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StVO – Was hat sich geändert?

In der letzten Zeit wurden ein paar Dinge in der StVO (Straßenverkehrsverordnung) geändert.

Ich will euch hier mal einen kurzen Überblick geben, was sich so geändert hat.

 

Rettungsgasse

Wir haben es früher alle in der Fahrschule gelernt: Sobald sich ein Stau bildet, muss eine Rettungsgasse gebildet werden und nicht erst wenn der Rettungsdienst durch muss. Auch wenn man weiß, dass der Stau wegen einer Baustelle oder ähnliches kommt. Eine Rettungsgasse muss immer gebildet werden.

Die Bußgelder dafür wurden nun auch endlich seit dem 19.10.2017 mal erhöht.

  • Wer bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet200 € + 2 Punkte
    • dabei Rettungsfahrzeuge behindert240 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
    • dabei andere gefährdet280 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
    • dabei einen Verkehrsunfall (mit Schaden) verursacht320 € + 2 Punkte + 1 Monat FV

 

Winterreifenpflicht

Auch die wurde neu geregelt. Das bei Schnee- , Eis- , Reifglätte oder Schneematsch nur mit Winterreifen gefahren werden darf, sollte klar sein.

Quelle: obs/ADAC/Wolfgang Grube/
Winterreifen brauchen „Alpine“-Symbol / Neuerung ab 1.1.2018 löst altes M+S-Zeichen ab. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7849 /

Seit Juni diesen Jahres gibt es hier nun eine neue Regelung die die Winterreifen betrifft. 

Neue Winterreifen brauchen nun ab Januar 2018 das sog. „Alpine“ Piktogramm. Und die „Alten“ Winterreifen? Dafür gibt es eine Übergangsfrist. Reifen die bis zum 31.12.2017 produziert werden, dürfen noch bis zum 30.09.2024 verwendet werden. Maßgeblich ist hier das Herstellungsdatum auf dem Reifen.

LKW 3,5t und Busse 

Die dürfen bei diesem Wetter auch fahren. Zumindest dann, wenn wenigstens die Räder der permanent angetriebenen Achse mit Winterreifen ausgestattet sind. Ab Juli 2020 ist dann auch die Lenkachse davon betroffen

Bußgelder

Natürlich gibt es keine Regelung ohne Bußgelder. 

So ist der Fahrer hier mit 60 € und einem Punkt in Flensburg mit von der Partie. Werden andere behindert, gefährdet oder kommt es zu einem Unfall, wird das Bußgeld entsprechend erhöht.

Aber nicht das man jetzt meint, der Fahrzeughalter ist hier außen vor. Den erwartet ein Bußgeld in Höhe von 75 € und ebenfalls 1 Punkt.

Handy und andere elektronische Geräte

Das Smartphone können viele Verkehrsteilnehmer hinter dem Steuer einfach nicht aus der Hand lassen. Mal eben ne Whatsapp während der Fahrt schreiben, Handy am Ohr zum telefonieren, all das kann man in vielen Fahrzeugen beobachten. 

Da hierbei nicht nur das Unfallrisiko erhöht ist, sondern auch der Grund für viele Unfälle ist, wurden nun die Bußgelder erhöht. Für meinen Geschmack immer noch zu gering. Das neue „Handy Verbot“ wurde nun so geändert, dass eine… ähm… „technikoffene Formulierung“ sicherstellen soll, dass Fahrzeugführer während der Fahrt grundsätzlich nicht durch Informations, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel abgelenkt werden. Hierzu zählt leider auch ein CB Funkgerät. Diese Geräte dürfen weder aufgenommen, noch gehalten werden. Auch die Nutzung oder Bedienung die nur kurz ablenkt, ist verboten.

Die Bußgelder wurden nun wie folgt „angepasst“:

Wer als Führer eines Kraftfahrzeuges ein elektronisches Gerät,
das zur Kommunikation, Organisation oder Information dient oder zu
dienen bestimmt ist,

  • in vorschriftswidriger Weise benutzt100 € + 1 Punkt
    • dabei andere gefährdet150 € + 2 Punkte + 1 Monat FV
    • dabei einen Verkehrsunfall (mit Sachschaden) verursacht200 € + 2 Punkte + 1 Monat FV

Doch leider halten auch diese Bußgelder keinen davon ab, weiterhin dagegen zu verstoßen.

Bildquellen

  • Winterreifen brauchen „Alpine“-Symbol: obs/ADAC/Wolfgang Grube/

StVO – Was hat sich geändert?

by Christian time to read: 5 min
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