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Ausbildungsgarantie und Verbesserungen bei der Weiterbildungsförderung

Der Bundestag hat am 23.06.2023 und der Bundesrat am 07.07.2023 das Weiterbildungsgesetz beschlossen. Allerdings ist es noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht und infolgedessen noch nicht amtlich verkündet.

Doch wenn wir (Stand 18.07.2023) bundesweit noch 122.484 freie Ausbildungsplätze haben, warum braucht es dann ein solches Gesetz?

Das BMAS sagt dazu Folgendes:

Die angestrebte Klimaneutralität und die Digitalisierung verändern die deutsche Wirtschaft. Diese Transformation wird durch die aktuelle Energiekrise und Lieferkettenprobleme beschleunigt, weshalb viele Unternehmen ihre Geschäftsmodelle anpassen müssen. Darüber hinaus entstehen erhebliche Qualifizierungsbedarfe für größere Gruppen von Beschäftigten. Durch den beschleunigten Strukturwandel werden in einigen Branchen und Regionen Arbeitsplätze abgebaut, während an vielen anderen Orten Fachkräfte dringend gesucht werden. Dabei verändert die Transformation Tätigkeitsprofile und Qualifikationsanforderungen tiefgreifend.

Deshalb ist es wichtig, die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungsuchende weiterzuentwickeln, um der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern. Damit wird auch den Vereinbarungen aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie Rechnung getragen.

BMAS Pressemitteilung

Was heißt das jetzt genau?

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld soll Arbeitgeber entlasten und Arbeitnehmer weiterhin die finanzielle Sicherheit wie im Berufsleben geben. Heißt, der Arbeitgeber übernimmt die Weiterbildungskosten, der Staat zahlt dem Weiterbildenden das »Gehalt«.

Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern sollen von den Lehrgangskosten befreit werden.

Wer jetzt aber glaubt, man kommt so einfach an die Kohle ran, der täuscht sich. Denn logischerweise gibt es auch hier Hürden, die überwunden werden müssen. Die Grundvoraussetzung für diese Gelder sind ein Strukturwandel innerhalb eines Unternehmens, bei dem ein Großteil der Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Erst ab da können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf das Qualifizierungsgeld zurückgreifen.

Ausbildungsgarantie

Eingangs schrieb ich, dass wir aktuell über 120.000 freie Ausbildungsplätze in Deutschland haben. Doch auch hier reicht vielen Unternehmen die Qualifikation der Bewerber nicht aus. Klar, nun kann man sagen: Schraubt eure Ansprüche runter. Doch das wird eher selten bis gar nicht passieren. Daher hat die Bundesregierung eine Ausbildungsgarantie beschlossen, die natürlich an Auflagen geknüpft ist:

Sollte zukünftig ein Bewerber keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, kann dieser ab 01.08.2024 einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz beanspruchen. Dafür müssen vier Bedingungen erfüllt sein, damit der Bewerber eine außerbetriebliche Ausbildung (BaE) in Anspruch nehmen kann.
Der Bewerber muss sich:

  1. Nachweislich mehrfach erfolglos beworben haben,
  2. eine Berufsberatung in Anspruch genommen haben,
  3. der Ausbildungssuchende konnte von der Bundesagentur für Arbeit nicht vermittelt werden,
  4. lebt in einer »unterversorgten« Region.

Eine Region gilt als unterversorgt, wenn dort nicht genug Ausbildungsplätze vorhanden sind.

Die Agentur für Arbeit soll sich hier bei den verschiedenen Bildungsträgern engagieren, die entweder den theoretischen oder praktischen Teil anbieten, oder den praktischen Teil in Zusammenhang mit Betriebspraktika ermöglichen.

Dazu erhalten die Azubis im Rahmen des Mobilitätszuschusses zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert.

Dass nicht alle Parteien mit diesem Entwurf einverstanden war, ist logisch. Es ist für mich auch nicht verwunderlich, dass die AfD gegen diesen Antrag gestimmt hat. Die Fraktion die Linke hat sich hier enthalten, da Ihr der Gesetzesentwurf nicht weit genug ging.

Nachbesserungen beim beschlossenen Gesetzentwurf forderte die Fraktion Die Linke in einem Antrag (20/6549). So sollte die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, der auch explizit die Weiterbildungsmöglichkeiten „von Menschen mit formal geringer Qualifikation und Bildung, sowie von Frauen und (unfreiwillig) Teilzeitbeschäftigten“ umfasse.

Außerdem verlangte die Fraktion, dass die Bildungszeit als Pendant zum Qualifizierungsgeld, das ausschließlich von Arbeitgeberseite beantragt werden könne, eingeführt werde. Die Bildungszeit sollte von den Beschäftigten selbst in Anspruch genommen werden können. Die angekündigte Ausbildungsgarantie verdient laut antragstellender Fraktion ihren Namen nicht und sei ein „Etikettenschwindel“, da sie keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ausbildung beinhalte. Einen solchen forderte die Fraktion.

(des/eis/ste/23.06.2023)

Den gesamten Antrag der Fraktion Die Linke kann man hier nachlesen: https://dserver.bundestag.de

Die Gründe für die Haltung der AfD sind mir nicht bekannt, aber wenn man den AfD Fanboys glauben darf, passten mal wieder die Rahmenbedingen nicht. Das ist mittlerweile die Standardausrede für jede Abstimmung, wo die AfD dagegen war.

Quellnachweis:

Bundestag billigt Gesetz zur Reform der Weiterbildungsförderung (23.06.23)
Gesetz zur Stärkung der Weiterbildungsförderung (7.7.2023)

Ausbildungsgarantie und Verbesserungen bei der Weiterbildungsförderung

by Christian time to read: 6 min
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