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Titelbild: BKF-Weiterbildung 2026: Was sich wirklich ändert

BKF-Weiterbildung 2026: Was sich wirklich ändert

Die BKF-Weiterbildung soll digitaler werden. Was die Reform 2026 vorsieht, warum zwölf Stunden E-Learning noch nicht allgemein möglich sind und was Fahrer wissen müssen.

35 Stunden Weiterbildung alle fünf Jahre gehören für Berufskraftfahrer zum Berufsalltag. Künftig könnten bis zu zwölf dieser Stunden digital absolviert werden. Die gesetzliche Grundlage dafür ist seit Februar 2026 vorhanden. Doch zwischen der politischen Entscheidung und der praktischen Umsetzung liegt noch ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig werden Fahrer gefragt, wie sie künftig lernen möchten.

Wer gewerblich einen Lkw oder Bus fährt und unter das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz fällt, kennt das Verfahren: Innerhalb von fünf Jahren müssen insgesamt 35 Stunden Weiterbildung absolviert werden. Viele Fahrer besuchen dafür fünf eintägige Schulungen bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.

Daran soll sich beim Umfang zunächst nichts ändern. Neu ist die Möglichkeit, Teile der Weiterbildung künftig digital zu gestalten. Statt für jedes Thema persönlich im Schulungsraum sitzen zu müssen, könnten Fahrer bestimmte Inhalte online bearbeiten oder an einem digitalen Unterricht teilnehmen.

Was zunächst nach einer einfachen Modernisierung klingt, wirft allerdings Fragen auf. Welche Inhalte eignen sich für digitales Lernen? Wie wird die Teilnahme kontrolliert? Und profitieren Fahrer tatsächlich von mehr Flexibilität?

Die gesetzliche Grundlage ist bereits beschlossen

Am 18. Dezember 2025 beschloss der Deutsche Bundestag Änderungen am Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Der Bundesrat stimmte am 30. Januar 2026 zu. Das entsprechende Änderungsgesetz wurde am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 6. Februar in Kraft.

Ein wichtiger Bestandteil betrifft die digitale Weiterbildung. Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister soll künftig auch Informationen über digitalen Unterricht erfassen können. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen synchronen und asynchronen Unterrichtsformen.

Synchron bedeutet, dass die Teilnehmer zu einer festgelegten Zeit gemeinsam am Unterricht teilnehmen, beispielsweise über eine Videokonferenz mit einem Dozenten.

Asynchron bedeutet, dass Lerninhalte zeitlich unabhängig bearbeitet werden können. Denkbar sind digitale Lernmodule mit Videos, Erläuterungen und Aufgaben.

Wichtig: Die beschlossenen Änderungen bedeuten noch nicht, dass Berufskraftfahrer bereits beliebige Online-Kurse auf ihre vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden anrechnen lassen können.

Die konkreten Anforderungen an Durchführung, Anerkennung und Kontrolle müssen entsprechend geregelt sein.

Quellen:

Woher kommt die Grenze von zwölf Stunden?

Die Möglichkeit zur digitalen Weiterbildung geht auf europäische Regelungen zurück.

Die Richtlinie (EU) 2022/2561 sieht in Anhang I, Abschnitt 4 vor, dass höchstens zwölf der insgesamt 35 Weiterbildungsstunden als E-Learning durchgeführt werden dürfen.

Die europäischen Vorgaben enthalten allerdings nicht nur diese zeitliche Obergrenze. Sie verlangen auch, dass die Qualität des Unterrichts erhalten bleibt. Ausbildungsstätten müssen geeignete Unterrichtsinhalte auswählen. Außerdem sind eine zuverlässige Identifizierung der Teilnehmer und passende Kontrollmaßnahmen vorgesehen.

Der europäische Gesetzgeber macht damit deutlich, dass digitales Lernen nicht einfach bedeuten darf, einen Schulungsfilm abzuspielen und anschließend eine Teilnahme zu bestätigen.

Die Weiterbildung soll Wissen vermitteln, das für die berufliche Tätigkeit tatsächlich benötigt wird.

Quelle: Richtlinie (EU) 2022/2561 – EUR-Lex

Was gilt Ende Oktober 2026 tatsächlich?

Die geltende Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung wurde zuletzt durch eine Verordnung vom 12. August 2026 geändert, die am 17. August veröffentlicht wurde.

In § 4 BKrFQV bleibt es bei 35 Unterrichtseinheiten in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten. Die Vorschrift enthält in der geltenden Fassung noch keine allgemeine Freigabe für zwölf Stunden E-Learning.

Auch die SVG weist in ihrer Veröffentlichung vom 19. Oktober 2026 darauf hin, dass der konkrete Start der neuen Online-Angebote noch offen ist.

Für Fahrer bedeutet das: Wer derzeit seine Weiterbildung plant, sollte sich nicht allein auf Werbeaussagen zu digitalen Modulen verlassen. Entscheidend ist, ob eine Schulung nach den geltenden Vorschriften anerkannt und ordnungsgemäß im Berufskraftfahrerqualifikationsregister erfasst wird.

Quellen:

Weiterbildung soll mehr sein als eine Anwesenheitskontrolle

Die Pflichtweiterbildung verfolgt mehrere Ziele. Dazu gehören insbesondere Verkehrssicherheit, Gesundheitsschutz, wirtschaftliches Fahren und die Aktualisierung beruflicher Kenntnisse.

Die BKrFQV verlangt ausdrücklich, dass die vorgeschriebenen Kenntnisbereiche vertieft und aufgefrischt werden.

Trotzdem ist die Teilnahme an der Weiterbildung nicht mit einer erneuten theoretischen oder praktischen Fahrerprüfung gleichzusetzen. Entscheidend ist grundsätzlich die ordnungsgemäße Teilnahme an den anerkannten Schulungen.

Das führt zu einer grundsätzlichen Frage: Wie lässt sich feststellen, ob die vermittelten Kenntnisse tatsächlich im Berufsalltag ankommen?

Die Digitalisierung allein beantwortet diese Frage nicht.

Ein schlechter Präsenzunterricht wird nicht dadurch besser, dass die gleichen Folien künftig auf einem Bildschirm erscheinen. Umgekehrt kann ein sorgfältig entwickeltes digitales Lernangebot durchaus Vorteile bieten.

Welche Inhalte eignen sich für Online-Unterricht?

Nicht alle Themen der Berufskraftfahrer-Weiterbildung benötigen dieselbe Unterrichtsform.

Änderungen gesetzlicher Vorschriften lassen sich beispielsweise über digitale Lernprogramme erläutern. Dazu gehören neue Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten, Änderungen im Sozialrecht oder Vorgaben zur Nutzung des digitalen Fahrtenschreibers.

Auch Grundlagen neuer Fahrzeugtechnologien können teilweise online vermittelt werden. Ein Lernmodul könnte beispielsweise die Funktionsweise von Rekuperation, Assistenzsystemen oder Hochvoltsystemen in elektrisch angetriebenen Nutzfahrzeugen erklären.

Anders sieht es bei praktischen Übungen aus.

Wer eine Ladung korrekt sichern soll, muss nicht nur wissen, welche Kräfte auftreten können. Er sollte auch den Umgang mit Zurrmitteln, Sicherungspunkten und konkreten Ladungssituationen beherrschen.

Ähnliches gilt für bestimmte Sicherheitsübungen und Fahrtrainings.

Ein sinnvoller Ansatz wäre deshalb eine Kombination: Theorie dort digital vermitteln, wo dies fachlich geeignet ist, und praktische Themen weiterhin mit tatsächlichen Übungen verbinden.

Berufliche Unterschiede stärker berücksichtigen

Ein weiterer Punkt ist die unterschiedliche Tätigkeit der Fahrer.

Ein Berufskraftfahrer im Linienbusverkehr hat andere tägliche Anforderungen als jemand, der mit einem Sattelzug internationale Transporte durchführt.

Auch innerhalb des Güterverkehrs unterscheiden sich die Aufgaben erheblich.

Beim Holztransport spielen unter anderem die Sicherung unregelmäßiger Ladungen, das Verhalten auf Waldwegen und der sichere Umgang mit Ladekranen eine Rolle. Fahrer im temperaturgeführten Transport müssen sich dagegen beispielsweise mit der Kühlkette und technischen Anforderungen an die Transportausrüstung beschäftigen.

Die europäische Richtlinie verlangt bereits, dass die Weiterbildung möglichst auf den konkreten Bedarf des Fahrers und die von ihm durchgeführten Beförderungen eingeht.

Die Vorschriften bieten damit einen Ansatz für stärker berufsbezogene Schulungen. Ob dieser im Unterricht tatsächlich ausgeschöpft wird, hängt wesentlich von den Ausbildungsangeboten und ihrer Umsetzung ab.

Auch die Qualität der Ausbildungsstätten gehört zur Diskussion

Beim Thema Digitalisierung stehen häufig die Vorteile für Teilnehmer im Vordergrund. Die Anforderungen an die Ausbilder sollten dabei nicht übersehen werden.

Nach § 7 BKrFQV müssen Ausbilder ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Vorgesehen sind mindestens 24 Unterrichtseinheiten innerhalb einer Fortbildung, die spätestens alle vier Jahre zu absolvieren ist.

Mit digitalen Unterrichtsformen entstehen zusätzliche Anforderungen.

Ein Dozent, der eine Gruppe im Schulungsraum unterrichtet, benötigt nicht automatisch dieselben Fähigkeiten wie jemand, der einen interaktiven Online-Kurs gestaltet.

Digitale Weiterbildung muss verständlich, fachlich aktuell und nachvollziehbar aufgebaut sein. Dazu gehört auch, dass Lernende Rückfragen stellen können und bei technischen Problemen Unterstützung erhalten.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass lediglich die Unterrichtsform verändert wird, ohne die Qualität der Weiterbildung zu verbessern.

Quelle: § 7 BKrFQV – Fortbildung der Ausbilder

Was bedeutet die Digitalisierung für Fahrer und Speditionen?

Digitale Weiterbildung könnte organisatorische Vorteile bringen.

Fahrer müssten für geeignete theoretische Schulungen möglicherweise nicht mehr zu einer entfernten Ausbildungsstätte fahren. Für Speditionen könnten sich neue Möglichkeiten ergeben, Schulungen besser zu planen.

Allerdings sind auch neue Fragen zu klären.

So muss gewährleistet sein, dass die Teilnahme während geeigneter und arbeitsrechtlich korrekt behandelter Zeiten erfolgt. Eine verpflichtende berufliche Weiterbildung darf nicht allein deshalb zur privaten Freizeitangelegenheit werden, weil sie technisch von zu Hause aus möglich ist.

Ebenso wichtig ist der Datenschutz. Wenn digitale Lernsysteme die Identität der Teilnehmer kontrollieren und Lernaktivitäten dokumentieren, muss klar sein, welche Daten erhoben werden, wer darauf zugreifen darf und wie lange sie gespeichert werden.

Die neue Unterrichtsform sollte deshalb nicht nur für Ausbildungsstätten und Arbeitgeber praktikabel sein, sondern auch die berechtigten Interessen der Fahrer berücksichtigen.

SVG-Akademie fragt Fahrer nach ihren Wünschen

Passend zur laufenden Reform hat die SVG-Akademie am 19. Oktober 2026 eine Befragung veröffentlicht.

Die Umfrage wird von Anna Zimmermann, Produktmanagerin E-Learning bei der SVG-Akademie, im Rahmen ihrer Masterarbeit durchgeführt.

Untersucht werden die Wünsche und Erwartungen von Berufskraftfahrern an die künftige Weiterbildung.

Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Fahrer lieber an einem Online-Unterricht mit Dozenten teilnehmen, selbstständig am Computer lernen oder weiterhin den klassischen Präsenzunterricht bevorzugen.

Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Laut SVG dauert die Beantwortung etwa 10 bis 15 Minuten. Die Befragung steht in elf Sprachen zur Verfügung.

Die Umfrage läuft noch bis zum 30. November 2026.

Wer die Entwicklung der Weiterbildung mit seiner Erfahrung aus dem Berufsalltag unterstützen möchte, kann sich daran beteiligen.

Zur Befragung über die Webseite der SVG

Einordnung: Entscheidend ist nicht der Bildschirm, sondern der Inhalt

Der folgende Abschnitt ist eine redaktionelle Bewertung.

Die Einführung digitaler Lernmöglichkeiten kann eine sinnvolle Weiterentwicklung der Berufskraftfahrer-Weiterbildung sein. Besonders bei theoretischen Inhalten könnten zeitgemäße Lernprogramme den Unterricht flexibler gestalten.

Allerdings sollte nicht der Eindruck entstehen, dass mit zwölf möglichen Online-Stunden bereits eine umfassende Reform erreicht wäre.

Die zentrale Herausforderung bleibt die Qualität der Weiterbildung.

Berufskraftfahrer arbeiten mit Fahrzeugen, deren Technik sich verändert. Neue Antriebssysteme, digitale Fahrtenschreiber und zusätzliche Assistenzsysteme bringen neue Anforderungen mit sich. Gleichzeitig bleiben klassische Themen wie Ladungssicherung, Unfallvermeidung und Gesundheitsschutz wichtig.

Eine zeitgemäße Weiterbildung müsste diese Entwicklungen regelmäßig aufgreifen und stärker berücksichtigen, welche Kenntnisse für die jeweilige Tätigkeit tatsächlich benötigt werden.

Denkbar wäre außerdem, praktische Fähigkeiten häufiger anhand konkreter Aufgaben zu vermitteln, statt ausschließlich theoretische Inhalte zu wiederholen.

Dabei sollte Weiterbildung nicht als zusätzliche Belastung organisiert werden. Sie gehört zur beruflichen Qualifikation und benötigt entsprechend Zeit, geeignete Rahmenbedingungen und qualifizierte Ausbilder.

Fazit: Die Reform bietet eine Chance

Die rechtliche Grundlage für digitale Unterrichtsformen ist geschaffen. Der europäische Rahmen lässt bis zu zwölf Stunden E-Learning zu. Wie diese Möglichkeit in Deutschland praktisch und rechtssicher umgesetzt wird, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt.

Für die Berufskraftfahrer ändert sich damit zunächst weniger, als manche Ankündigung vermuten lässt.

Die eigentliche Chance liegt darin, die Weiterbildung insgesamt zu modernisieren: mit passenden Lernformen, aktuellen Inhalten und stärkerer Berücksichtigung der beruflichen Praxis.

Ob daraus tatsächlich eine Verbesserung wird, zeigt sich erst bei der konkreten Umsetzung.

Bis dahin können Berufskraftfahrer zumindest eines tun: ihre Erfahrungen und Erwartungen in die Diskussion einbringen.

Die aktuelle Befragung der SVG-Akademie bietet dafür eine Gelegenheit.


Quellen und weiterführende Informationen

  1. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
  2. Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)
  3. EU-Richtlinie 2022/2561
  4. Bundestag: E-Learning-Regelungen beschlossen
  5. Bundesministerium für Verkehr: Änderung der BKrFQV 2026
  6. SVG-Akademie: Umfrage zur zukünftigen Weiterbildung

Recherche- und Rechtsstand: 31. Oktober 2026.