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Nur mal so als Erinnerung, Whistleblowing ist erlaubt!

Erinnert sich eigentlich noch jemand an die Altenpflegerin aus Berlin die sich durch sämtliche Instanzen geklagt hat, weil Sie Ihre Kündigung ungerechtfertigt fand und schließlich vorm EuGH gelandet ist?

Als Auffrischung: Eine Berliner Altenpflegerin hatte bei Ihrem Arbeitgeber mehrfach diverse Missstände in der Pflege der Bewohner angeprangert. Als dieser nicht reagierte, zeigte Sie Ihn an. Der Arbeitgeber wiederrum, beantwortete diese Anzeige mit einer Kündigung der besagten Pflegekraft.

Sie klagte sich daraufhin durch sämtliche Deutschen Instanzen und unterlag jedesmal. Die Richter hielten die Kündigung für gerechtfertigt.

Doch Sie ließ sich Gott sei dank nicht davon abbringen Ihr Recht zu bekommen. Dies wurde Ihr vom EuGH für Menschenrechte (Urteil vom 21.07.2011, Beschwerdenummer 28274/08) zugesprochen.

 

Nur mal so als Erinnerung, Whistleblowing ist erlaubt!

by Christian time to read: 1 min
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