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Gerüchte, Spekulationen im Transportsektor

Zuletzt aktualisiert am 28. November 2023

In den letzten Tagen gab es viele Gerüchte und Spekulationen rund um den Transportsektor. Von Flexibilisierung der Lenk- und Ruhezeiten war da die Rede, Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbot auf Dauer usw.

Ich habe mal zusammengetragen, was ich so bislang gefunden habe.

Achtung:
Dieser Artikel entstand zur Zeit der vermeintlichen Corona-Pandemie und bezieht sich größten Teils auf Regelungen, die nur in dieser Zeit in Kraft traten und nach der Pandemie wieder außer Kraft gesetzt wurden. Ich bitte, dies zu berücksichtigen.

Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Dank der Hamsterkäufe und der damit verbundenen Angst der Bürger, hat man nun beschlossen, das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nun auch für das Trockensortiment zu kippen.

Doch nicht nur das. Am gestrigen Mittwoch, den 18.03.2020 trafen sich die EU Verkehrsminister zu einer „hochrangigen“ Videokonferenz, um über Maßnahmen für den Transportsektor zu bereden / beschließen.

Grüne Korridore, flexible Lenk- und Ruhezeiten

Ja auch darüber wurde geredet. In Anbetracht der existierenden Pandemie sollen jetzt für den Warentransport sog. Grüne Korridore an den Grenzen geschaffen werden, damit der Warenfluss innerhalb Europas nicht gestört wird.

Ebenso waren flexiblere Lenk- und Ruhezeiten ein Thema. Was dabei rauskommen wird, bleibt abzuwarten. In Deutschland fordern Speditionsverbände ja schon eine Anhebung der Lenkzeiten auf 11 Stunden. Wirklich was Handfestes darüber gefunden habe, ich bisher nicht, außer dass Dänemark bereits die Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten ausgesetzt hat. Ob andere Länder nachziehen werden, bleibt abzuwarten.

Hilfe für die Verkehrsunternehmen

(Auszug aus der Pressemitteilung)

Die Minister betonten, wie wichtig es sei, Lösungen für die finanziellen Verpflichtungen der Unternehmen und Verkehrsunternehmen zu finden. Es sei unsere Pflicht, den Transportsektor der EU am Leben zu halten. 

Es gibt ein klares Bekenntnis zu Koordination und einer besseren gemeinsamen Arbeit. Die Mitgliedstaaten sollen sich auch weiterhin über ihre nationalen Maßnahmen austauschen und über die effizientesten Maßnahmen berichten. Es ist wichtig, den Unternehmen finanziellen Spielraum zu geben, um diese Schlüsselperiode überstehen zu können. Dabei soll man vermeiden, dass das, was die Lösung für ein Unternehmen ist, zum Problem eines anderen Unternehmens wird. Wir haben uns geeinigt, dass es wichtig ist, den grenzüberschreitenden Frachtverkehr aufrechtzuerhalten, um so sicherzustellen, dass essenzielle Güter und medizinische Produkte zu unseren Bürgern kommen können. Wir haben von der Kommission gehört, wie sie vorzugehen plant. Viele Maßnahmen werden auf der Ebene der EU beschlossen, um so alle Unionsbürger und die Wirtschaft der EU zu unterstützen. Die vorbereitenden Gremien des Rates haben sich diese Woche mit dem ersten konkreten Vorschlag befasst, der vorige Woche gegeben wurde – es geht um die Zuweisung der Zeitfenster. Als Vorsitz haben wir uns verschrieben, dies so bald wie möglich abzuschließen.

In ihren Äußerungen hat die Kommission eine klare Liste der Handlungsmaßnahmen angedeutet, die auf den Schutz der ordnungsgemäßen Funktionsweise des Binnenmarkts abzielen. Die bezieht sich auf die Freizügigkeit der Transportarbeiter, „grüne Korridore“ – Spuren für die Vorfahrt von Frachtverkehr, Flexibilität im Hinblick auf Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer, sowie die Voranmeldung der Maßnahmen der Europäischen Kommission. Die Unterstützung der Leitlinien für Grenzen von Staats- und Regierungschefs wird das Ergreifen von Maßnahmen erleichtern, die sicherstellen sollten, dass der Güterverkehr in der EU beibehalten wird.

Die Minister haben auch besprochen, wie man die negativen Auswirkungen auf den Verkehrs- und Tourismussektor abmildern kann. Sie stimmten überein, dass die Reaktion auf COVID-19 die wirtschaftliche und soziale Notlage nicht zusätzlich verschlechtern soll, in dem man dringend benötigte Verkehrsverbindungen abbricht. Das Gebot der Stunde ist, die wirtschaftliche Tätigkeit aufrechtzuerhalten, und dem Verkehrssektor kommt in dieser Hinsicht eine Schlüsselrolle zu.

Kommissarin für Verkehr Adina V?lean sagte:

“Es ist die Zeit für konkrete Maßnahmen und eine starke Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten. Wir stimmten überein, die nationalen Kontaktstellen für eine verstärkte Koordinierung zu ernennen. Ich habe um die Einrichtung der essenziellen „grünen Korridore“ gebeten, damit man den freien Waren- und Personenverkehr für die Personen, die Grenzen überschreiten müssen, aufrechterhält. Ich habe die Bedeutung des Schutzes der Arbeitnehmer im Verkehrssektor betont. Ich habe die Unterstützung der Kommission im Sinne eines Regelungsrahmens und der finanziellen Instrumente für die Erholung des Transportsektors, der neulich stark betroffen ist, angeboten. Zum Beispiel, wir werden flexibel sein, so dass kein Empfänger der Mittel des CEF wegen der durch die Krise verursachten Verzögerungen bestraft wird. Ich schätze sehr das Bekenntnis der Verkehrsminister heute, den Grundsatz der Solidarität anzuwenden.”

Update

Wie vorhin auf Eurotransport.de gemeldet wurde, hat nun Niedersachsen als erstes Bundesland die täglichen Lenkzeiten von 2x 10 pro Woche auf 5×10 pro Woche ausgeweitet. Des Weiteren dürfen an 2 aufeinanderfolgenden Wochenenden eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit einlegen. Dafür allerdings dann innerhalb von 4 aufeinanderfolgenden Wochenenden min. 2 reguläre Wochenruhezeiten einlegen.

Allerdings ist das Ganze auch an Ausnahmen gebunden:

  • Treibstoffe,
  • Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebens- und Futtermittel und nur zwischen Produktions-, Lager- und Verkaufsstätten
  • Güter zur medizinischen Versorgung sowie zur Eingrenzung, Bekämpfung und Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie (insbesondere auch Produkte zur Analyse der Infektion, infektionsrelevante Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel u.ä.) 

Weiterbildung, Führerscheinverlängerung

Aktuell sind ja alle Veranstaltungen, egal welcher Natur, derzeit aufgrund von Corona gestrichen. Auch die Weiterbildungen im Rahmen der Führerscheinverlängerungen.
Aus NRW kam indessen seitens des Verkehrsministeriums die Anordnung, dass der Führerschein auch ohne Nachweis einer Weiterbildung verlängern. Jedoch hier nur für 1 Jahr.

Allerdings darf die Verlängerung nicht dazu führen, dass die 5 Jahresfrist überschritten wird.

D.h. wer aktuell die Weiterbildungen machen muss und noch in diesem Jahr seinen Führerschein verlängert, kann dies ohne den Nachweis machen. Bekommt diesen aber erst mal nur für 1 Jahr verlängert. Für die weitere Verlängerung im nächsten Jahr müssen dann die Nachweise erbracht werden, der Führerschein wird dann aber nur noch für 4 Jahre verlängert.

Aber auch für die Verlängerung ohne Weiterbildungsnachweis müsst Ihr trotzdem zum Arzt.

Gerüchte, Spekulationen im Transportsektor

by Christian time to read: 9 min
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