Zuletzt aktualisiert am 21. November 2021
[responsivevoice_button voice=“Deutsch Female“ buttontext=“Vorlesen lassen“]Was tun wenn die Lenkzeit sich dem Ende neigt und kein Parkplatz ist in Sicht?
Eines vorweg: Ich möchte hiermit nicht zur Lenkzeitüberschreitung aufrufen / anspornen, sondern lediglich mal zeigen das es auch eine Ausnahme für die Ausnahme gibt.
Ich erlebe es nur oft genug, das sich Kollegen aus Unwissenheit (was nicht selten an „mangelnder Ausbildung“ liegt) einfach mal hier hin oder dort hin stellen, nur damit es bloß keine Strafe gibt, wegen Überschreitung der Lenkzeiten.
Als Kraftfahrer im Güter oder Personenkraftverkehr sind die Zeiten wann man nach wie vielen Stunden Lenkzeit eine Pause einzulegen hat, genau vorgegeben. Zwar nicht nach Uhrzeit, aber anhand von Stunden.
So muss man nach 4,5 Stunden reiner Lenkzeit eine Unterbrechung von min. 45 Minuten einlegen und nach weiteren 4,5 Stunden eigentlich 11 bzw. wenn verkürzt wird 9 Stunden.
Leider kommt es aufgrund der aktuellen Parkplatzsituation oftmals dazu das man keinen Sicheren Stellplatz findet. Das erkennt man dann meistens daran, das Rastplätze, Parkplätze und auch Autohöfe, hoffnungslos überfüllt sind und LKW’s bis auf die Fahrbahn stehen.
Hier bietet die Lenk und Ruhezeiten Verordnung (VO 561/2006/EG) eine Ausnahmeregelung an.
Im Artikel 12 steht:
Sofern die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet wird, kann der Fahrer von den Artikeln 6 bis 9 abweichen, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, soweit dies erforderlich ist, um die Sicherheit von Personen, des Fahrzeugs oder seiner Ladung zu gewährleisten. Der Fahrer hat Art und Grund dieser Abweichung spätestens bei Erreichen des geeigneten Halteplatzes handschriftlich auf dem Schaublatt des Kontrollgeräts oder einem Ausdruck aus dem Kontrollgerät oder im Arbeitszeitplan zu vermerken.
So nun könnte man meinen, es reicht wenn ich dahinten drauf schreibe, keinen Parkplatz gefunden. Tja wenn alles so einfach wäre…..
Der aktuellen Ausgabe des Truckers (Ausgabe 9/2012) liegt ein kleines Heftchen bei, in dem genau steht wie das Handschriftliche für die BAG genau auszusehen hat. Für all diejnigen, die diese Zeitung nicht mehr kriegen konnten, war ich mal so dreist und hab den Ausdruck mal kopiert, damit alle was davon haben:
Quelle: Trucker.deLeute ich bitte euch: ÜBERTREIBT es damit nicht. Viele wissen noch wie das hinterher mit den Urlaubsscheinen war. Man hat ja die Glaubwürdigkeit der Urlaubsscheine in Frage gestellt. Gut einige Beamte machen das heute noch, aber gerade Freitags sollte man sich überlegen ob es sinnvoll ist, sich auf diesen Artikel zu berufen, nur um mal eben noch die paar Kilometer nach Hause zu fahren.
Gerade das wäre mehr als Auffällig und ein Grund zum Anzweifeln. Hinzu kommt, dass es sich hierbei immer noch um einen Verstoß gegen die Lenk und Ruhezeitverordnung handelt. Es liegt also im Ermessensspielraum des kontrollierenden Beamten ob er den Verstoß ahndet oder auch nicht.
Ach ja, für die In-Frankreich-ist-das-aber-nicht-so Zweifler: Auch in Frankreich ist das so. Und das, obwohl die wieder einen neuen Gehirnfurtz abgelassen haben…
Die VO 561/2006/EG ist eine EU-Verordnung und als solche über jegliches Landesrecht erhaben. Noch besser: EU-Verordnungen müssen 1 zu 1 in Landesrecht übernommen werden und dürfen nicht geändert werden. D.h. auch der Artikel 12 der VO 561/2006/EG gilt in Frankreich. Und sollte der Gendarm mal auf Stur stellen, hier gibt es die VO 561/2006/EG in Französisch zum kostenlosen Download als PDF!
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Gerade Freitags wird der BAGler genauer auf den Ausdruck schauen und wenn kein Stau zu erkennen ist…
Ja nicht nur das BAG. Andere Kontrollierenden Beamten auch.
Deswegen sollte man sich vorher über die Glaubwürdigkeit gedanken machen ob es Sinnvoll ist, Freitags eben schnell noch zu überziehen und dann einfach Feierabend zu machen, oder dann doch lieber noch ne Pause einzulegen.
Denn auch die Beamten sind nicht doof. Die können auch 1 und 1 zusammen rechnen.
Die sind da leider in keinster Weise kompromissbereit. Da gilt es wirklich vorsichtig zu sein. Doof sind die schon, aber nicht in diesem Sinne, Jimpanse :D.
Keinen Stellplatz zu finden war mein täglicher Stress am Abend. Ab 18 Uhr wurde es schwierig einen geeigneten Stellplatz zu bekommen. Ab 21 Uhr oftmals Parken mit Gebühren angesagt. Ein BAG Mitarbeiter war mal der Meinung ich soll die Fahrzeit verkürzen und früher einen Parkplatz aufsuchen. Die Ruhezeit vorzuziehen? In der Praxis war das unmöglich umzusetzen.
Ich würde sagen nicht unmöglich, aber dennoch schwer realisierbar. Die Tourenplanung macht einem da einen Strich durch die Rechnung.
[…] gesetzliche Grundlage bietet der Artikel 12 der VO 516/2006/EG und ist in dem Artikel, Kein Parkplatz keine Lenkzeit näher […]
Die ganze Gesätzgebung ist bescheuert sollen doch Mal die Leute fahren die sich sowas einfallen lassen Kein Beruf wird so verfolgt wie ein Kraftfahrer Polizei und BHG spielen Götter und sind meistens nicht ganz normal aber Gott sei Dank nicht alle
Nun verfolgt fühle ich mich nicht. Meine letzte Kontrolle liegt 2 Jahre zurück und die dauerte auch nicht lange.
Aber stimmt schon. In anderen Betrieben finden auch nicht eben so eine Kontrolle statt, nur weil ein Beamter meint, da schaue ich jetzt mal nach.
Auf der anderen Seite muss man aber auch sehen, ohne diese ständigen Kontrollen, gäbe es gar keine „Regulierung“, wobei… Die Kontrollen schrecken auch nicht ab. Von daher sollte man sich hier mal Gedanken machen.