Abzocke mit behördlichem Segen?

Erstellt am: 14/07/2024 - Lesezeit: 1 Minute

Update

Seit Jahren wird auf dem Truck Gran Prix ein Ablasshandel betrieben. Der ADAC legt Anträge bereit, die dazu dienen sollen, bei der Kreisverwaltung Ahrweiler eine Sondergenehmigung für das Umgehen des Sonntagsfahrverbotes zu bekommen. Kostenpunkt dieses Jahr: 20 Euro.

Und leider gab und gibt es genügend Fahrer, die sich aus teils gewollter „Unwissenheit“ an diesem Ablasshandel beteiligen und sich somit das Geld haben aus der Tasche ziehen lassen.

Abzocke mit System

Es ist nicht das erste Mal, dass der ADAC diesbezüglich auffällig ist. Schon vor ein paar Jahren auf einem Truck-Treffen in Kalkar wurden Fahrer animiert, ohne Fahrerkarte und mit der Out-of-Scope Einstellung im Fahrtenschreiber vom Treffen dahinzufahren, wo diese hin müssten / wollten.

Antrag zur Abzocke
Quelle: http://www.digi-lasi-schulung.de/

Und wie in den vorherigen Jahren auch hat hier eine Abzocke Tradition. 20 Euro Bearbeitungsgebühr für eine nicht benötigte Sondergenehmigung, um mit einem wohlgemerkt leeren Fahrzeug das Gelände verlassen und nach Hause fahren zu können.

Sowohl im Antrag, als auch in der Genehmigung des Kreises Ahrweiler wird genau das genannt, was ohnehin nach § 30 Abs. 3 StVO erlaubt ist. Nichts anderes als die Privatfahrt mit einem Fahrzeug über 7,5 Tonnen, was seit 2017 erlaubt ist.

Ausnahmegenehmigung Quelle: http://www.digi-lasi-schulung.de/


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Christian Rumpf
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