Dokumentation ist wichtig

Erstellt am: 26/04/2025 - Lesezeit: 2 Minuten

Dokumentation ist alles. Auch wenn man im Festgehalt arbeitet, ist die Dokumentation der geleisteten Stunden wichtig.

Viele führen ein handschriftliches Stundenbuch. Das ist nicht falsch, kann jedoch im Falle von Regressansprüchen vor Gericht in zusätzlicher Arbeit ausarten.

Wie ich es aus eigener Erfahrung weiß, hätten die Richter es gerne in lesbar. Vorzugsweise als gut übersichtliche Tabelle. Für einen Bekannten hatte ich die Stunden aufgearbeitet und in eine saubere Tabelle mit allen Daten gepackt, damit der Richter da keine große Arbeit mit hatte.

Diese Tabelle habe ich vor vielen Jahren bereits erstellt. Da es sich hierbei um eine »Excel« Tabelle oder besser gesagt eine Tabelle für LibreOffice Calc handelt, lege ich jedem ans Herz, hier das kostenlose LibreOffice auf seinem Laptop / PC zu nutzen oder auf dem Tablett das kostenlose Collabora Office.

Die Tabelle selbst könnt Ihr hier runterladen.

In die Tabelle trägt man die Arbeitszeiten von Beginn bis Ende ein. Der Rest wird automatisch berechnet.

Ihr solltet euch nicht wundern, dass bei den Berechnungen des Gehalts ein anderer Wert herauskommt, als das, was Ihr wirklich verdient.

Die Tabelle berechnet das Gehalt anhand des aktuellen Mindestlohns von 12,82 €. Das Ergebnis ist Brutto. Also vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

Ein paar Gimmicks habe ich

in die Tabelle eingebaut. So kann man die Tabelle für jedes Jahr weiter nutzen. Ihr findet ein Tabellenblatt welches als Feiertage benannt ist. Dort braucht dann nur das aktuelle Jahr geändert werden, dann werden alle Bundeseinheitlichen Feiertage in dem jeweiligen Monat berücksichtigt und angezeigt. Regionale Feiertage werden nicht erfasst.

Aktuell wird wie bereits geschrieben, der aktuelle Mindestlohn von 12,82 € als Grundlage für die Gehaltsberechnung genommen. Wer einen anderen Stundenlohn hat, kann diesen ebenfalls in der Tabelle Feiertage ändern.

Was die Tabelle nicht kann:

Aktuell kann die Tabelle nicht in 24-Stunden-Zeiträumen rechnen. Also nicht von 22:00 Uhr abends bis montags morgens um 08:00 Uhr.

Es wird also nur von 0 Uhr bis 24 Uhr gerechnet.

Fernverkehrsspesen von 28 € werden ebenfalls nicht automatisch mit gerechnet. Die müssen in der Spalte Spesen von Hand eingetragen werden.

Kein Support für Eigenverschulden

Die Tabelle ist so gehalten, dass man alles ändern kann. Also auch die Formeln, die die einzelnen Zeiten berechnen. Ändert hier nur etwas, wenn Ihr wisst was ihr macht. Ich bastel euch das nicht wieder grade.


Ich bin ein aktiver Berufskraftfahrer in zweiter Generation. Ich übe diesen Job nun seit Mitte der 1990er Jahre aus und habe in der Zeit viele verschiedene Bereiche des Transportsektors durchlaufen. Darunter waren auch kurze Abstecher in die Disposition, Lager, Fuhrparkleitung. Auf dieser Seite gebe ich lediglich meine eigene Meinung wieder. Diese muss nicht immer richtig sein. Daher empfehle ich bei rechtlichen Themen grundsätzlich immer den Gang zu einem entsprechenden Anwalt.

 

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