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GPS Überwachung…

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2013

Wie der eine oder andere vielleicht mitbekommen hat, hat die erste Strafkammer des Bundesgerichtshofs kürzlich ein Urteil gefällt, das eine GPS Überwachung zur Ermittlung Privater Bewegungsprofile nicht rechtens ist.

 

Doch immer wieder tauchen auch Fragen auf, wie sieht das eigentlich während der Arbeitszeit aus? Darf mich der Arbeitgeber, wenn ich mit dem LKW unterwegs bin, permanent mit dem GPS System überwachen?

Grundsätzlich ist die Dauerüberwachung von Arbeitnehmern aufgrund des permanten Kontrolldrucks unzulässig.

Es gibt zwar derzeit kein Gesetz zum Thema Beschäftigungsdatenschutz, das heißt aber nicht, das sich der Arbeitgeber in einem Rechtsfreienraum bewegt. Denn es gilt auch hier vielmehr: „Alles, was nicht erlaubt ist, ist verboten!“ 

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt die Rahmenbedingungen im § 28 für den GPS Einsatz vor.
Zulässigkeitsvoraussetzungen von GPS-Systemen
Nach der aktuellen Rechtslage muss sich der Einsatz von GPS-Systemen somit am BDSG messen lassen. Demnach ist deren Einsatz zulässig, wenn

  • eine Rechtsvorschrift dies erlaubt,
  • dies durch eine andere Rechtsvorschrift im Sinne des BDSG (z.B. Betriebsvereinbarung) erlaubt ist,
  • die Einwilligung des Arbeitnehmers vorliegt (wobei es fraglich ist, inwieweit im Arbeitsverhältnis von einer gemäß § 4a Abs. 1 BDSG erforderlichen freiwilligen Einwilligung ausgegangen werden kann)
  • oder der GPS-Einsatz zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke bzw. zur Wahrung berechtigter Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Arbeitnehmers entgegenstehen.

Quelle

Betriebsräte sind auch nicht aussen vor zu lassen, was den GPS Einsatz anbelangt. Auch hier hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, was durch den § 87 BetrVG abgedeckt ist.

GPS Überwachung…

by Christian time to read: 2 min
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