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Keine Arbeit, nimm Urlaub?!

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Zuletzt aktualisiert am 6. Januar 2024

Viele Arbeitgeber arbeiten noch nach dieser nicht immer legalen Methode, wenn keine Arbeit da ist, schicken wir die Mitarbeiter in den Urlaub.

Doch dies ist nicht immer rechtens.

Im Hinblick auf Urlaubsplanung im Betrieb, hat der Arbeitgeber oder dessen Beauftragter grundsätzlich die Urlaubswünsche des jeweiligen Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Und zwar so lange die betrieblichen Belange dem nicht entgegenstehen, wie z.b. Großauftrag, andere haben da schon Urlaub etc.

Darf der Arbeitgeber mich in den Urlaub schicken, wenn keine Arbeit da ist?

Hier ein klares JaEin. Denn wie ich oben schon schrieb, zählen grundsätzlich erst einmal die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber darf dann einen Arbeitnehmer in den sog. Zwangsurlaub schicken, wenn das aktuelle Kalenderjahr fast rum ist und der Arbeitnehmer noch Resturlaub zur Verfügung hat. Denn, der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz).

Auch dringende betriebliche Belange können dazu führen, dass dich der Unternehmer in den Urlaub schicken darf, oder auch keinen Urlaub gewährt. Solche Belange sind etwa ein Umbau oder eine Renovierung des Betriebes, was in unserer Branche eher weniger zum Verlust der Aufträge führt. Denn im heutigen digitalen Zeitalter ist es kein Problem, dass der Dispo auch woanders seine Arbeit erledigen kann.

Weitere Gründe können sein:

  • Sie teilen sich als Teilzeitkraft mit einem anderen Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz. Damit dieser Arbeitsplatz nicht völlig unbesetzt bleibt, dürfen Sie nicht gleichzeitig in Urlaub gehen.
  • In Ihrem Betrieb werden Betriebsferien in der Zeit vom 1. bis 31. Juli angeordnet. Sie können nicht verlangen, dass Ihnen Ihr dreiwöchiger Jahresurlaub in einem anderen Monat gewährt wird.
  • Sie sind Erntehelfer und begehren während der Haupt-Ernte Urlaub.
  • In der 1. Woche im Oktober sollen alle Mitarbeiter für das neue EDV-Programm geschult werden. Sie werden zu Recht keinen Urlaub erhalten.

Trifft zwar in unserer Branche nicht immer zu, aber es sind ja auch nur weitere Beispiele.

Ansonsten hat der Arbeitgeber hier schlechte Karten. Denn in diesem Falle kann auch § 615 BGB gelten. Dieser besagt im Klartext:

Der Arbeitnehmer bietet seine Arbeitskraft an, die der Arbeitgeber aber nicht annimmt. Somit kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug und hat damit auch das Problem, dass dieser den Arbeitnehmer weiterhin bezahlen muss, auch wenn dieser nicht gearbeitet hat. Die somit nicht geleisteten Stunden muss der Arbeitnehmer auch nicht nachholen und es darf auch kein Urlaub abgezogen werden.

Das Ganze nennt man auch Betriebsrisiko. Und das trägt nun mal der Arbeitgeber selbst, nicht der Arbeitnehmer.

Sollte allerdings ein Überstundenkonto existieren, so kann der Arbeitgeber verfügen, dass ebendiese Überstunden abgebaut werden. In vielen Arbeitsverträgen mit Überstundenkonto gibt es die Regelungen, dass bis Stunde X der Arbeitgeber über diese Verfügen und damit auch die Weisung geben kann, dass diese genommen werden müssen.

Resturlaub neue Rechtsprechung EuGH

EuGH-Urteil vom 06.11.2018 – C-619/16; C-684/16

Bisher war es immer so, dass der Resturlaub bei einigen Firmen bis zu einem gewissen Stichtag im nachfolgenden Jahr genommen werden muss.

Seit November 2018 ist das etwas anders. Der Resturlaub kann zwar immer noch verfallen, aber nur dann, wenn der Arbeitgeber beweisen kann, dass der Arbeitnehmer freiwillig auf diesen Urlaub verzichtet hat, obwohl die Möglichkeit bestand diesen zu nehmen.

Quelle: Klickst Du hier

Weiterführende Informationen gibt es auf dieser Seite: Klick mich

  1. Kretschmer, Frank

    Ich bin in einer Leiharbeitsfirma beschäftigt. Wenn meine Firma keine Arbeit für mich hat soll ich Überstunden abbummeln. Ich will doch arbeiten, wenn die Firma keine Arbeit hat, ist es doch nicht mein Problem. Warum soll ich dafür Stunden einbüßen?

  2. Lena

    Hallo ich bin Azubi und trotz das ich eigentlich Arbeit hätte verplante meine Kollegin meinen Urlaub. Ohne mich zu fragen schreibt sie mir den vor. Darf sie das? Sie ist doch nicht meine Vorgesetzte.

    • Hallo Lena, natürlich darf Sie Dir nicht vorschreiben wann Du Urlaub zu nehmen hast. Das Bundesurlaubsgesetz ist da ganz klar. Ebenso etwaige Rechtsprechungen. Selbst Dein Arbeitgeber muss Deine Urlaubswünsche berücksichtigen und auch ggf. gewähren. Doch auch hier gibt es gewisse Kriterien, die er zu berücksichtigen hat. Steht z.b. im Bundesurlaubsgesetz unter Paragraph 7.

      Vielleicht solltest Du mal mit Deinem Chef / Vorgesetzten darüber reden. Hilfreich ist es auch wenn Du Dich (sofern vorhanden) an den Betriebsrat wendest.

  3. […] ist bsp. u.a. dann der Fall, wenn gerade keine Arbeit vorhanden ist. Allerdings gibt es auch gesetzliche Ansprüche des Arbeitnehmers auf bezahlte […]

  4. Karin

    Hallo Christian,
    vielen Dank für die schnellen und guten Infos!!!!
    LG Karin

  5. Patrick

    Hallo ich bin bin bzw. War als Malerhelfer angestellt. An regen Tagen waren wir alle in der Firma und sollten eine Stunde warten ob der Regen aufhört, dann durften wir wieder heim ohne eine Vergütung für wenigstens die eine Stunde zu bekommen.

    Dann. Wurde ich gekündigt wegen der Auftragslage und siehe da, mein Chef hat an regentagen Urlaub eingetragen.

    Besondere Frage: mein Chef hat mir sogar urlaubstage eingetragen auf dem Lohnzettel wo ich ganz normal gearbeitet habe. Nun habe ich ihn darauf hingewiesen das dies nicht rechtens ist, wie soll ich mich weiter verhalten?

    Und hat er Anspruch auf Rückzahlung von ausgezahltem Urlaub der nicht von mir beantragt wurde?bzw kann ich auch Schadensersatz oder sonst was fordern?

    • Hallo Patrick,

      Wenn dein Chef dir Urlaub aufschreibt obwohl Du keinen genommen hast, ist das schon mal so nicht rechtens. Genauso wenig wie die Sache mit dem Schlechten Wetter. Die 1 Stunde muss er bezahlen und den Rest dann wegen schlechter Wetterlage als solche verbuchen.

      Am besten gehst du damit zu einem Anwalt für Arbeitsrecht, oder zu deiner Gewerkschaft, sofern du in einer bist.

  6. Ute Steffenhagen

    Mein Mann ist LKW Fahrer. Nun bekommt er schon den 3. Tag die Nachricht das er zu Hause bleiben soll, weil keine Arbeit da ist. Der Chef der Firma zieht dafür einfach Urlaub ab.

    • Sofern es sich hierbei noch um Resturlaub handelt, ist das Regelkonform, denn der muss ja weg. Ist es aber schon der neue Urlaub, dann darf er den Urlaub nicht einfach abziehen nur weil keine Arbeit da ist. Da gehts dann wie im Artikel beschrieben: Dienstfrei!

  7. Melanie Kruitwagen-Kootstra

    Ich habe zum 13.10.21 gekuendigt.mein resturlaub ist so berechten das ich nur noch bis zum 4.10.21 heette arbeiten muessen. Jetzt ist nichts zu tun auf der arbeit und mein chef erwartet von mir das ich jetzt meinen urlaub nehme darf er das

    • Hi Melanie,

      nun ich bin kein Rechtsanwalt. Ich kann Dir somit nicht genau sagen, wie die rechtliche Lage ist.

      Nach meinem Verständnis zu urteilen, dürfte er das (bitte mit Vorsicht genießen!). Denn wie im Artikel beschrieben, darf ein Arbeitgeber nur über den Resturlaub bestimmen, der gewissermaßen für den Anspruchszeitraum nicht genommen wurde.
      Wie das jetzt in Deinem Fall aussieht, frag da am besten einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder bei der Gewerkschaft nach, sofern Du da Mitglied bist.

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Keine Arbeit, nimm Urlaub?!

by Christian time to read: 5 min
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