Was macht man, wenn eine Tour nach der Planung kaum innerhalb der gesetzlichen Zeiten zu schaffen scheint? Die Antwort darf nicht sein, schneller zu fahren, Pausen wegzurechnen oder den Fahrtenschreiber zu manipulieren. Dann muss die Planung überprüft werden.
In einem älteren Beitrag von 2017 habe ich aus einer Beobachtung auf der Autobahn und aus dem Angebot einer Werkstatt voreilige Schlüsse über ein konkretes Unternehmen gezogen. Das war nicht belastbar. Eine einzelne Verkehrssituation beweist keine Manipulation – und eine Werkstatt, die Fahrtenschreiber nach § 57b StVZO prüft oder kalibriert, ist für sich genommen ebenfalls kein Verdachtsgrund. Solche Prüfungen sind gesetzlich vorgesehen und dürfen nur zugelassene Stellen durchführen.
Die grundsätzliche Frage bleibt aber wichtig: Was können Fahrer tun, wenn ein Zeitplan scheinbar nur mit einem Regelverstoß aufgeht?
Erst rechnen, dann weiterfahren
Für Fahrzeuge und Fahrten im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gelten feste Grenzen. Die tägliche Lenkzeit beträgt grundsätzlich höchstens neun Stunden. Zweimal pro Woche darf sie auf zehn Stunden verlängert werden. Pro Woche sind höchstens 56 Stunden und innerhalb zweier aufeinanderfolgender Wochen insgesamt höchstens 90 Stunden erlaubt. Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit ist grundsätzlich eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten erforderlich.
Diese Regeln sind keine Zielwerte, die man bei einer knappen Tour „ausreizen“ muss. Zusätzlich können etwa Stau, Wartezeiten, Baustellen, Wetter, Parkplatzsuche und die tatsächlichen Arbeitsabläufe den geplanten Zeitbedarf verändern. Ein Termin im Navigationsgerät setzt die gesetzlichen Grenzen nicht außer Kraft.
Die Verantwortung liegt nicht nur beim Fahrer
Der Fahrer muss die geltenden Lenk- und Ruhezeitregeln beachten und seine Tätigkeiten korrekt aufzeichnen. Gleichzeitig verpflichtet Artikel 10 der Verordnung auch das Verkehrsunternehmen: Es muss die Arbeit so organisieren, dass Fahrer die Vorschriften einhalten können, sie ordnungsgemäß anweisen und die Einhaltung regelmäßig kontrollieren.
Auch Vergütungsmodelle dürfen nicht dazu führen, dass Sicherheit gefährdet oder zu Verstößen ermutigt wird. Das Fahrpersonalgesetz verbietet bestimmte Entlohnungen nach Strecke oder Gütermenge, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können. Damit ist nicht jede leistungsbezogene Vergütung automatisch unzulässig; entscheidend sind Ausgestaltung und Wirkung.
Eine enge Zeitvorgabe macht einen Regelverstoß also nicht automatisch unvermeidbar oder erlaubt. Sie ist ein Anlass, die Tour neu zu disponieren und die tatsächliche Situation zu melden.
Manipulation ist keine Lösung
Das Verfälschen, Verbergen oder Löschen von Fahrtenschreiberdaten ist verboten. Ebenso verboten sind Manipulationen am Fahrtenschreiber, an der Fahrerkarte oder an Schaublättern, wenn dadurch Aufzeichnungen verfälscht, unterdrückt oder zerstört werden können. Unternehmen müssen Fahrer zum richtigen Umgang mit dem Gerät schulen, die Nutzung kontrollieren und dürfen keine direkten oder indirekten Anreize zur missbräuchlichen Verwendung setzen.
Eine legale Prüfung oder Kalibrierung nach § 57b StVZO ist davon klar zu unterscheiden. Dabei werden Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Arbeitsweise des Geräts überprüft. Das ist reguläre Fahrzeugtechnik und kein Beleg dafür, dass ein Betrieb Tachographen manipuliert.
Manipulationsvorwürfe sollten deshalb nicht aus Vermutungen, Nationalität, Fahrzeugmarke oder einer vermeintlich hohen Geschwindigkeit abgeleitet werden. Wenn es konkrete Hinweise gibt, gehören diese an eine zuständige Stelle – nicht in öffentliche Anschuldigungen gegen ein bestimmtes Unternehmen ohne belastbare Belege.
Was Fahrer bei Zeitdruck konkret tun können
- Die verbleibende Lenkzeit prüfen. Dazu gehören auch die bereits gefahrenen Stunden am Tag und in der Woche sowie die Lenkzeit der vorherigen Woche.
- Abweichungen früh melden. Wird klar, dass sich ein Liefertermin nicht mehr mit den Vorschriften vereinbaren lässt, sollte die Disposition zeitnah informiert werden.
- Eine neue Planung verlangen. Dazu können ein späteres Zeitfenster, ein anderer Entladeort, ein Fahrerwechsel oder eine sichere Unterbrechung gehören.
- Anweisungen und tatsächliche Abläufe festhalten. Nachrichten, Wartezeiten und Änderungen der Tour können später helfen, die Situation nachzuvollziehen.
- Den Fahrtenschreiber korrekt bedienen. Tätigkeiten dürfen nicht falsch erfasst oder nachträglich so geändert werden, dass ein Verstoß verborgen wird.
- Sicher anhalten, bevor eine Grenze überschritten wird. Die weitere Fahrt sollte erst nach einer rechtmäßigen und sicheren Planung fortgesetzt werden.
- Wenn es gar nicht anders geht und die Dispo keine Einsicht zeigt: NEIN sagen und es auch durchziehen. Kein Fahrer ist verpflichtet, gegen gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten zu verstoßen, nur damit eine Tour wie geplant durchgeführt werden kann. Wer sich weigert, eine rechtswidrige Anweisung auszuführen, handelt nicht pflichtwidrig. Eine Kündigung allein wegen dieser berechtigten Weigerung wäre grundsätzlich rechtlich angreifbar. Wichtig ist allerdings, die Situation zu dokumentieren und der Disposition rechtzeitig mitzuteilen, warum die Tour so nicht durchgeführt werden kann.
Eine sachliche Nachricht an die Disposition könnte zum Beispiel lauten: „Mit der verbleibenden Lenkzeit und der aktuellen Verzögerung erreiche ich den Lieferort nicht mehr regelkonform. Ich fahre einen geeigneten sicheren Stellplatz an. Bitte plant die Tour neu.“ Wichtig ist, die tatsächlichen Zeiten und Umstände korrekt wiederzugeben.
Wenn sich der Druck wiederholt oder eine konkrete Anweisung zum Regelverstoß erfolgt, können Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratungsstelle bei den nächsten Schritten helfen. Bei unmittelbarer Gefahr geht die sichere Situation auf der Straße vor.
Eine knappe Tour ist noch kein Beweis
Ein verspäteter Lkw oder eine enge Zeitplanung reichen allein nicht aus, um einen Rechtsverstoß oder eine Manipulation nachzuweisen. Umgekehrt sollte niemand eine offensichtlich nicht machbare Planung einfach auf Kosten der eigenen Sicherheit und der übrigen Verkehrsteilnehmer ausgleichen.
Professionell zu fahren heißt auch, Grenzen rechtzeitig anzusprechen, korrekt aufzuzeichnen und eine sichere Lösung einzufordern. Wenn die Tour nur mit Regelverstößen klappen würde, muss die Planung geändert werden.
Rechtsstand: 8. Oktober 2026. Welche Vorschriften konkret gelten, hängt unter anderem vom Fahrzeug und der jeweiligen Fahrt ab. Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Auch heute noch
Auch heute noch gibt es Speditionen, deren Disposition offenbar nicht verstanden hat, dass es auf Dauer nicht funktionieren kann, wenn Touren ständig mit der heißen Nadel gestrickt werden. Das mag einige Wochen, Monate oder vielleicht sogar Jahre gutgehen. Irgendwann kommt aber der Punkt, an dem die Rechnung nicht mehr aufgeht.
Und selbst wenn etwas schiefgeht, wird nicht unbedingt die Tourenplanung hinterfragt. Stattdessen wird einfach weitergemacht wie bisher. Die Verantwortung landet dann schnell beim Fahrer, selbst wenn dieser kaum eine Möglichkeit hatte, die Situation zu vermeiden.
Wie problematisch solche Zustände werden können, zeigt ein Beispiel aus einer Spedition hier in der Region.
Mehrere Fahrer dieses Unternehmens haben mir unabhängig voneinander berichtet, dass die Tourenplanung im Fernverkehr dort grundsätzlich so ablaufen soll, dass regelmäßig bis an die zeitlichen Grenzen geplant wird. Es geht also nicht um einzelne Touren, bei denen sich die Disposition möglicherweise einmal verschätzt hat, sondern um eine offenbar systematische Vorgehensweise.
Nach den Schilderungen dieser Fahrer kommt es vor, dass sie nach einer Schichtzeit von bis zu 15 Stunden überhaupt erst anfangen können, einen geeigneten Lkw-Parkplatz für ihre tägliche Ruhezeit zu suchen.
Und genau das ist der entscheidende Punkt. Wenn die gesamte Tourenplanung darauf ausgelegt ist, die verfügbaren Zeiten möglichst vollständig auszuschöpfen, ohne ausreichende Reserven für Staus, Wartezeiten oder die Parkplatzsuche einzuplanen, dann handelt es sich nicht mehr um ein gelegentliches Planungsproblem.
Dann stellt sich vielmehr die Frage, ob die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten bei dieser Art der Tourenplanung überhaupt realistisch berücksichtigt wird.
Man muss sich das einmal vorstellen. Da hat jemand einen ohnehin schon langen Arbeitstag hinter sich, ist entsprechend erschöpft und muss dann noch zusehen, wo er seinen Lkw überhaupt abstellen kann. Dass so etwas nicht gerade zur Verkehrssicherheit beiträgt, dürfte eigentlich jedem klar sein.
Besonders nachdenklich macht mich dabei ein weiterer Umstand: In dieser Spedition hat ein Fahrer bereits zweimal einen Auffahrunfall verursacht, bei dem er jeweils auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufgefahren ist. Glücklicherweise blieb er nach den mir vorliegenden Informationen unverletzt, wurde jedoch wegen der Unfälle aus der Firma geworfen. Wie man hier sieht, ist nicht der Dispo das Problem, sondern das der Fahrer dem Druck scheinbar dauerhaft nicht standhält.
Ob die Arbeitsbelastung oder die Tourenplanung bei diesen Unfällen tatsächlich eine Rolle gespielt haben, kann ich nicht beurteilen. Dafür müsste man die jeweiligen Unfallumstände kennen. Einen solchen Zusammenhang einfach zu behaupten, wäre unseriös.
Was ich allerdings beurteilen kann, sind die Zustände, die mir mehrere Fahrer aus diesem Unternehmen geschildert haben. Und wenn diese Schilderungen zutreffen, dann gibt es dort ein grundsätzliches Problem bei der Tourenplanung.
Denn ein 15-Stunden-Arbeitstag ist keine Vorgabe, die man möglichst vollständig ausschöpfen muss. Und schon gar nicht darf eine Tour so geplant werden, dass der Fahrer erst nach Ablauf seiner verfügbaren Zeit einen Parkplatz suchen kann.
Wer Touren dauerhaft so knapp kalkuliert, dass keine vernünftigen Zeitreserven mehr vorhanden sind, nimmt zumindest in Kauf, dass seine Fahrer regelmäßig unter erheblichen Druck geraten.
Und genau deshalb reicht es nicht, nach einem Vorfall ausschließlich auf den Fahrer zu zeigen. Man muss sich auch anschauen, unter welchen Bedingungen er seine Arbeit erledigen musste und welche Vorgaben ihm gemacht wurden.

