf ebener Fahrbahn.

Und auf einer beschädigten Straße können zusätzliche Geräusche und Erschütterungen entstehen, die durch eine Geschwindigkeitsreduzierung allein nicht verschwinden.

Gerade in Antfeld und Züschen halte ich es deshalb für sinnvoll, nicht ausschließlich über die gefahrene Geschwindigkeit zu sprechen, sondern auch den Zustand der Straßen stärker in den Mittelpunkt zu stellen.

Denn am Ende geht es doch darum, den Lärm für die Anwohner tatsächlich zu reduzieren. Nicht nur darum, eine weitere Zahl auf ein Verkehrsschild zu schreiben.

Kleines Update

Seit Erstellung dieses Beitrages sind nun auch mit Hallenberg eine weitere Ortschaft hinzugekommen, in der ein zeitlich begrenztes Tempo 30 gilt. Und zwar auch hier zwischen 22 und 6 Uhr morgens.

Erstellt mit Hugo
Ursprünglich basierend auf Stack von Jimmy Cai .
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