Aufgrund des aktuellen Waldzustandsberichtes 2024 wird die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO auch für das Jahr 2025 in NRW, Hessen und eventuell auch Niedersachsen verlängert.
D.h. dass wir auch im Jahre 2025 mit einem zulässigen Gesamtgewicht im Holzbereich fahren dürfen, sofern es sich um Kalamitätsholz handelt.
Dabei ist zu beachten, dass Fahrzeuglänge erneut 23 Meter nicht überschreiten darf.
Das Schreiben des Bundesumweltamtes kann hier eingesehen werden: 44 Tonnen Regelung
Ich bin ein aktiver Berufskraftfahrer in zweiter Generation. Ich übe diesen Job nun seit Mitte der 1990er Jahre aus und habe in der Zeit viele verschiedene Bereiche des Transportsektors durchlaufen. Darunter waren auch kurze Abstecher in die Disposition, Lager, Fuhrparkleitung. Auf dieser Seite gebe ich lediglich meine eigene Meinung wieder. Diese muss nicht immer richtig sein. Daher empfehle ich bei rechtlichen Themen grundsätzlich immer den Gang zu einem entsprechenden Anwalt.
Du hast Fragen, Anregungen oder Kritik? Schreib mir eine E-Mail: ue.golbsnaitsirhc@ofni
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